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Son­der­impf­ak­ti­on am 5. Juli mit 600 Impf­do­sen AstraZeneca

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Son­der­impf­ak­ti­on am 5. Juli mit 600 Impf­do­sen AstraZeneca
Imp­fung auch für unter 60-Jäh­ri­ge mög­lich / Zweit­imp­fung nach 9 Wochen
 
Am 5. Juli 2021 sol­len im Land­kreis Leer rund 600 Impf­do­sen Astra­Ze­ne­ca in einer Son­der­impf­ak­ti­on auch für Men­schen unter 60 Jah­ren ver­impft wer­den. Mög­lich macht dies eine Zusatz­lie­fe­rung des Vek­tor-Impf­stof­fes, um die sich das Impf­zen­trum in Hesel beim Land Nie­der­sach­sen bemüht hat­te. Mit der Lie­fe­rung wur­de zunächst Men­schen über 60 Jah­ren ein Impf­an­ge­bot gemacht, die sich noch auf der War­te­lis­te für eine Coro­na-Schutz­imp­fung befan­den. Die frei­en Kapa­zi­tä­ten sol­len nun in einer Son­der­impf­ak­ti­on allen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern zugäng­lich gemacht wer­den. Die Zweit­imp­fun­gen erfol­gen ent­spre­chend der geän­der­ten Vor­ga­ben des Lan­des bereits nach 9 Wochen, am 6. Sep­tem­ber 2021.
 
Für eine Imp­fung am 5. Juli ist zuvor eine Regis­trie­rung erfor­der­lich. Die Ter­min­ver­ga­be erfolgt der­zeit noch nicht über das Impf­por­tal oder die Impf­hot­line des Lan­des Nie­der­sach­sen, son­dern muss über eine sepa­ra­te Anmel­dung über den Land­kreis Leer durch­ge­führt wer­den. Das Online-For­mu­lar, um sich für eine Imp­fung mit Astra­Ze­ne­ca ein­zu­tra­gen, ist erreich­bar unter www.landkreis-leer.de/Sonderimpfaktion.
 
Am 5. Juli 2021 wird im Impf­zen­trum in Hesel aus­schließ­lich Astra­Ze­ne­ca ver­impft, ande­re Impf­stof­fe ste­hen für die Son­der­impf­ak­ti­on nicht zur Ver­fü­gung. Aus die­sem Grun­de kön­nen sich nur Impf­wil­li­ge anmel­den, die sich expli­zit mit Astra­Ze­ne­ca imp­fen las­sen möch­ten. Wenn ein bereits ver­ein­bar­ter Ter­min nicht wahr­ge­nom­men wird, steht kein Ersatz­ter­min zur Verfügung.
 
Es wer­den nur Per­so­nen zuge­las­sen, die über einen per­sön­lich zuge­teil­ten Ter­min für die Son­der­impf­ak­ti­on ver­fü­gen und im Land­kreis Leer ihren Wohn­sitz haben. Die Ein­tra­gung in das Online-For­mu­lar ist noch kei­ne Zusa­ge zu einem Impf­ter­min am Tag der Son­der­impf­ak­ti­on. Den Bür­gern geht eine sepa­ra­te E‑Mail mit den Ter­min­da­ten zu. Für die Imp­fung ist der Per­so­nal­aus­weis mit­zu­füh­ren. Die beson­de­re not­wen­di­ge indi­vi­du­el­le Risi­ko­auf­klä­rung für Per­so­nen unter 60 Jah­re durch einen Arzt vor der Imp­fung ist sichergestellt.

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