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Ver­kehrs­be­hörd­li­che Maßnahme

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Ver­kehrs­be­hörd­li­che Maßnahme
 
In der Brun­nen­stra­ße in Höhe der Haus­num­mern 39 sind Arbei­ten an einer Ver­sor­gungs­lei­tung not­wen­dig. Aus die­sem Grun­de ist es erfor­der­lich, die Stra­ße dort für jeg­li­chen Fahr­zeug­ver­kehr gem. § 45 StVO zu sper­ren. Die Sper­rung erfolgt vom 24.03.2021 bis zum 25.03.2021. Die Zufahrt ist für Anlie­ger bis zur Bau­stel­le frei. Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer kön­nen den Bau­stel­len­be­reich passieren.
 
Die Umlei­tung erfolgt über den Har­der­wy­ke­n­steg, Alte Markt­stra­ße, Wes­ter­en­de und die Blin­ke. Die Zufahrt zur Kirch­stra­ße erfolgt über die Schmie­de­stra­ße. Die ver­kehrs­be­hörd­li­chen Maß­nah­men tre­ten mit Anbringung/Aufstellung der Ver­kehrs­zei­chen in Kraft. Die Umlei­tung ist ausgeschildert.
 

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