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Corona-Notbremse: Ab Mittwoch gelten strengere Maßnahmen
Im Landkreis Leer muss die sogenannte Corona-Notbremse gezogen werden. Weil der Inzidenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen über der kritischen Marke von 100 lag, gelten ab dem kommenden Mittwoch strengere Schutzmaßnahmen. Dazu gehören Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr und eine Verschärfung der Kontaktregeln. Der Einzelhandel darf seine Geschäfte zwar weiterhin für Kunden mit Termin öffnen, diese müssen dann aber einen negativen Coronatest vorweisen.
Mit der Verschärfung der Maßnahmen folgt der Landkreis Leer neuen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes, die Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche beschlossen haben. Im Kreisgebiet ist der Wert von 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche (7‑Tage-Inzidenz) laut Robert-Koch-Institut (RKI) dreimal nacheinander überschritten worden: Sonnabend, Sonntag und am heutigen Montag. Nachdem die dreimalige Überschreitung nun festgestellt wurde und der Landkreis dies am morgigen Dienstag in einer Allgemeinverfügung bekanntmachen wird, treten die strengeren Corona-Regeln am Mittwoch in Kraft.
Ab dem 28. April gelten im Landkreis Leer folgende Regeln:
Kontaktbeschränkungen: 1 Haushalt + 1 weitere Person (zzgl. deren Haushalt angehörige Kinder unter 14 Jahre). Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.
Einzelhandel: Geschäfte des täglichen Bedarfs (bspw. Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien etc.) geöffnet. Sonstiger Einzelhandel geöffnet für Einkäufe nach vorheriger Terminvereinbarung (Click & Meet) mit negativem Corona-Test des Kunden, der innerhalb der letzten 24 Stunden durchgeführt wurde. Bestellen und Abholen bleibt möglich (Click & Collect).
Ausgangssperre: Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen darf das Haus verlassen werden. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist außerdem erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen.
Körpernahe Dienstleistungen: Nur noch medizinische, therapeutische, pflegerische und seelsorgerische Dienstleistungen sowie Frisörbesuche und Fußpflege sind erlaubt, wenn die Beteiligten eine FFP2 Maske tragen. Ein negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) des Kunden ist beim Frisör und bei der Fußpflege erforderlich.
Schulen & Kindertageseinrichtungen: Für den Bereich Schulen und Kindertagesstätten gibt es im Landkreis Leer aktuell keine Änderungen. Die zurzeit bestehenden Regelungen bleiben so lange gültig, bis der Landkreis Leer fünf Tage in Folge einen Inzidenzwert von weniger als 100 verzeichnet. Dieses würde durch die Kreisverwaltung bekannt gegeben werden.
Wenn der Inzidenzwert an fünf Werktagen hintereinander maximal 100 oder weniger beträgt, kann der Landkreis die strengeren Maßnahmen wieder aufheben. Auch dies wird öffentlich bekannt gegeben.