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Land­kreis Leer: Sport­wett­kämp­fe sind wie­der möglich

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Ab Frei­tag kön­nen wie­der Wett­kampf­spie­le aus­ge­tra­gen wer­den / Appell: Auf Alko­hol­aus­schank und Fahr­ge­mein­schaf­ten ver­zich­ten, zu Hau­se duschen und umziehen
 
Im gesam­ten Land­kreis Leer sind von die­sem Frei­tag an wie­der Sport­wett­kämp­fe mög­lich. Das kün­digt der Land­kreis in einer Pres­se­er­klä­rung an. “Wir sind froh, dass der Sport­be­trieb nach nur weni­gen Tagen Unter­bre­chung vor­erst wie­der auf­ge­nom­men wer­den kann”, so Land­rat Mat­ti­as Groo­te. Die Frei­ga­be gilt für alle Sportarten.
 
Ange­sichts gestie­ge­ner Coro­na­zah­len und der Betrof­fen­heit von Sport­lern war in der vori­gen Woche die Ent­schei­dung gefal­len, Wett­kampf­spie­le im Land­kreis Leer für die Dau­er von sie­ben Tagen aus­zu­set­zen. Die­se Rege­lung zum vor­beu­gen­den Gesund­heits­schutz gilt noch bis ein­schließ­lich Don­ners­tag, 24. September.
 
Nach sorg­fäl­ti­ger Abwä­gung ist der Kri­sen­stab der Ansicht, dass ab die­sem Frei­tag auch Wett­kampf­spie­le wie­der statt­fin­den kön­nen. Land­rat Mat­thi­as Groo­te, der Kreis­sport­bund-Vor­sit­zen­de Jörg Krom­min­ga und der Vor­sit­zen­de des Nie­der­säch­si­schen Fuß­ball-Ver­ban­des Kreis Ost­fries­land, Win­fried Neu­mann, appel­lie­ren jedoch auf­grund des nach wie vor erhöh­ten Infek­ti­ons­ge­sche­hens im Land­kreis Leer gemein­sam an die Sport­le­rin­nen und Sport­ler, wei­ter­hin vor­sich­tig zu sein: Sie sol­len sich zu Hau­se umzie­hen und duschen, Umklei­de­ka­bi­nen und Duschen an den Sport­stät­ten dage­gen mei­den – sowohl für Wett­kämp­fe wie fürs Training.
 
Dar­über hin­aus wird emp­foh­len, mög­lichst kei­ne Fahr­ge­mein­schaf­ten zu nut­zen oder aber wäh­rend der Fahrt Mund-Nasen-Schutz zu tra­gen. Wei­ter­hin wird an die Ver­ei­ne appel­liert, auf den Aus­schank von Alko­hol auf dem Sport­platz gänz­lich zu ver­zich­ten. Dies gilt sowohl für den Aus­schank an Zuschau­er als auch für das “gemein­sa­me Bier” von Sport­lern im Anschluss an das Trai­ning oder eine Sport-Ver­an­stal­tung.  Die­se Maß­nah­men kön­nen hel­fen, das Infek­ti­ons­ge­sche­hen ein­zu­däm­men und den Sport­be­trieb aufrechtzuerhalten.
 
Land­rat Mat­thi­as Groo­te bit­tet dar­um, die­se Emp­feh­lun­gen zu befol­gen: “Das dient dem Gesund­heits­schutz der Sport­le­rin­nen und Sport­ler eben­so wie dem Gesund­heits­schutz der Allgemeinheit.”
 

 


 

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