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Energiewende — Stromverbrauch wird deutlich zunehmen.
- Flexibler Betrieb von Ladestationen für E‑Autos und Wärmepumpen durch private Haushalte kann Stromnetze besser auslasten.
- Der vzbv fordert zeitvariable Netzentgelte, um Verbrauchern eine hohe Wahlfreiheit und Kosteneffizienz zu ermöglichen.
- Das BMWi hat den Gesetzentwurf, der einseitig auf das Modell der Spitzenglättung setzt, am Freitag zurückgezogen.
Im Rahmen der Energiewende steigt nicht nur die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien deutlich an, auch der Stromverbrauch wird durch eine große Zahl von Elektroautos, elektrisch betriebenen Wärmepumpen und Speichern zunehmen. Da diese Stromverbraucher flexibel gesteuert werden können, gilt es aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), dieses Potential für eine bessere Verzahnung von Stromerzeugung und ‑verbrauch zu nutzen, um Kosten zu sparen. Der am 22.12.2020 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegte und am 15.01.2021 zurückgezogene Entwurf eines Gesetzes zur zügigen und sicheren Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in die Verteilernetze und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz – SteuVerG) wurde diesem Ansatz bei weitem nicht gerecht.
„Zeitvariable Netzentgelte ermöglichen Verbrauchern bei entsprechenden Preissignalen eine echte Wahlmöglichkeit. Ladestationen für Elektroautos und Wärmepumpen können bei erhöhtem Stromangebot zugeschaltet und besonders preisgünstig betrieben werden. So können Verbraucher ihren Stromverbrauch flexibel gestalten und Kosten sparen. Gleichzeitig können Engpässe im Stromnetz vorgebeugt und erneuerbare Energien verstärkt genutzt werden. Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Gesetzentwurf greift genau diese Idee nicht auf. Es ist daher folgerichtig, dass Minister Altmaier diesen Entwurf zurückgezogen hat. Redebedarf sollte jetzt nicht nur mit den Automobilherstellern und Netzbetreibern bestehen. Der Vorschlag des vzbv liegt auf dem Tisch“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
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Flexibilität von neuen Verbrauchseinrichtungen nutzen
Die Elektrifizierung der Bereiche Verkehr, Gebäude und Industrie kann eine tragende Rolle bei der Erreichung der deutschen Klimaziele spielen. Die große Zahl neuer privater Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und elektrische Wärmepumpen im Gebäudebereich wird den Stromverbrauch erhöhen. Gleichzeitig können diese neuen Verbrauchseinrichtungen flexibler betrieben werden als zum Beispiel Küchengeräte, Durchlauferhitzer oder Lampen. Ein Teil der E‑Autos kann auch nachts geladen, der Betrieb von Wärmepumpen zeitlich befristet unterbrochen werden. Zudem können durch einen flexibleren Verbrauch auch die Stromnetze besser ausgelastet werden. Eine Flexibilisierung des Verbrauchs kann somit an verschiedenen Stellen im Stromversorgungssystem zur Verbesserung der Kosteneffizienz und der Versorgungssicherheit beitragen.
vzbv fordert zeitvariable Netzentgelte als verbraucherfreundlichen Regelansatz
Aus Sicht des vzbv ist für die Integration der neuen flexiblen Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz eine Kombination aus zeitvariablen Netzentgelten als Regelkomponente und einer auf das Notwendigste reduzierten Form der Spitzenglättung im Ausnahmefall am besten geeignet. Dazu hat der vzbv 2020 ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Gesetzentwurf zur Spitzenglättung ist nicht stimmig
Der Gesetzesentwurf des BMWi für das System der Spitzenglättung war auch in sich problematisch. Die geplante Spitzenglättung umfasst Stromabregelungen von bis zu zwei Stunden täglich, in denen Verbraucher zum Beispiel ihre Elektroautos nicht laden können. Vorgaben und Anreize für die Netzbetreiber, die Spitzenglättung zu minimieren, fehlen. Die Kosten-Nutzen-Rechnung muss grundlegend überarbeitet werden. Die vorgeschlagenen Neuregelungen für die Netzentgelte sind hoch komplex und gehen viel weiter als erforderlich. Nicht zuletzt muss ausgeschlossen werden, dass Verbraucherhaushalte ohne flexible Verbrauchseinrichtungen finanziell zusätzlich belastet werden, indem sie für die erheblichen Netzentgeltnachlässe für flexible Verbraucher aufkommen müssen.
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