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Coro­na: Wei­te­re Locke­rung im Kreis Leer frü­hes­tens ab Sonnabend

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Coro­na: Wei­te­re Locke­rung im Kreis Leer frü­hes­tens ab Sonnabend

Test­pflicht in Geschäf­ten des Ein­zel­han­dels könn­te fal­len / Inzi­denz­wert liegt unter 50

 
Der Inzi­denz­wert im Land­kreis Leer liegt heu­te bei 45,1 und damit seit fünf Tagen unter der Mar­ke von 50 Coro­na-Neu­in­fek­tio­nen je 100 000 Ein­woh­ner bin­nen einer Woche. Das hat bereits zu Nach­fra­gen bei der Kreis­ver­wal­tung geführt, wann mit der Rück­nah­me der Test­pflicht in Geschäf­ten des Ein­zel­han­dels zu rech­nen ist. Frü­hes­tens ab dem kom­men­den Sonn­abend kann die Test­pflicht ent­fal­len, erklärt dazu der Land­kreis Leer in einer Pressemitteilung.
 
Maß­geb­lich ist die Coro­na-Ver­ord­nung des Lan­des Nie­der­sach­sen. Die­se sieht vor, dass bei einer dau­er­haf­ten Inzi­denz von unter 50 wei­te­re Locke­run­gen der Coro­na-Regeln mög­lich sind. Dafür muss der Inzi­denz­wert an fünf Werk­ta­gen nach­ein­an­der unter 50 lie­gen. Seit dem Frei­tag in der vori­gen Woche unter­schrei­tet die Inzi­denz im Land­kreis Leer die kri­ti­sche Mar­ke – aller­dings zäh­len der Sonn­tag sowie der Pfingst­mon­tag als Fei­er­tag nicht mit.
 
Soll­te der Land­kreis Leer auch am Mitt­woch und Don­ners­tag unter 50 blei­ben, wäre die erfor­der­li­che Zahl von fünf auf­ein­an­der fol­gen­den Werk­ta­gen erreicht. Die Kreis­ver­wal­tung wür­de dann am Frei­tag eine All­ge­mein­ver­fü­gung ver­öf­fent­li­chen, die am nächs­ten Tag in Kraft tre­ten wür­de. Der Sonn­abend wäre also der ers­te Tag, an dem auch in Ein­zel­han­dels-Geschäf­ten mit einer Ver­kaufs­flä­che von mehr als 200 Qua­drat­me­tern kein nega­ti­ver Coro­na-Test mehr erfor­der­lich wäre.
 

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