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Stadt Leer: Unter­stüt­zungs­un­ter­schrif­ten sind ungültig

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Die bis­her ein­ge­reich­ten Unter­stüt­zungs­un­ter­schrif­ten sind ungül­tig Dem Wahl­amt der Stadt Leer ist der glei­che Feh­ler unter­lau­fen wie der Stadt Nor­den. Die Form­blät­ter für eine Unter­stüt­zungs­un­ter­schrift für die anste­hen­de Kom­mu­nal­wahl wur­den feh­ler­haft her­aus­ge­ge­ben. Nach der Kom­mu­nal­wahl­ord­nung trägt die Wahl­lei­tung den Namen der Par­tei oder das Kenn­wort der Wäh­ler­grup­pe oder im Fal­le eines Ein­zel­wahl­vor­schlags den Namen der Ein­zel­per­son in die Form­blät­ter ein. Das Wahl­amt der Stadt hat die Form­blät­ter jedoch ohne die­se Anga­ben her­aus­ge­ge­ben. So wäre es theo­re­tisch mög­lich, Unter­stüt­zungs­un­ter­schrif­ten zu sam­meln und erst spä­ter die oben genann­ten Daten ein­zu­tra­gen. Unterstützer*innen wüss­ten dann zum Zeit­punkt der Unter­schrift nicht, wes­sen Kan­di­da­tur sie unter­stüt­zen. „Selbst­ver­ständ­lich gehen wir nicht davon aus, dass jemand so etwas machen wür­de, aber die gesetz­li­chen Rege­lun­gen sol­len die­sen Fall ver­hin­dern. Wir möch­ten nicht, dass die Wahl auf­grund die­ses Form­feh­lers ange­foch­ten wer­den kann und daher haben wir, als wir den Feh­ler am Frei­tag fest­ge­stellt haben, umge­hend mit den Betrof­fe­nen, die schon Unter­stüt­zungs­un­ter­schrif­ten ein­ge­reicht haben, Kon­takt auf­ge­nom­men“, so die stell­ver­tre­ten­de Wahl­lei­te­rin Ayé­lé Wal­lace. Die Ein­zel­be­wer­ber Jörg Pen­ning und Claus-Peter Horst sowie Micha­el Run­den von der Leera­ner Wäh­ler­ge­mein­schaft traf die­se Nach­richt natür­lich hart. Doch reagier­ten alle drei sehr sou­ve­rän und zeig­ten sich kooperativ. 

Die Ver­wal­tung beab­sich­tig­te den Bewer­bern zu hel­fen, indem sie die bis­he­ri­gen Unterstützer*innen schrift­lich kon­tak­tiert. Aus daten­schutz­recht­li­chen Grün­den ist eine direk­te Kon­takt­auf­nah­me durch die Stadt mit den Unterstützern*innen jedoch nicht mög­lich. Die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wur­den dem Abge­ord­ne­ten bzw. den Bür­ger­meis­ter­kan­di­da­ten zur Ver­fü­gung gestellt. Die Ein­wil­li­gung kann nicht zur Ver­wen­dung auf die Stadt aus­ge­wei­tet werden. 

Aller Vor­aus­sicht nach ver­rin­gert sich die Zahl der benö­tig­ten Unter­stüt­zungs­un­ter­schrif­ten kurz­fris­tig. Hin­ter­grund dafür ist eine beab­sich­tig­te Ände­rung des Nie­der­säch­si­schen Kom­mu­nal­wahl­ge­set­zes, wel­ches eine coro­nabe­ding­te Son­der­re­ge­lung erhal­ten soll. Die­se soll nach Aus­kunft des Nie­der­säch­si­schen Städ­te­ta­ges vor­aus­sicht­lich am 10. Juni 2021 vom Land­tag beschlos­sen wer­den. Danach ver­rin­gert sich die erfor­der­li­che Anzahl von Unter­stüt­zungs­un­ter­schrif­ten für einen Wahl­vor­schlag deutlich. 

„Die bei­den Ein­zel­be­wer­ber müs­sen dann anstel­le von jeweils 190 Unter­schrif­ten, vor­aus­sicht­lich noch ein­mal 76 Unter­schrif­ten ein­sam­meln.“, so Ayé­lé Wal­lace. Die Leera­ner Wäh­ler­ge­mein­schaft hat es eben­falls etwas leich­ter. Sie benö­tigt für ihren Wahl­vor­schlag für jeden der zwei Wahl­be­rei­che statt 30 vor­aus­sicht­lich jeweils 12 Unter­stüt­zungs­un­ter­schrif­ten. Es ist nicht nötig, dass eine Per­son, die bereits mehr als die erfor­der­li­chen Unter­stüt­zungs­un­ter­schrif­ten gesam­melt hat­te, alle noch ein­mal ein­rei­chen muss. 

Heu­te erhal­ten die Betrof­fe­nen die neu­en Form­blät­ter für die Samm­lung ihrer Unter­stüt­zungs­un­ter­schrif­ten. „Ich hof­fe, dass sich vie­le der Unterstützer*innen bei den Kan­di­da­ten mel­den und sich so der Auf­wand in Gren­zen hält. Glück­li­cher­wei­se wur­de der Feh­ler noch recht­zei­tig ent­deckt, denn noch ist bis zum 26. Juli Zeit. Dann endet um 18 Uhr die Frist, um Wahl­vor­schlä­ge ein­zu­rei­chen. Wir möch­ten uns noch ein­mal in aller Form für die­sen Feh­ler ent­schul­di­gen“, sagt die stell­ver­tre­ten­de Wahl­lei­te­rin. Wie in Nor­den orga­ni­sie­ren auch in Leer die zustän­di­gen Mitarbeiter*innen erst­mals eine Kommunalwahl.


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