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Geflü­gel­pest im Nach­bar­kreis ausgebrochen

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Restrik­ti­ons­ge­biet erstreckt sich bis in den Land­kreis Leer
 
In einer Geflü­gel­hal­tung in der Stadt Emden wur­de am 28.03.2021 ein Aus­bruch der Geflü­gel­pest amt­lich festgestellt.
 
Um die Aus­brei­tung der Tier­seu­che zu ver­hin­dern, wur­den ein Sperr­be­zirk und ein Beob­ach­tungs­ge­biet ein­ge­rich­tet, inner­halb derer für Geflü­gel­hal­tun­gen und ‑trans­por­te wei­te­re Auf­la­gen gel­ten. Auf­grund der Lage des Aus­bruchs­be­triebs befin­den sich Tei­le die­ser Restrik­ti­ons­ge­bie­te auch im Leera­ner Kreisgebiet.
 
Der Land­kreis Leer hat hier­zu auf sei­ner Home­page eine inter­ak­ti­ve Kar­te sowie wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Geflü­gel­pest ver­öf­fent­licht (Veterinäramt/Tierkrankheiten/Tierseuchen).
 
In die­sem Zusam­men­hang weist die Kreis­ver­wal­tung außer­dem erneut dar­auf hin, dass die im Novem­ber 2020 ange­ord­ne­te Auf­stal­lung von Geflü­gel für den gesam­ten Land­kreis Leer auch außer­halb der oben genann­ten Restrik­ti­ons­zo­nen wei­ter gilt.
 

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