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Voll­sper­rung Bullenkamp

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Ver­kehrs­be­hörd­li­che Maßnahme

 
 
Auf­grund not­wen­di­ger Arbei­ten an Ver­sor­gungs­lei­tun­gen ist es aus Grün­den der Gefah­ren­ab­wehr erfor­der­lich, den Bul­len­kamp in Höhe der Haus­num­mer 22 für jeg­li­chen Kraft­fahr­zeug­ver­kehr gem. § 45 StVO voll zu sperren.

Die Voll­sper­rung gilt ab 16.06.2021 und dau­ert vor­aus­sicht­lich bis zum 24.06.2021.

Die Zufahrt ist für Anlie­ger bis zur Bau­stel­le frei. Soweit es die Bau­ar­bei­ten zulas­sen, kön­nen Rad­fah­rer und Fuß­gän­ger den Bau­stel­len­be­reich pas­sie­ren. Der Fahr­zeug­ver­kehr wird über den Hir­ten­weg umgeleitet. 

Die ver­kehrs­be­hörd­li­chen Maß­nah­men tre­ten mit Anbringung/Aufstellung der Ver­kehrs­zei­chen in Kraft. 

 
 
 
 

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