Landwirtschaft

Not­hil­fen für kri­sen­ge­schüt­tel­te Nutztierhalter

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BERLIN/EMSLAND/OSTFRIESLAND/GRAFSCHAFT BENTHEIM. Heu­te sind die Fra­gen und Ant­wor­ten (FAQ) zur Über­brü­ckungs­hil­fe III ver­öf­fent­licht wor­den. Auf Initia­ti­ve der CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on ist die Über­brü­ckungs­hil­fe III für land­wirt­schaft­li­che Tier­hal­ter ange­passt und der Kata­log der erstat­tungs­fä­hi­gen Kos­ten aus­ge­wei­tet wor­den. Nun wer­den auch Tier­fut­ter- und Tier­arzt­kos­ten als för­der­fä­hi­ge Fix­kos­ten anerkannt.
 
Zu die­ser wich­ti­gen Erleich­te­rung für die Tier­hal­ter vor Ort kön­nen Sie die CDU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Git­ta Con­ne­mann (Wahl­kreis Unter­ems) und Albert Ste­ge­mann (Wahl­kreis Mit­telems) wie folgt zitieren:
 
Git­ta Con­ne­mann: “Die Höfe in Deutsch­land sichern seit dem ers­ten Tag der Coro­na-Pan­de­mie unse­re Ver­sor­gung mit hoch­wer­ti­gen Lebens­mit­teln. Aber auch sie lei­den unter der Kri­se. Die Prei­se sind am Boden, denn der Absatz ist weg­ge­bro­chen. Die Nach­fra­ge im Land fehlt, der Export wur­de coro­nabe­dingt aus­ge­bremst. Die Situa­ti­on auf den Höfen ist ange­spannt. Gera­de Fer­kel­er­zeu­ger und Schwei­ne­hal­ter erle­ben die größ­te Kri­se seit Jah­ren. Die Sau­en­hal­ter zah­len bei jedem Fer­kel drauf. Sie brau­chen jetzt schnell unbü­ro­kra­ti­sche Hil­fen. Sonst wer­den vie­le Stäl­le geschlos­sen. Die Fol­gen wür­den uns alle tref­fen — zuerst die Höfe und am Ende die Ver­brau­cher, die auf Qua­li­tät aus deut­schen Lan­den zäh­len. Bis­lang kamen aber die Tier­hal­ter bei man­chen Coro­na-Hil­fen nicht zum Zug.
 
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Wir haben des­halb als CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on für pass­ge­naue Not­hil­fen gekämpft. Wir haben zuge­sagt, uns für Zuschüs­se stark zu machen. Und wir haben gelie­fert: Wort gege­ben, Wort gehal­ten. Die Über­brü­ckungs­hil­fen III sind jetzt auf die Situa­ti­on land­wirt­schaft­li­cher Tier­hal­ter zuge­schnit­ten wor­den. Der Kata­log erstat­tungs­fä­hi­ger Kos­ten wur­de aus­ge­wei­tet. Nun sind auch Tier­fut­ter- und Tier­arzt­kos­ten för­der­fä­hig. Höfe mit star­ken Umsatz­rück­gän­gen kön­nen damit die größ­ten finan­zi­el­len Löcher stop­fen. Sie ver­sor­gen ihre Tie­re trotz der Kri­se nach wie vor mit bes­tem Fut­ter und sichern die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung. Dabei bekom­men sie nun die Unter­stüt­zung, die sie verdienen.”
 
 
Albert Ste­ge­mann: “Land­wir­te arbei­ten seit jeher mit sehr engen Mar­gen. Bereits kleins­te Preis- und Umsatz­rück­gän­ge füh­ren daher direkt in die Ver­lust­zo­ne. Gera­de die Schwei­ne­hal­ter sind aktu­ell aber beson­ders getrof­fen. Sie kämp­fen mit Preis­rück­gän­gen von 40 bis 60 Pro­zent und die Afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest wird uns noch lan­ge beschäf­ti­gen. Dabei ist abseh­bar, dass das Ange­bot an Fer­keln aus Deutsch­land spä­tes­tens ab 2022 knapp wer­den wird. Als CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on unter­neh­men wir daher alles, um die Erzeu­gung von hoch­wer­ti­gem Schwei­ne­fleisch in Deutsch­land zu hal­ten und einen Struk­tur­bruch nach dem Kri­sen­jahr 2020 zu verhindern.
 
Die deut­li­chen Ver­bes­se­run­gen bei den Über­brü­ckungs­hil­fen III sind dafür ein wich­ti­ger Bei­trag. Zum einen stellt die Aner­ken­nung von Tier­arzt­kos­ten und Tier­fut­ter­kos­ten als för­der­fä­hi­ge Fix­kos­ten eine deut­li­che Ver­bes­se­rung für vie­le Land­wir­te dar. Zum ande­ren ist die Mög­lich­keit der Antrags­stel­lung bereits für ein­zel­ne Mona­te mit einem Umsatz­ein­bruch von 30 Pro­zent ab Novem­ber 2020 bis Juni 2021 prak­ti­ka­bel. Auch wenn die kom­men­den Mona­te für vie­le land­wirt­schaft­li­che Tier­hal­ter eine gro­ße Her­aus­for­de­rung blei­ben, sind die ver­bes­ser­ten Über­brü­ckungs­hil­fen III ein kla­res Bekennt­nis zu einer zukunfts­fä­hi­gen land­wirt­schaft­li­chen Tier­hal­tung in Deutschland.”
 
Hin­ter­grund:
Von den Schlie­ßun­gen der Gas­tro­no­mie und dem Aus­fall von Ver­an­stal­tun­gen als Maß­nah­men zur Bekämp­fung der Coro­na-Pan­de­mie sind auch vie­le land­wirt­schaft­li­che Betrie­be indi­rekt betrof­fen. Des­halb wird die bis Ende Juni 2021 gel­ten­de Über­brü­ckungs­hil­fe III aus­ge­wei­tet. Die Hil­fen sehen eine antei­li­ge Erstat­tung der betrieb­li­chen Fix­kos­ten vor. Antrags­be­rech­tigt sind unter ande­rem Betrie­be mit einem Umsatz­rück­gang von 30 Pro­zent in einem Ein­zel­mo­nat zwi­schen Novem­ber 2020 und Juni 2021.
 

 
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