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Feuerwehr und Brandkasse warnen vor akuter Heu-Selbstentzündung“
Feuerwehr und Brandkasse warnen vor akuter Gefahr
„Heu-Selbstentzündung“:
Ein brennendes Problem … und wie Sie es vermeiden können!
Unser Wetter „schlägt Kapriolen“, worunter unsere Landwirte ganz besonders leiden. Der Grasschnitt ist von ihnen eingebracht – und die Gefahr der Heuselbstentzündung droht! Oft genug kommt es jetzt zu akuten Gefahrensituationen, denn: Aufgrund “falscher” Heu-Lagerung kann es zu großen Bränden kommen. „Dabei kann man solche Gefahren so einfach vermeiden“, schildern Ernst Hemmen, Präsident des Feuerwehrverbands Ostfriesland, und Signe Foetzki, Pressesprecherin der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse: „Leider ist der trockene Sommer kein Garant dafür, eine Selbstentzündung auszuschließen. Auf das richtige Trocknen kommt es an! Nach dem Schnitt sollte man eine ausreichende Zeitspanne von möglichst vier regenfreien Tagen einplanen – dann kann ‚eingelagert‘ werden. Auch müssen hier Bodenart, Düngung und Art des Schnittgutes berücksichtigt werden. Weiterhin sollte die Restfeuchtigkeit des Heus bei Einlagerung 20 % nicht übersteigen — je weniger, desto besser. Und noch ein ganz einfacher Tipp: Fahren Sie das Heu nur bei trockenem Wetter ein — nach Abtrocknen des Taus.“
Ernst Hemmen warnt: „Besondere Gefahren beinhalten die Großballen. Hier kann schon der einzelne Ballen eine solch hohe Temperatur entwickeln, dass es zu einer Selbst-entzündung kommt. Deshalb empfehlen Experten, Heugroßballen, ob Rund- oder Rechteckballen, im Freien oder unter einer Überdachung bzw. in kühler Umgebung zu lagern! Die Überwachung des eingelagerten Heus auf Selbstentzündung kann nur durch Messungen der Temperaturen mittels eines Heuthermometers oder einer sogenannten “Heumesssonde” erfolgen. In keinem Fall reicht das Befühlen des Heulagers mit der Hand oder durch das Einstecken von Eisenstangen aus. Falls Sie keine eigene Heumesssonde besitzen, fragen Sie bei Ihrer örtlichen Freiwilligen Feuerwehr nach — sie wird die Messung vornehmen.“
Wann Temperaturmessungen erfolgen sollten:
Die Temperaturmessung sollte sofort nach der Einlagerung erfolgen und über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten nach folgender Tabelle kontrolliert werden:
Zeitraum nach Einlagerung Messung
Erste Woche täglich
Zweite Woche täglich
Dritte Woche jeden zweiten Tag
Vierte Woche 2 x pro Woche
Fünfte Woche 2 x pro Woche
Ab 6. Woche bis Ende der Kontrollzeit 1 x pro Woche
Bewertung der Temperaturmessung: Bitte beachten Sie die Temperaturbereiche!
bis 45°C Keine Gefahr
45 — 60°C bedenklich, Achtung: Gefahr
Häufigeres Messen mittels Heumesssonde erforderlich — Temperatur- Entwicklung auf dem Heumess-Kalender (erhältlich bei der Brandkasse) festhalten und kontrollieren.
über 60°C: brandgefährlich — unverzüglich die Feuerwehr verständigen
über 70°C: Akute Brandgefahr!!! Sofort die Feuerwehr rufen! Telefon: 112
Achtung: Es besteht akute Brandgefahr, wenn verdächtige Anzeichen wie das Einsinken des Heulagers oder der Geruch von frischem Brot bzw. faulen Äpfeln festgestellt wird!
Heumesssonde “Aurich II”
„Dies ist nur eines unserer vielen Vorsorge-Projekte: Die Heumesssonde “Aurich II” wurde maßgeblich von der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse mitentwickelt und den ostfriesischen Feuerwehren zur Verfügung gestellt.“ schildert Signe Foetzki. „Das elektronisch betriebene Heumessgerät gewährleistet eine leichte Handhabung und ist auch bei Hochdruckpressballen einsetzbar. Temperaturmessungen mit diesem Gerät müssen möglichst über das gesamte Heulager verteilt erfolgen.“
Den ostfriesischen Feuerwehren hat die Brandkasse neben den Heumesssonden schwerpunktmäßig auch Heuwehrgeräte zur Verfügung gestellt. Die Standorte sind allen Feuerwehren bekannt. Ein Heuwehrgerät arbeitet über Luftkühlung und kann die Brandgefahr im Heu (Heuselbstentzündung) durch Abkühlen beseitigen. Das Abtragen des Heulagers ist bei einem rechtzeitigen Einsatz des Heuwehrgerätes nicht erforderlich. Und der Futterwert des Heus bleibt erhalten.
Damit Sie von einem Schaden verschont bleiben, rufen Sie in kritischen Fällen Ihre Ortsfeuerwehr zu Hilfe!
Das sollten Sie wissen:
Die Sicherheitsvorschriften der deutschen Versicherungswirtschaft für die Landwirtschaft (VdS 2242, Ziffer 5) regeln Lagerung und Überwachung von Ernteerzeugnissen. Hiernach ist darauf zu achten, daß getrocknetes Erntegut ordnungsgemäß eingelagert und ständig auf Selbstentzündung hin überprüft wird. Bitte denken Sie daran, diese Vorschriften einzuhalten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Die Feuerwehren und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse hoffen, dass durch die durchgeführten Maßnahmen und diese Presseinformation Schreckensnachrichten wie “Heuselbstentzündung: Hof durch Feuer zerstört” der Vergangenheit angehören.
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