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Coro­na: neue har­te Maß­nah­men der Bundesregierung

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Die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der fas­sen fol­gen­den Beschluss:

Trotz der Maß­nah­men, die Bund und Län­der vor zwei Wochen ver­ein­bart haben, steigt die Zahl der Infek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus (SARS-CoV‑2) inzwi­schen in nahe­zu allen Regio­nen Deutsch­lands mit expo­nen­ti­el­ler Dyna­mik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahl­rei­chen Gesund­heits­äm­tern eine voll­stän­di­ge Kon­takt­nach­ver­fol­gung nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den kann, was wie­der­um zu einer beschleu­nig­ten Aus­brei­tung des Virus bei­trägt. Aktu­ell ver­dop­peln sich die Infi­zier­ten­zah­len etwa alle sie­ben und die Zahl der Inten­siv­pa­ti­en­ten etwa alle zehn Tage. Nach den Sta­tis­ti­ken des Robert-Koch-Insti­tu­tes sind die Anste­ckungs­um­stän­de im Bun­des­durch­schnitt in mehr als 75% der Fäl­le unklar. Zur Ver­mei­dung einer aku­ten natio­na­len Gesund­heits­not­la­ge ist es des­halb nun erfor­der­lich, durch eine erheb­li­che Redu­zie­rung der Kon­tak­te in der Bevöl­ke­rung ins­ge­samt das Infek­ti­ons­ge­sche­hen auf­zu­hal­ten und die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen wie­der in die nach­ver­folg­ba­re Grö­ßen­ord­nung von unter 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner in einer Woche zu sen­ken. Ohne sol­che Beschrän­kun­gen wür­de das wei­te­re expo­nen­ti­el­le Wachs­tum der Infi­zier­ten­zah­len unwei­ger­lich bin­nen weni­ger Wochen zu einer Über­for­de­rung des Gesund­heits­sys­tems füh­ren und die Zahl der schwe­ren Ver­läu­fe und der Todes­fäl­le wür­de erheb­lich anstei­gen. Wesent­lich ist es dabei auch, jetzt schnell zu reagie­ren. Je spä­ter die Infek­ti­ons­dy­na­mik umge­kehrt wird, des­to län­ger bzw. umfas­sen­der sind Beschrän­kun­gen erforderlich.

Bund und Län­der stre­ben an, zügig die Infek­ti­ons­dy­na­mik zu unter­bre­chen, damit einer­seits Schu­len und Kin­der­gär­ten ver­läss­lich geöff­net blei­ben kön­nen und ande­rer­seits in der Weih­nachts­zeit kei­ne weit­rei­chen­den Beschrän­kun­gen im Hin­blick auf per­sön­li­che Kon­tak­te und wirt­schaft­li­che Tätig­keit erfor­der­lich sind. Fami­li­en und Freun­de sol­len sich auch unter Coro­na-Bedin­gun­gen in der Weih­nachts­zeit tref­fen kön­nen. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Früh­jahr, einer gemein­sa­men natio­na­len Anstren­gung des Bun­des und aller Länder.

Bund und Län­dern ist bewusst, dass die Beschrän­kun­gen für die Bevöl­ke­rung eine gro­ße Belas­tung dar­stel­len. Des­halb gebührt der über­wie­gen­den Mehr­heit der Bevöl­ke­rung gro­ßer Dank, die bis­her und auch in Zukunft die­se Maß­nah­men mit Gemein­sinn und Geduld ein­hal­ten und beson­ders den­je­ni­gen, die für die prak­ti­sche Umset­zung der Maß­nah­men sor­gen und natür­lich auch denen, die im Gesund­heits­sys­tem ihren Dienst leisten.

Die Lage ist jetzt wie­der sehr ernst. Vor uns lie­gen vier schwie­ri­ge Win­ter­mo­na­te. Aber Bund und Län­der sehen mit Zuver­sicht in die Zukunft. Die Fort­schrit­te bei der Impf­stoff­ent­wick­lung und die ein­fa­che­re Infek­ti­ons­kon­trol­le im Som­mer geben uns die Hoff­nung, dass Deutsch­land, wenn es gut durch die­sen Win­ter kommt, im nächs­ten Jahr schritt­wei­se die Pan­de­mie über­win­den und sich auch wirt­schaft­lich erho­len kann.

