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Coro­na: Land­kreis stellt Beschei­ni­gung für COVID-19-Gene­se­ne aus

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Erleich­te­run­gen bei Test­pflicht und Kon­takt­be­schrän­kun­gen für Genesene
 
Am Sonn­tag ist die so genann­te “COVID-19-Schutz­maß­nah­men-Ausnahmen­ver­ord­nung” des Bun­des in Kraft getre­ten, die Erleich­te­run­gen für Geimpf­te und Gene­se­ne vor­sieht, indem sie in vie­len Berei­chen mit bereits nega­tiv getes­te­ten Per­so­nen gleich­ge­stellt wer­den. Sie kön­nen damit bei­spiels­wei­se die Geschäf­te des Ein­zel­han­dels betre­ten oder die seit Mon­tag geöff­ne­te Außen­gas­tro­no­mie besu­chen, was bei­des laut Ver­ord­nung grund­sätz­lich nur mit einer nega­ti­ven Test­be­schei­ni­gung zuläs­sig ist. Dar­über hin­aus sind die Per­so­nen­grup­pen von den gül­ti­gen Kon­takt­be­schrän­kun­gen aus­ge­nom­men, wer­den hier also nicht mitgezählt.
 
Wäh­rend Geimpf­te eine ent­spre­chen­de Beschei­ni­gung nach der Imp­fung oder ihren Impf­aus­weis als Nach­weis nut­zen kön­nen, exis­tiert eine ver­gleich­ba­re Bestä­ti­gung über eine über­stan­de­ne COVID-19-Infek­ti­on bis­her nicht. Der Land­kreis Leer wird des­halb für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Kreis­ge­biet, die in den letz­ten sechs Mona­ten an Coro­na erkrankt sind, eine ent­spre­chen­de “Gene­se­nen­nach­weis” aus­stel­len. Der Nach­weis wird den betrof­fe­nen Per­so­nen ohne vor­he­ri­ge Bean­tra­gung aus­ge­stellt — er muss somit nicht noch bean­tragt wer­den. Rund 3.500 Betrof­fe­ne wer­den in den kom­men­den Tagen ent­spre­chen­de Nach­wei­se durch das Gesund­heits­amt der Kreis­ver­wal­tung erhalten.
 

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