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Weitere Zusatzbusse bei Schülerbeförderung
Landkreis Leer schließt Vertrag mit Weser-Ems-Bus / Entlastung auf drei Linien
Der Landkreis Leer möchte den Schülertransport weiter entzerren und wird deshalb nach den Herbstferien weitere Zusatzbusse einsetzen. Dafür wurde mit der Weser-Ems-Bus GmbH ein entsprechender Vertrag geschlossen, der zunächst bis zum Jahresende läuft.
Die WEB will mit den Verstärkerbussen auf drei Linien für eine Entlastung sorgen, und zwar jeweils morgens zur ersten Schulstunde:
620 von Weener nach Leer635 von Wymeer bis Leer; der Bus fährt ab und bis Stapelmoor623 von Augustfehn nach Leer; der Bus fährt ab und bis Filsum Schule.
Bei diesen Linien gab es häufig Beschwerden über zu volle Busse, unter anderem von Eltern, deren Kinder mit dem Bus zum Ubbo-Emmius-Gymnasium in Leer gebracht werden. Beobachtungen, aber auch Zählungen von Mitarbeitern des Verkehrsunternehmens haben bestätigt, dass der Einsatz zusätzlicher Busse auf diesen drei Linien gerechtfertigt ist.
Nach den Herbstferien möchte die WEB außerdem auf der Linie 621 von Emden nach Leer in Absprache mit der Firma Uffen, die die Linie 670 von Emden nach Leer bedient, eine Aufteilung vornehmen, damit auf dem Weg nach Leer die Fahrgäste auf zwei Fahrzeuge verteilt werden können und kein Verstärkerbus benötigt wird. Die Fahrplanänderung wurde kurzfristig bei der Landesnahverkehrsgesellschaft beantragt.
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Mitte September hatte der Landkreis schon einen Öffentlichen Dienstleistungsauftrag zum Einsatz weiterer Busse an die Verkehrsbetriebe des Landkreises Leer (VLL) in Rhaudermoor erteilt. VLL setzt auf drei Linien nun zusätzlich zwei Reisebusse ein, die als reine Schulbusse unterwegs sind. Auch dieser Auftrag ist zunächst bis zum Jahresende befristet. Zudem setzt die Firma Andreesen auf der Linie 481 zwischen Aurich und Leer seit September zusätzlich einen Bus ein.
In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung noch einmal darauf hin, dass in den Bussen Maskenpflicht besteht – weil selbst bei einer besseren Verteilung der Fahrgäste auf mehr Busse die in der Corona-Verordnung des Landes festgelegten Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt auch an den Haltestellen.
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