News

Punk­te in Flens­burg? Jetzt online informieren.

Veröffentlicht

am

KBA-Punk­te­aus­kunft – ein­fach online!

 

Flens­burg, 18. Mai 2021. Jeder kennt sie, die Punk­te im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter des Kraft­fahrt-Bun­des­am­tes in Flens­burg. Nicht immer besteht jedoch Klar­heit ob und wenn ja, wie vie­le Punk­te auf dem „Kon­to“ lie­gen. Das Kraft­fahrt-Bun­des­amt hat das Aus­kunfts­ver­fah­ren jetzt ver­ein­facht. Mit weni­gen Vor­aus­set­zun­gen kom­men Antrag­stel­len­de in nur fünf Schrit­ten zum Ziel. Unter ande­rem benö­ti­gen die Anfra­gen­den ein Smart­phone, den Per­so­nal­aus­weis mit zuge­hö­ri­ger PIN und die ent­spre­chen­de App. Die gebüh­ren­freie Punk­te­aus­kunft erhal­ten sie direkt zum Her­un­ter­la­den aufs Smartphone.

„Online, schnell  und sicher — so sehen ein­fa­che Aus­kunfts­ver­fah­ren der Ver­wal­tung für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger aus. Das KBA bie­tet mit der Online-Aus­kunft aus den Regis­tern genau die­se Mög­lich­keit für einen beschleu­nig­ten, gebüh­ren­frei­en und siche­ren Infor­ma­ti­ons­zu­gang. Im Sin­ne einer akti­ven und bür­ger­freund­li­chen Ver­wal­tung wer­den wir die­se Dienst­leis­tun­gen noch aus­bau­en und ste­tig wei­ter­ent­wi­ckeln,“ erklärt Richard Damm, Prä­si­dent des Kraftfahrt-Bundeamtes.

Das Kraft­fahrt-Bun­des­amt spei­chert im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter Infor­ma­tio­nen über Ver­kehrs­teil­neh­men­de, die im Stra­ßen­ver­kehr auf­fäl­lig gewor­den sind, sofern der Ver­kehrs­ver­stoß nach dem Fahr­eig­nungs-Bewer­tungs­sys­tem mit Punk­ten zu bewer­ten ist. Nahe­zu 11 Mil­lio­nen Per­so­nen waren am 1. Janu­ar 2021 im FAER ein­ge­tra­gen. Rund eine hal­be Mil­li­on Aus­künf­te hat das KBA im Jahr 2020 an pri­va­te Antrag­stel­len­de erteilt – über­wie­gend per Post. Der Anteil der Online-Aus­künf­te lag bei rund 15 Pro­zent. „Das Ver­fah­ren der Online-Aus­kunft ist denk­bar ein­fach. Aus­künf­te auf dem Post­weg wer­den daher künf­tig abneh­men“ ist sich Richard Damm sicher.

Unter www.KBA.de ste­hen alle Infor­ma­tio­nen zur Online-Regis­ter­aus­kunft mit einer leicht ver­ständ­li­chen Anlei­tung zur Verfügung.


Anzeige 
Die mobile Version verlassen