Vor die­sem Hin­ter­grund ver­ein­ba­ren die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der ergän­zend zu ihren bis­he­ri­gen Beschlüssen:

1. Ab dem 2. Novem­ber tre­ten deutsch­land­weit die im Fol­gen­den dar­ge­leg­ten zusätz­li­che Maß­nah­men in Kraft. Die Maß­nah­men wer­den bis Ende Novem­ber befris­tet. Nach Ablauf von zwei Wochen wer­den die Bun­des­kanz­le­rin und die Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der sich erneut bera­ten und die durch die Maß­nah­men erreich­ten Zie­le beur­tei­len und not­wen­di­ge Anpas­sun­gen vornehmen.

2. Wich­tigs­te Maß­nah­me in der kom­men­den Zeit wird es sein, Abstand zu hal­ten und Kon­tak­te zu ver­rin­gern. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den ange­hal­ten, die Kon­tak­te zu ande­ren Men­schen außer­halb der Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands auf ein abso­lut nöti­ges Mini­mum zu reduzieren.

3. Der Auf­ent­halt in der Öffent­lich­keit ist daher ab sofort nur mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen und eines wei­te­ren Haus­stan­des jedoch in jedem Fal­le maxi­mal mit 10 Per­so­nen gestat­tet. Dies gilt ver­bind­lich und Ver­stö­ße gegen die­se Kon­takt­be­schrän­kun­gen wer­den ent­spre­chend von den Ord­nungs­be­hör­den sank­tio­niert. Dar­über hin­aus­ge­hen­de Grup­pen fei­ern­der Men­schen auf öffent­li­chen Plät­zen, in Woh­nun­gen sowie pri­va­ten Ein­rich­tun­gen sind ange­sichts der erns­ten Lage in unse­rem Land inak­zep­ta­bel. Bund und Län­der wir­ken bei den ver­stärk­ten Kon­trol­len zusammen.

4. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den auf­ge­for­dert, gene­rell auf nicht not­wen­di­ge pri­va­te Rei­sen und Besu­che ‑auch von Ver­wand­ten- zu ver­zich­ten. Das gilt auch im Inland und für über­re­gio­na­le tages­tou­ris­ti­sche Aus­flü­ge. Über­nach­tungs­an­ge­bo­te im Inland wer­den nur noch für not­wen­di­ge und aus­drück­lich nicht tou­ris­ti­sche Zwe­cke zur Ver­fü­gung gestellt.

5. Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen, die der Frei­zeit­ge­stal­tung zuzu­ord­nen sind, wer­den geschlos­sen. Dazu gehören
a. Thea­ter, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Mes­sen, Kinos, Frei­zeit­parks und Anbie­ter von Freizeitaktivitäten (drin­nen und drau­ßen), Spiel­hal­len, Spiel­ban­ken, Wett­an­nah­me­stel­len und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bor­del­le und ähnliche Einrichtungen,
d. der Frei­zeit- und Ama­teur­sport­be­trieb mit Aus­nah­me des Indi­vi­du­al­sports allein, zu zweit oder mit dem eig­nen Haus­stand auf und in allen öffentlichen und pri­va­ten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Sau­nen und Thermen,
f. Fit­ness­stu­di­os und ähnliche Einrichtungen.

6. Ver­an­stal­tun­gen, die der Unter­hal­tung die­nen, wer­den unter­sagt. Pro­fi­sport­ver­an­stal­tun­gen kön­nen nur ohne Zuschau­er stattfinden.

7. Gas­tro­no­mie­be­trie­be sowie Bars, Clubs, Dis­ko­the­ken, Knei­pen und ähnliche Ein­rich­tun­gen wer­den geschlos­sen. Davon aus­ge­nom­men ist die Lie­fe­rung und Abho­lung mit­nah­me­fä­hi­ger Spei­sen für den Ver­zehr zu Hau­se sowie der Betrieb von Kantinen.

8. Dienst­leis­tungs­be­trie­be im Bereich der Kör­per­pfle­ge wie Kos­me­tik­stu­di­os, Mas­sa­ge­pra­xen, Tat­too-Stu­di­os und ähn­li­che Betrie­be wer­den geschlos­sen, weil in die­sem Bereich eine kör­per­li­che Nähe unab­ding­bar ist. Medi­zi­nisch not­wen­di­ge Behand­lun­gen, zum Bei­spiel Physio‑, Ergo und Logo­the­ra­pien sowie Podologie/Fußpflege, blei­ben wei­ter mög­lich. Fri­seur­sa­lons blei­ben unter den bestehen­den Auf­la­gen zur Hygie­ne geöffnet.

