Lokal
Stadt Leer: Unterstützungsunterschriften sind ungültig
Die bisher eingereichten Unterstützungsunterschriften sind ungültig Dem Wahlamt der Stadt Leer ist der gleiche Fehler unterlaufen wie der Stadt Norden. Die Formblätter für eine Unterstützungsunterschrift für die anstehende Kommunalwahl wurden fehlerhaft herausgegeben. Nach der Kommunalwahlordnung trägt die Wahlleitung den Namen der Partei oder das Kennwort der Wählergruppe oder im Falle eines Einzelwahlvorschlags den Namen der Einzelperson in die Formblätter ein. Das Wahlamt der Stadt hat die Formblätter jedoch ohne diese Angaben herausgegeben. So wäre es theoretisch möglich, Unterstützungsunterschriften zu sammeln und erst später die oben genannten Daten einzutragen. Unterstützer*innen wüssten dann zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht, wessen Kandidatur sie unterstützen. „Selbstverständlich gehen wir nicht davon aus, dass jemand so etwas machen würde, aber die gesetzlichen Regelungen sollen diesen Fall verhindern. Wir möchten nicht, dass die Wahl aufgrund dieses Formfehlers angefochten werden kann und daher haben wir, als wir den Fehler am Freitag festgestellt haben, umgehend mit den Betroffenen, die schon Unterstützungsunterschriften eingereicht haben, Kontakt aufgenommen“, so die stellvertretende Wahlleiterin Ayélé Wallace. Die Einzelbewerber Jörg Penning und Claus-Peter Horst sowie Michael Runden von der Leeraner Wählergemeinschaft traf diese Nachricht natürlich hart. Doch reagierten alle drei sehr souverän und zeigten sich kooperativ.
Die Verwaltung beabsichtigte den Bewerbern zu helfen, indem sie die bisherigen Unterstützer*innen schriftlich kontaktiert. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine direkte Kontaktaufnahme durch die Stadt mit den Unterstützern*innen jedoch nicht möglich. Die personenbezogenen Daten wurden dem Abgeordneten bzw. den Bürgermeisterkandidaten zur Verfügung gestellt. Die Einwilligung kann nicht zur Verwendung auf die Stadt ausgeweitet werden.
Aller Voraussicht nach verringert sich die Zahl der benötigten Unterstützungsunterschriften kurzfristig. Hintergrund dafür ist eine beabsichtigte Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, welches eine coronabedingte Sonderregelung erhalten soll. Diese soll nach Auskunft des Niedersächsischen Städtetages voraussichtlich am 10. Juni 2021 vom Landtag beschlossen werden. Danach verringert sich die erforderliche Anzahl von Unterstützungsunterschriften für einen Wahlvorschlag deutlich.
„Die beiden Einzelbewerber müssen dann anstelle von jeweils 190 Unterschriften, voraussichtlich noch einmal 76 Unterschriften einsammeln.“, so Ayélé Wallace. Die Leeraner Wählergemeinschaft hat es ebenfalls etwas leichter. Sie benötigt für ihren Wahlvorschlag für jeden der zwei Wahlbereiche statt 30 voraussichtlich jeweils 12 Unterstützungsunterschriften. Es ist nicht nötig, dass eine Person, die bereits mehr als die erforderlichen Unterstützungsunterschriften gesammelt hatte, alle noch einmal einreichen muss.
Heute erhalten die Betroffenen die neuen Formblätter für die Sammlung ihrer Unterstützungsunterschriften. „Ich hoffe, dass sich viele der Unterstützer*innen bei den Kandidaten melden und sich so der Aufwand in Grenzen hält. Glücklicherweise wurde der Fehler noch rechtzeitig entdeckt, denn noch ist bis zum 26. Juli Zeit. Dann endet um 18 Uhr die Frist, um Wahlvorschläge einzureichen. Wir möchten uns noch einmal in aller Form für diesen Fehler entschuldigen“, sagt die stellvertretende Wahlleiterin. Wie in Norden organisieren auch in Leer die zuständigen Mitarbeiter*innen erstmals eine Kommunalwahl.
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