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Coro­na: Geplan­te Locke­run­gen des Lan­des grei­fen auch für den Land­kreis Leer

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Coro­na-Ver­ord­nung: Geplan­te Locke­run­gen des Lan­des grei­fen auch für den Land­kreis Leer
 
Seit heu­te gilt in Nie­der­sach­sen eine neue Coro­na-Ver­ord­nung. Grund­sätz­lich wird der Lock­down bis zum 28. März ver­län­gert. Die neue Ver­ord­nung sieht aber mode­ra­te Erleich­te­run­gen bei den Beschrän­kun­gen vor. So soll in einem ers­ten Schritt Ter­min­shop­ping im Ein­zel­han­del ermög­licht wer­den. Auch eine vor­sich­ti­ge Öff­nung von Gedenk­stät­ten, Muse­en, Gale­rien sowie zoo­lo­gi­schen und bon­ta­ni­schen Gär­ten ist vor­ge­se­hen. Gelo­ckert wer­den sol­len außer­dem die Kon­takt­be­schrän­kun­gen. Die­se Locke­run­gen tre­ten heu­te auch im Land­kreis Leer ein, nach­dem das Nie­der­säch­si­sche Lan­des­ge­sund­he­ist­amt an die­sem Vor­mit­tag einen Inzi­denz­wert von unter 100 mel­det — er liegt bei 99,6. Der Inzi­denz­wert gibt die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen je 100 000 Ein­woh­ner bin­nen 7 Tagen an.
 
Für den Land­kreis Leer bedeu­tet dies:
 
Die Kon­takt­be­schrän­kun­gen wer­den gelo­ckert. In der Öffent­lich­keit dür­fen sich jetzt wie­der zwei Haus­hal­te mit bis zu 5 Per­so­nen tref­fen.  Das­sel­be gilt für pri­va­te Zusam­men­künf­te und Fei­ern. Nicht zusam­men­le­ben­de Paa­re gel­ten als ein Haus­halt. Kin­der die­ser Per­so­nen wer­den bis zu einem Alter von ein­schließ­lich 14 Jah­ren nicht ein­ge­rech­net. Eben­falls nicht mit ein­ge­rech­net wer­den Begleit­per­so­nen oder Betreu­ungs­kräf­te, die erfor­der­lich sind, um Men­schen mit einer wesent­li­chen Behin­de­rung oder Pfle­ge­be­dürf­tig­keit eine Teil­ha­be am Leben in der Gesell­schaft zu ermöglichen.
 
 
Die Geschäf­te des Ein­zel­han­dels dür­fen Kun­den emp­fan­gen — aller­dings nur nach Ter­min­ver­ein­ba­rung und nicht mehr als einen Kun­den oder eine Kun­din plus Begleit­per­son je 40 Qua­drat­me­ter Laden­flä­che. Auch Muse­en, Aus­stel­lun­gen, Gale­rien und Gedenk­stät­ten dür­fen unter Ein­schrän­kun­gen der Per­so­nen­an­zahl öffnen.
 
 
Die Lage muss immer wie­der neu betrach­tet und bewer­tet wer­den. Liegt eine Kom­mu­ne drei Tage hin­ter­ein­an­der bei einem Wert über 100, und schätzt die Behör­de die Ent­wick­lung als dau­er­haft ein, muss sie sich per All­ge­mein­ver­fü­gung zum Hoch­in­zi­denz­ge­biet erklä­ren. Die Fol­ge: Locke­run­gen müs­sen wie­der zurück­ge­nom­men werden.
 
Auf­ge­ho­ben wer­den kön­nen die Beschrän­kun­gen dann erst wie­der, wenn die Kom­mu­ne an min­des­tens sie­ben auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen nicht über 100 liegt und die­se Ent­wick­lung als sta­bil gewer­tet wird. Dann kann die Kom­mu­ne, eben­falls per All­ge­mein­ver­fü­gung, den Sta­tus als Hoch­in­zi­denz­ge­biet zurücknehmen.
 
 
Auch im Bereich Schu­len und Kin­der­ta­ges­stät­ten gibt es Neuerungen:
 
Die Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen wer­den ab sofort für den ein­ge­schränk­ten Regel­be­trieb (“Kita-Sze­na­rio B”) geöff­net. Die Kitas sind damit im Grund­satz offen und bie­ten Betreu­ung in Regel­grup­pen­grö­ße an, aber ohne Gruppenmischung.
 
 
Zwei Ände­run­gen im Schul­be­reich wer­den eben­falls am 08.03.2021 vor­ge­nom­men: So ist im Unter­richt auch am Sitz­platz grund­sätz­lich in allen Jahr­gän­gen der Sekun­dar­be­rei­che I und II eine Mund-Nasen-Bede­ckung zu tra­gen. Zudem gilt wie­der, dass die Prä­senz­pflicht – mit Aus­nah­me der Risi­ko­grup­pen – wie­der­her­ge­stellt ist. Eine Woche spä­ter, ab 15.03.2021, wird der Schul­be­reich geöff­net für Unter­richt im Wech­sel­mo­dell nach Sze­na­rio B für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Schul­jahr­gän­ge 5–7 im Sekun­dar­be­reich I sowie den Schul­jahr­gang 12 im Sekun­dar­be­reich II. Außer­dem wer­den die Berufs­ein­stiegs­schu­len sowie Berufs­schul­klas­sen für Jugend­li­che mit son­der­päd­ago­gi­schem Unter­stüt­zungs­be­darf ohne Aus­bil­dungs­ver­hält­nis und die För­der­schu­len im För­der­schwer­punkt kör­per­li­che und moto­ri­sche Ent­wick­lung und in För­der­schwer­punk­ten Hören und Sehen (Taub­blin­de) für Unter­richt nach Sze­na­rio B geöff­net. Ab 22.03.2021 und damit noch vor den Oster­fe­ri­en kom­men dann alle Schu­len und Schul­jahr­gän­ge zurück in Sze­na­rio B.
 
Die beschrie­be­nen Öff­nun­gen von Kita und Schu­le gel­ten aus­schließ­lich für Ein­rich­tun­gen in Land­krei­sen, bei denen eine Sie­ben-Tage-Inzi­denz von bis zu 100 fest­ge­stellt wird. Somit gel­ten die Öff­nungs­schrit­te aktu­ell auch für den Land­kreis Leer. Bei über 100 wird die Öff­nung unter­sagt, bis die Inzi­denz dann sta­bil – min­des­tens drei Tage – wie­der unter 100 gefal­len ist: Bei drei Tagen unun­ter­bro­chen unter 100 erfolgt der Wech­sel in Sze­na­rio B.
 

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