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Landkreis Leer: Besucher der Kreisverwaltung müssen Mund-Nasen-Schutz tragen
Der Landkreis Leer weist darauf hin, dass er ab Montag 27.04.2020 das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zur Pflicht macht.
Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger, die ihre Anliegen persönlich in der Kreisverwaltung vorbringen müssen, den Mund und die Nase bedecken müssen.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine professionelle Atemschutzmaske notwendig ist. Es reicht eine selbstgenähte Alltagsmaske bzw. ein Tuch oder Schal.
Archivfoto: Ingo Tonsor @leserecho.de