9. Der Groß- und Ein­zel­han­del bleibt unter Auf­la­gen zur Hygie­ne, zur Steue­rung des Zutritts und zur Ver­mei­dung von War­te­schlan­gen ins­ge­samt geöff­net. Dabei ist sicher­zu­stel­len, dass sich in den Geschäf­ten nicht mehr als ein Kun­de pro 10 qm Ver­kaufs­flä­che aufhält.

10. Schu­len und Kin­der­gär­ten blei­ben offen. Die Län­der ent­schei­den über die erfor­der­li­chen Schutzmaßnahmen.

11. Für die von den tem­po­rä­ren Schlie­ßun­gen erfass­ten Unter­neh­men, Betrie­be, Selb­stän­di­ge, Ver­ei­ne und Ein­rich­tun­gen wird der Bund eine außer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fe gewäh­ren, um sie für finan­zi­el­le Aus­fäl­le zu ent­schä­di­gen. Der Erstat­tungs­be­trag beträgt 75% des ent­spre­chen­den Umsat­zes des Vor­jah­res­mo­nats für Unter­neh­men bis 50 Mit­ar­bei­ter, womit die Fix­kos­ten des Unter­neh­mens pau­scha­liert wer­den. Die Pro­zent­sät­ze für grö­ße­re Unter­neh­men wer­den nach Maß­ga­be der Ober­gren­zen der ein­schlä­gi­gen bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben ermit­telt. Die Finanz­hil­fe wird ein Finanz­vo­lu­men von bis zu 10 Mil­li­ar­den haben.

12. Jen­seits der umfas­sen­den tem­po­rä­ren Beschrän­kun­gen füh­ren bereits die bis­he­ri­gen Maß­nah­men dazu, dass eini­ge Wirt­schafts­be­rei­che auch in den kom­men­den Mona­ten erheb­li­che Ein­schrän­kun­gen ihres Geschäfts­be­trie­bes hin­neh­men müs­sen. Des­halb wird der Bund Hilfs­maß­nah­men für Unter­neh­men ver­län­gern und die Kon­di­tio­nen für die haupt­be­trof­fe­nen Wirt­schafts­be­rei­che ver­bes­sern (Über­brü­ckungs­hil­fe III). Dies betrifft zum Bei­spiel den Bereich der Kul­tur- und Ver­an­stal­tungs­wirt­schaft und die Solo­selb­stän­di­gen. Außer­dem wird der KfW-Schnell­kre­dit für Unter­neh­men mit weni­ger als 10 Beschäf­tig­ten geöff­net und angepasst.

13. Auch in der Pan­de­mie wol­len wir in Indus­trie, Hand­werk und Mit­tel­stand siche­res Arbei­ten mög­lichst umfas­send ermög­li­chen. Die Arbeit­ge­ber haben eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung für ihre Mit­ar­bei­ter, um sie vor Infek­tio­nen zu schüt­zen. Infek­ti­ons­ket­ten, die im Betrieb ent­ste­hen, sind schnell zu iden­ti­fi­zie­ren. Des­halb muss jedes Unter­neh­men in Deutsch­land auch auf Grund­la­ge einer ange­pass­ten Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung sowie betrieb­li­chen Pan­de­mie­pla­nung ein Hygie­ne­kon­zept umset­zen und ange­sichts der gestie­ge­nen Infek­ti­ons­zah­len auch noch­mals anpas­sen. Ziel ist u.a. nicht erfor­der­li­che Kon­tak­te in der Beleg­schaft und mit Kun­den zu ver­mei­den, all­ge­mei­ne Hygie­ne­maß­nah­men umzu­set­zen und die Infek­ti­ons­ri­si­ken bei erfor­der­li­chen Kon­tak­ten durch beson­de­re Hygie­ne- und Schutz­maß­nah­men zu mini­mie­ren. Bund und Län­der for­dern die Unter­neh­men ein­dring­lich auf, jetzt wie­der ange­sichts der hohen Infek­ti­ons­zah­len, wo immer dies umsetz­bar ist, Heim­ar­beit oder das mobi­le Arbei­ten zu Hau­se zu ermög­li­chen. Die für den Arbeits­schutz zustän­di­gen Behör­den sowie die Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger bera­ten die Unter­neh­men dabei und füh­ren Kon­trol­len durch.

