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Neue Erkenntnisse zu grünem Wasserstoff
- vzbv hat die Einstellung von ausgewählten Verbraucherinnen und Verbraucher zu Gas aus Wind- und Solarstrom mit einer qualitativen Befragung untersuchen lassen.
- Viele der befragten Verbraucher (18 von 21) wünschen sich Transparenz.
- Ein staatliches Gütesiegel für grünes Gas ist notwendig.
Verbraucher benötigen transparente Informationen, um sich für die Lieferung von Gas aus Wind- und Solarstrom entscheiden zu können: etwa die Information, ob das Gas auch wirklich aus erneuerbaren Energien stammt. Das ergab eine qualitative Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) unter 21 ausgewählten Verbrauchern, die zu der Technologie Gas aus Wind- und Solarstrom bereits jetzt auskunftsfähig waren. Die befragten Verbraucher möchten nachvollziehen können, ob sie wirklich grünes Gas beziehen (18 von 21). Eine knappe Mehrheit der Befragten (12 von 21) wäre bereit, 10 bis 20 Prozent Mehrkosten für Gas aus Wind- und Solarstrom zu bezahlen.
Wasser wird mit Hilfe von Strom aus Wind- und Solarkraft zu Wasserstoff: Dieses Gas aus Wind- und Solarstrom wird als Zukunftstechnologie gehandelt, die einen wesentlichen Anteil am Gelingen der Energiewende haben soll. Eine ergänzende repräsentative Haushaltsbefragung* des vzbv zur Bekanntheit des Begriffs hat ergeben, dass grüner Wasserstoff für 44 Prozent der Befragten ein Begriff ist. Nur 17 Prozent geben aber an, den Begriff „Grüner Wasserstoff“ auch erklären zu können.
Qualitative Interviews zeigen relevante Fragestellungen zu grünem Wasserstoff auf
Viele der bereits auskunftsfähigen Verbraucher der qualitativen Untersuchung bewerten die Zukunftstechnologie positiv (15 von 21 Befragten). Gleichzeitig ist klar, dass Transparenz eine große Rolle spielt: Gas aus Wind- und Solarstrom soll keine Mogelpackung sein, weshalb eindeutige und verständliche Informationen zur Nachhaltigkeit unerlässlich sind. „Ein hochwertiges Gütesiegel gäbe Verbrauchern Auskunft darüber, ob das Gas wirklich grün ist“, folgert Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen im vzbv. „Ein Gütesiegel der Wirtschaft reicht aus Sicht des vzbv nicht aus, deshalb ist ein staatliches Siegel notwendig.“
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Für gut die Hälfte der Befragten (11 von 21) sind Informationen zum Herstellungsort interessant und für viele von ihnen (16 von 21) auch der Anteil von Gas aus Wind- und Solarstrom im Endprodukt. Zudem scheint einem Drittel der befragten Verbraucher (7 von 21) nicht klar zu sein, dass momentan bei der Herstellung von Gas aus Wind- und Solarstrom noch hohe Umwandlungsverluste in Kauf genommen werden.
Der vzbv hat am 25.09.2020 ein Positionspapier „Wasserstoffnetze nicht zulasten der Verbraucher finanzieren und regulieren“ und am 30.11.2020 eine Stellungnahme „Vergünstigungen für Wasserstoff steuerlich finanzieren“ veröffentlicht.
Methode: 21 qualitative (telefonische) Leitfadeninterviews; Befragt wurden Verbraucher und Verbraucherinnen in Deutschland ab 18 Jahren, die zu dem Thema Gas aus Wind- und Solarstrom auskunftsfähig sind und sich im Rahmen der Befragung zur fachlichen Erläuterung eingeflossenen Konzeptinformationen eine Meinung zu diesem Thema bilden können, davon 15 energiepolitisch sehr informierte Verbraucher und Verbraucherinnen, die in ihrem Haushalt über den Energielieferungsvertrag (mit)entscheiden sowie 6 Verbraucher und Verbraucherinnen, die bereits Gas aus Wind- und Solarstrom beziehen; Erhebungszeitraum: 16.06. bis 16.07.2020; Institut: Info GmbH, Berlin.
*Methode: Computergestützte Telefoninterviews (CATI / Dual Frame); Gewichtung der Haushaltsstichprobe nach Region, Haushaltsgröße, Mieter/Eigentümerverhältnis; Grundgesamtheit: Die in Privathaushalten in Deutschland lebenden deutschsprachigen Energie(mit)entscheider ab 18 Jahre; Stichprobengröße: 1.002 befragte Haushalte; Erhebungszeitraum: 6.07. bis 17.07.2020. Institut: forsa, Berlin.
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News
Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.