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Imp­fung von Min­der­jäh­ri­gen in Hesel möglich

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Imp­fung von Min­der­jäh­ri­gen in Hesel möglich
Im Impf­zen­trum wer­den künf­tig mehr Kin­der- und Jugend­ärz­te eingesetzt
 
Ende Mai wur­de der von BioNTech/Pfizer ent­wi­ckel­te Impf­stoff von der Euro­päi­schen Arz­nei­mit­tel­be­hör­de (EMA) für Kin­der und Jugend­li­che ab zwölf Jah­ren zuge­las­sen. Ob eine Imp­fung durch­ge­führt wird oder nicht, obliegt in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land immer der Ent­schei­dung des Impf­arz­tes. Im Impf­zen­trum in Hesel wer­den jetzt mehr Kin­der- und Jugend­ärz­te ein­ge­setzt, um künf­tig für die­se Ziel­grup­pe eine bes­se­re Auf­klä­rungs­ar­beit zu ermög­li­chen. Bereits heu­te haben die ers­ten Min­der­jäh­ri­gen unter 16 Jah­ren ihre Erst­imp­fung erhalten.
 
Zu Beginn der Woche muss­ten in Hesel rund 200 Impf­ter­mi­ne von Kin­dern und Jugend­li­chen stor­niert wer­den. Es fehl­te zunächst an Kin­der- und Jugend­ärz­ten. Nach Rück­spra­che mit der ärzt­li­chen Lei­tung, wel­che die Gesamt­ver­ant­wor­tung für alle Imp­fun­gen in Hesel trägt, soll­ten im Impf­zen­trum zunächst kei­ne Kin­der und Jugend­li­che geimpft wer­den. Mit der Auf­sto­ckung von Kin­der- und Jugend­ärz­ten vor Ort kön­nen die stor­nier­ten Ter­mi­ne jetzt aber nach­ge­holt wer­den. Zudem plant das Land Nie­der­sach­sen noch im Juli eine lan­des­wei­te Son­der-Impf­ak­ti­on für Kin­der- und Jugend­li­che, an der auch das Impf­zen­trum in Hesel teil­nimmt. Kin­der- und Jugend­ärz­te wer­den an die­sen Tagen detail­lier­te Auf­klä­rungs­ge­sprä­che vornehmen.
 
Einen Impf­ter­min für die Son­der­impf­ak­ti­on erhal­ten die Min­der­jäh­ri­gen aus­schließ­lich über die Hot­line des Lan­des. Grund­sätz­lich kön­nen Impf­ter­mi­ne aber auch über das nie­der­säch­si­sche Impf­por­tal gebucht wer­den. Bei Min­der­jäh­ri­gen mit Vor­er­kran­kun­gen soll­ten zum Impf­ter­min ent­spre­chen­de Nach­weis­pa­pie­re mit­ge­bracht werden.
 
Was ist zu beach­ten? Der Land­kreis Leer weist dar­auf hin, dass für die Imp­fung von Min­der­jäh­ri­gen im Impf­zen­trum immer ein Sor­ge­be­rech­tig­ter anwe­send sein muss – eine unter­schrie­be­ne Voll­macht, die von den Kin­dern und Jugend­li­chen zum Ter­min mit­ge­bracht wird, reicht nicht aus. Zudem müs­sen Aus­weis­pa­pie­re sowie der Impf­pass mit­ge­bracht werden.

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