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Geflü­gel­pest: Auf­he­bung der Auf­stall­pflicht ab 21. Mai 2021

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Wei­ter­hin ist Vor­sicht geboten.

 
Das Geflü­gel im Land­kreis Leer darf ab Frei­tag wie­der nach drau­ßen. Die Auf­stall­pflicht wird zum 21. Mai 2021 auf­ge­ho­ben, teilt der Land­kreis Leer mit. Seit Mit­te Novem­ber 2020 durf­ten die Tie­re zum Schutz vor der Geflü­gel­pest nur in Stäl­len oder ähn­li­chen Ein­rich­tun­gen gehal­ten werden.
 
Durch den Vogel­zug nimmt die Anzahl der Wild­gän­se in den betrof­fe­nen Gebie­ten mitt­ler­wei­le erkenn­bar ab. Auch wer­den dem Vete­ri­när­amt weni­ger Kada­ver­fun­de und erkrank­te Vögel gemel­det. Das früh­lings­haf­te Wet­ter führt zudem dazu, dass die Über­le­bens­chan­ce der Geflü­gel­pest-Viren sinkt. Die Gefahr einer Über­tra­gung der Geflü­gel­pest aus der Wild­vo­gel­po­pu­la­ti­on in Bestän­de wur­de daher durch das Fried­rich-Löff­ler-Insti­tut für Gesamt-Deutsch­land als mäßig eingestuft.
 
Sei­tens der Kreis­ver­wal­tung wird trotz­dem dar­auf hin­ge­wie­sen, dass wei­ter­hin eine gro­ße Vor­sicht gebo­ten ist. Bio­si­cher­heits­maß­nah­men in Stäl­len soll­ten unbe­dingt regel­mä­ßig über­prüft und gege­be­nen­falls opti­miert wer­den. Außer­dem ist auf­grund der Erfah­run­gen aus der Ver­gan­gen­heit davon aus­zu­ge­hen, dass es auch in den kom­men­den Jah­ren vor allem im Zeit­raum zwi­schen Weih­nach­ten und Ostern erneut zu einem Geflü­gel­pest-Gesche­hen kom­men kann. Geflü­gel­hal­ter soll­ten daher bereits schon jetzt ent­spre­chen­de Vor­keh­run­gen für eine dann mög­li­cher­wei­se erfor­der­li­che Auf­stal­lung ihrer Tie­re tref­fen. Bei Rück­fra­gen zur Umset­zung steht das Vete­ri­när­amt ger­ne zur Ver­fü­gung. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es unter www.landkreis-leer.de/Tierkrankheiten-Tierseuchen.
 

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