14. Stei­gen­de Infek­ti­ons­zah­len füh­ren lei­der auch zu einem Anstieg an Infek­tio­nen in medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen und bei vul­ner­ablen Grup­pen. Deren Schutz stellt eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung dar. Des­halb haben die zustän­di­gen Stel­len je nach den loka­len Gege­ben­hei­ten für die Kran­ken­häu­ser, Pfle­ge­hei­me, Senio­ren- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen beson­de­re Schutz­vor­keh­run­gen ergrif­fen. Dabei wird stets berück­sich­tigt, dass die jewei­li­gen Rege­lun­gen nicht zu einer voll­stän­di­gen sozia­len Iso­la­ti­on der Betrof­fe­nen füh­ren dür­fen. Bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len wer­den die­se Maß­nah­men ent­spre­chend ange­passt. Der Bund hat durch die neue Test­ver­ord­nung sicher­ge­stellt, dass die Kos­ten der seit kur­zem ver­füg­ba­ren SARS-CoV2-Schnell­tests für regel­mä­ßi­ge Tes­tun­gen der Bewoh­ner bzw. Pati­en­ten, deren Besu­cher und das Per­so­nal über­nom­men wer­den. Die ver­füg­ba­ren Schnell­tests sol­len jetzt zügig und prio­ri­tär in die­sem Bereich ein­ge­setzt wer­den, um auch bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len einen best­mög­li­chen Schutz zu gewähr­leis­ten und siche­re Kon­tak­te zu ermög­li­chen. Ein­rich­tun­gen der Sozi­al- und Jugend­hil­fe sowie ver­gleich­ba­re Bera­tungs­ein­rich­tun­gen blei­ben geöff­net. Die Kran­ken­häu­ser sol­len wei­ter­hin bei der Bereit­stel­lung von Inten­siv­bet­ten unter­stützt wer­den. Die Gesund­heits­mi­nis­ter von Bund und Län­dern wer­den zeit­nah prak­ti­ka­ble Lösun­gen erar­bei­ten, die auch die Fort­füh­rung finan­zi­el­ler Unter­stüt­zun­gen ent­hal­ten soll. Kran­ken­häu­ser, die auf­grund der Behand­lung von SARS-CoV-2-Pati­en­ten beson­ders belas­tet sind, kön­nen wie in der Pfle­ge­per­so­nal­un­ter­gren­zen-Ver­ord­nung vor­ge­se­hen sank­ti­ons­frei von den Vor­ga­ben abweichen.

15. Bund und Län­der wer­den die Infor­ma­ti­on über die gel­ten­den Coro­na-Maß­nah­men noch ein­mal ver­stär­ken und durch mög­lichst ein­heit­li­che Maß­nah­men die Über­sicht­lich­keit erhö­hen. Sie wer­den jedoch auch die Kon­trol­len zur Ein­hal­tung der Maß­nah­men flä­chen­de­ckend ver­stär­ken und dabei auch mit­tels ver­dachts­un­ab­hän­gi­ger Kon­trol­len, ins­be­son­de­re im grenz­na­hen Bereich, die Ein­hal­tung der Qua­ran­tän­ever­ord­nun­gen überprüfen.

16. Bund und Län­der sind sich dar­über im Kla­ren, dass es sich um sehr ein­schnei­den­de Maß­nah­men han­delt. Aber sie sind not­wen­dig und sie sind mit Blick auf das zu schüt­zen­de Rechts­gut der Gesund­heit der Bevöl­ke­rung und zur Abwen­dung noch umfang­rei­che­rer wirt­schaft­li­cher Schä­den im Fal­le einer unkon­trol­lier­ten pan­de­mi­schen Ent­wick­lung verhältnismäßig.


Anzei­ge:

Lese­r­ECHO ist ein Fran­chise­sys­tem, wel­ches sich auf das Zusam­men­spiel von tra­di­tio­nel­len und neu­en Medi­en posi­tio­niert hat. Der klas­si­sche Ver­lag wird als Agen­tur geführt. Über ein Bau­kas­ten­sys­tem kön­nen die Kun­den vom Lese­r­ECHO-Ver­lag Mar­ke­ting-Kon­zep­te und Kam­pa­gnen umset­zen und steu­ern. Wir brin­gen über unse­re eige­nen Medi­en nicht nur die Reich­wei­ten mit, son­dern ste­hen mit unse­rem Know-how bei der Umset­zung zur Seite.

