COVID-19-Information
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Der Landkreis Leer weist darauf hin, dass ab dem 01. März Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht mehr abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen. Dies gilt bis zum 30. September.
Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen, zu denen auch Hausgärten gehören, können hierbei eine Ausnahme darstellen, sofern keine anderen artenschutzrechtlichen Belange wie beispielsweise Brutstätten oder Lebensräume anderer Pflanzen und Insekten betroffen sind. Da dies im Einzelfall schwierig zu beurteilen ist und artenschutzrechtliche Verstoße drohen können, wird grundsätzlich auch bei Bäumen in Hausgärten empfohlen, Maßnahmen im Zeitraum Anfang März bis Ende September zu unterlassen.
Ab dem 01.März ist nur noch ein schonender Form- und Pflegeschnitt, wie beispielsweise der Rückschnitt des jährlichen Zuwachses an Hecken und das Ausdünnen von Obstbäumen, zulässig.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO