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Kita-Betreuung und Schulbesuch: Lockerungen noch nicht möglich
Kita-Betreuung und Schulbesuch: Lockerungen noch nicht möglich
Sie hängen zukünftig von Allgemeinverfügungen des Landkreises Leer ab
Die niedersächsische Landesregierung hat ihre neue Corona-Verordnung zum Wochenende noch einmal angepasst. Dadurch ändert sich auch das Verfahren, ab wann Lockerungen beim Besuch von Kindertagesstätten sowie in der Kindertagespflege und in den Schulen möglich sind. Im Landkreis Leer wird es in diesen Bereichen deshalb zunächst keine weiteren Lockerungen geben.
Im Kreisgebiet gelten ab Montag folgende Regelungen:
Wie der Landkreis bereits am Freitag mitgeteilt hat, dürfen Kindertagesstätten derzeit nur eine Notbetreuung anbieten, in Großtagespflege findet nur ein eingeschränkter Betrieb statt.
Die Schulen dürfen nur von den Schülerinnen und Schülern besucht werden, die auch in den vergangenen Wochen in den Schulen unterrichtet werden durften: Kinder der Grundschulen; Jugendliche der 9. und 10. Klassen, soweit an der Schule in diesem Schuljahr Abschlussprüfungen vorgesehen sind; Schüler des Sekundarbereichs II, soweit dort in Lerngruppen in diesem Schuljahr Abschlussprüfungen geplant sind; Schüler in Förderschulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung; Tagesbildungsstätten. Außerdem ist der Schulbesuch für schriftliche Arbeiten und Abschlussprüfungen erlaubt.
Alle anderen Jahrgänge müssen zunächst weiterhin von zu Hause aus lernen.
Da im Landkreis Leer am 12., 13. und 14. März der Inzidenzwert von 100 überschritten worden ist, bleiben die Beschränkungen in der Kinderbetreuung und beim Schulbesuch zunächst bestehen — und zwar so lange, bis der Schwellenwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird und diese Unterschreitung nach Einschätzung des Landkreises Leer von Dauer ist. Erst dann kann der Landkreis durch eine Allgemeinverfügung erklären, ab wann die Einschränkungen für die Kindertagesstätten und die Großtagespflege nicht mehr gelten und ab wann der Schulbesuch wieder zulässig ist.
Der Inzidenzwert gibt die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen an. Er wird jeden Tag vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt veröffentlicht.