Unse­re Fran­chise­neh­mer sprich Agen­tur-Part­ner pro­fi­tie­ren von den vor­han­de­nen Reich­wei­ten, Medi­en und den lang­jäh­ri­gen Erfah­run­gen. Durch den Zusam­men­schluss meh­re­rer Part­ner konn­ten die Druck­kos­ten deut­lich gesenkt und die ste­ti­ge tech­ni­sche Wei­ter­ent­wick­lung vor­an­ge­trie­ben werden.

Geschäfts­idee 2020 

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Ver­brau­cher­schutz­be­richt 2023 — Vor­sicht bei Eis­wür­feln: Jede drit­te Pro­be zeigt Mängel

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Ver­brau­ch­er­hin­weis: Vor­sicht bei Eis­wür­feln in der Gas­tro­no­mie – Ein unlieb­sa­mes Risiko

Nie­der­sach­sen schützt Ver­brau­cher: Neu­er Ver­brau­cher­schutz­be­richt 2023 vorgestellt

Han­no­ver – Die Som­mer­hit­ze bringt uns oft zur Suche nach einer erfri­schen­den Abküh­lung, und Eis­wür­fel gehö­ren dabei häu­fig dazu. Doch Vor­sicht ist gebo­ten: Die neu­es­ten Unter­su­chun­gen des Nie­der­säch­si­schen Lan­des­amts für Ver­brau­cher­schutz und Lebens­mit­tel­si­cher­heit (LAVES) zei­gen, dass Eis­wür­fel in der Gas­tro­no­mie nicht immer den hygie­ni­schen Stan­dards entsprechen.

Wich­ti­ge Erkennt­nis­se aus dem Verbraucherschutzbericht

Im aktu­el­len Ver­brau­cher­schutz­be­richt 2023 erfah­ren wir, dass 47 Pro­ben von Eis­wür­feln und Crus­hed Ice aus Gas­tro­no­mie­be­trie­ben unter­sucht wur­den. Das Ergeb­nis: In 16 die­ser Pro­ben wur­den auf­fäl­lig hohe Gehal­te an Mikro­or­ga­nis­men fest­ge­stellt, und 6 Pro­ben wie­sen zusätz­lich sen­so­ri­sche Auf­fäl­lig­kei­ten auf, dar­un­ter gefähr­li­che coli­for­me Kei­me und Ente­ro­kok­ken. Die­se hohen Wer­te deu­ten auf poten­zi­el­le Schwach­stel­len in der Rei­ni­gung und Hygie­ne­pra­xis der Eis­wür­fel­ma­schi­nen hin.

Der Rat des LAVES

„Erhöh­te Gehal­te an Mikro­or­ga­nis­men in Eis­wür­feln kön­nen auf unzu­rei­chen­de Rei­ni­gung der Maschi­nen und man­geln­de Hygie­ne hin­wei­sen“, erläu­tert Prof. Dr. Eber­hard Haun­horst, Prä­si­dent des LAVES. Die Ergeb­nis­se machen deut­lich, dass Ver­brau­cher nicht nur auf die Qua­li­tät der Lebens­mit­tel, son­dern auch auf die Hygie­ne der Eis­wür­fel ach­ten sollten.

Was bedeu­tet das für Sie als Verbraucher?

Um auf Num­mer sicher zu gehen, kön­nen Sie in der Gas­tro­no­mie ein­fach ein Getränk ohne Eis­wür­fel bestel­len. Dies schützt nicht nur Ihre Gesund­heit, son­dern mini­miert auch das Risi­ko, durch even­tu­ell ver­un­rei­nig­te Eis­wür­fel infi­ziert zu werden.

Wei­te­re Details

Der Ver­brau­cher­schutz­be­richt 2023 und der Tätig­keits­be­richt des LAVES bie­ten umfas­sen­de Ein­bli­cke in die Arbeit und die Ergeb­nis­se der Über­wa­chung in Nie­der­sach­sen. Sie zei­gen, wie viel­fäl­tig und anspruchs­voll der Ver­brau­cher­schutz ist und beto­nen die Bedeu­tung der lau­fen­den Kon­trol­len und wis­sen­schaft­li­chen Analysen.


