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Leinenpflicht für Hunde
Verordnungen für Hunde und deren Leinenpflicht
Je nach Bundesland und Stadt gibt es bezüglich des Leinenzwangs für Hunde unterschiedliche Richtlinien und Vorschriften.
Die Aufgaben der Waldbehörden und der höheren Forstbehörde nach § 45 Abs. 2 Satz 1 des Bundeswaldgesetzes nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte wahr. Oberste Waldbehörde ist das Fachministerium.
Aus der Sicht der Hundehalter stellt der Leinenzwang außerhalb von Innenstädten eine enorme Einschränkung für sich und ihre Vierbeiner dar. Gerade größere Hunde brauchen einen entsprechenden Freiraum und Auslauf. Auf der anderen Seite werden wild lebende Tierarten durch wildernde oder auch nur stöbernde Hunde empfindlich gestört. Besonders in der Brut‑, Setz- und Aufzuchtzeit des Nachwuchses, sind Vögel und andere wildlebende Tiere besonders störempfindlich.
Daher sollten sich Hundehalter bei Ihren Städten und Gemeinden über die Leinenpflicht informieren. Ordnungsämter und Bürgerbüros geben gerne Auskunft.
In Parks und Grünanlagen gilt darüber hinaus die Anleinpflicht ganzjährig, wenn die jeweils zuständige Gemeinde eine entsprechende Satzung erlassen hat.
Vielen Hundehaltern ist auch nicht klar, dass Jagdschutzberechtigte auf wildernden Hund schießen dürfen.