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Der neue Wohn­trend: Maß­ge­fer­tig­te Möbel von nobi­lia für alle Räu­me im ein­heit­li­chen Look

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Neue Wohn­trends bei Bauwole.de: Maß­ge­schnei­der­te Möbel für Ihr gesam­tes Zuhau­se – Im Fokus: nobilia

bau­en — woh­nen — leben. Von Wohn­zim­mer über Ess­zim­mer bis hin zu Küche und Bad – der neue Trend in der Wohn­raum­ge­stal­tung setzt auf maß­ge­fer­tig­te Möbel, die Ihr Zuhau­se in einem durch­gän­gi­gen Stil prä­sen­tie­ren oder jeden Raum indi­vi­du­ell gestal­ten kön­nen. nobi­lia, der renom­mier­te Her­stel­ler für hoch­wer­ti­ge Möbel „Made in Ger­ma­ny“, bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, Ihr Heim mit intel­li­gent kon­stru­ier­ten Möbeln in gutem Design zu ver­se­hen, die für jeden Geschmack und zu einem attrak­ti­ven Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis erhält­lich sind.

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Unser Part­ner, die Küchen­ga­le­rie aus Rhe­de und Haren an der Ems, setzt als Pre­mi­um-Küchen­händ­ler neue Maß­stä­be in der Umset­zung von Raum­kon­zep­ten. Mit ihrem her­vor­ra­gen­den Ser­vice und ihrer Fach­kom­pe­tenz bie­tet die Küchen­ga­le­rie maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen, die Ihre Wohn­träu­me Wirk­lich­keit wer­den las­sen. Erle­ben Sie, wie nobi­lia und die Küchen­ga­le­rie gemein­sam Ihre Innen­ar­chi­tek­tur auf ein neu­es Level heben.

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Nobi­lia: Mehr als nur Küchen – Ein Zuhau­se für Ihre Ideen

Zuhau­se ist nicht nur ein Ort, son­dern ein Gefühl.

Ein Zuhau­se ist weit mehr als nur vier Wän­de und ein Dach über dem Kopf. Es ist der Ort, an dem wir unse­re Träu­me ver­wirk­li­chen, Zeit mit unse­ren Liebs­ten ver­brin­gen und unse­ren per­sön­li­chen Stil zum Aus­druck brin­gen. Genau hier setzt nobi­lia an. Als Pre­mi­um­her­stel­ler, der ursprüng­lich als Küchen­her­stel­ler begann, hat sich nobi­lia zu einem Unter­neh­men ent­wi­ckelt, das nahe­zu das gesam­te Haus mit maß­ge­schnei­der­ten Möbeln ein­klei­den kann. Ob Ess­be­reich, Wohn­raum, Gar­de­ro­be, Haus­wirt­schafts­raum oder Umklei­de – nobi­lia bie­tet indi­vi­du­el­le Lösun­gen für jedes Zuhause.

Vom Küchen­pro­fi zum All­roun­der: nobi­lia erobert das gan­ze Haus

nobi­lia begann als Exper­te für Küchen­mö­bel und hat sich über die Jah­re hin­weg zu einem ech­ten All­roun­der im Möbel­be­reich ent­wi­ckelt. Heu­te kön­nen Sie mit nobi­lia nicht nur Ihre Küche gestal­ten, son­dern auch den Rest Ihres Zuhau­ses. Jede Möbel­se­rie wird nach Maß gefer­tigt und ist somit per­fekt auf die Bedürf­nis­se und die Raum­ver­hält­nis­se des Kun­den abgestimmt.

Die Viel­falt der Fron­ten in Holz- oder Stein­op­tik sowie die Mög­lich­keit, sogar Fens­ter­bän­ke pas­send zu den Möbeln oder Küchen­fron­ten zu wäh­len, sorgt für einen ein­heit­li­chen Look im gesam­ten Haus. Dabei kön­nen die Grif­fe für alle Möbel auf­ein­an­der abge­stimmt wer­den, um ein har­mo­ni­sches Gesamt­bild zu schaffen.

Auch ohne Grif­fe pla­nen wir Ihr neu­es Möbel­stück. Ein­ge­las­se­ne Schrän­ke und begeh­ba­re Klei­der­schrän­ke: Jeder Raum wird nach Ihren Wün­schen gestal­tet. Wir lie­ben Möbel – Ihre Küchen­ga­le­rie aus Rhe­de. Kom­men Sie gleich zu den Experten!

Maß­ge­schnei­der­te Möbel für jeden Raum

Jedes Möbel­stück von nobi­lia wird prä­zi­se auf Maß gefer­tigt. Die­se Fle­xi­bi­li­tät macht nobi­lia-Möbel auch für klei­ne­re Woh­nun­gen zur per­fek­ten Lösung. Mit den maß­ge­schnei­der­ten Lösun­gen kann jeder Zen­ti­me­ter opti­mal genutzt wer­den, was beson­ders in beeng­ten Räu­men von unschätz­ba­rem Wert ist.

Die maß­ge­schnei­der­ten Möbel von nobi­lia bie­ten nicht nur eine per­fek­te Pass­form, son­dern auch eine hohe Funk­tio­na­li­tät und ein anspre­chen­des Design. Egal, ob Sie einen groß­zü­gi­gen Wohn­be­reich, eine kom­pak­te Gar­de­ro­be oder einen mul­ti­funk­tio­na­len Haus­wirt­schafts­raum ein­rich­ten möch­ten – nobi­lia hat die pas­sen­de Lösung.

Alles aus einer Hand: Der Weg zu Ihrem per­fekt abge­stimm­ten Zuhause

Bei nobi­lia erhal­ten Sie alles aus einer Hand. Von der Pla­nung bis zur Mon­ta­ge ste­hen Ihnen die Exper­ten zur Sei­te. Sie pla­nen gemein­sam mit Ihrem loka­len Küchen­stu­dio Ihr gesam­tes Haus in 3D, wäh­rend Sie sich bei einer Tas­se frisch gebrüh­ten Kaf­fees inspi­rie­ren lassen.

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Ein Zuhau­se, das Ihre Per­sön­lich­keit widerspiegelt

nobi­lia bie­tet nicht nur hoch­wer­ti­ge Möbel, son­dern auch die Mög­lich­keit, Ihr Zuhau­se ganz nach Ihren Vor­stel­lun­gen zu gestal­ten. Unse­re Möbel und Sys­te­me sind so kon­zi­piert, dass sie sich naht­los in Ihr leben­di­ges Zuhau­se ein­fü­gen und gleich­zei­tig Ihren indi­vi­du­el­len Stil zum Aus­druck brin­gen. Von der neu­en Ess­tisch-Kol­lek­ti­on bis hin zu stil­vol­len Pols­ter­mö­beln – mit nobi­lia wird Ihr Zuhau­se zu einem Ort, an dem Sie jeden Tag aufs Neue genie­ßen können.

So könn­te Ihr neu­er Haus­wirt­schafts­raum aus­se­hen: Zahl­rei­che Far­ben und ver­schie­de­ne Holz­op­ti­ken ste­hen zur Aus­wahl. Gestal­ten Sie Ihre Vor­stel­lun­gen pass­ge­nau – inklu­si­ve Lie­fe­rung und Mon­ta­ge zu einem fai­ren Preis. Las­sen Sie sich überraschen!

Schluss mit Cha­os: Cle­ve­re Lösun­gen für mehr Ordnung

nobi­lia weiß, dass ein auf­ge­räum­tes Zuhau­se der Schlüs­sel zu einem ent­spann­ten Leben ist. Mit cle­ve­ren Stau­raum­lö­sun­gen wie Klei­der­lif­ten, Hosen­hal­tern und inte­grier­ten Beleuch­tungs­sys­te­men hilft nobi­lia Ihnen, Ord­nung in Ihre Schrän­ke zu brin­gen. Die­se durch­dach­ten Sys­te­me machen es Ihnen leicht, auch in klei­nen Räu­men den Über­blick zu behalten.

Las­sen Sie sich inspirieren

Das Zuhau­se ist der Ort, an dem unse­re Ideen und Träu­me Wirk­lich­keit wer­den. Mit den durch­dach­ten Wohn­kon­zep­ten von nobi­lia wird die Gestal­tung Ihres Zuhau­ses zu einer krea­ti­ven und inspi­rie­ren­den Rei­se. Ob Sie einen bestimm­ten Raum ver­än­dern oder Ihr gesam­tes Zuhau­se neu gestal­ten möch­ten – nobi­lia bie­tet Ihnen die per­fek­ten Lösun­gen, um Ihre Wohn­träu­me zu verwirklichen.

Hoch­wer­ti­ge Bad­mö­bel nach Maß, per­fekt abge­stimmt auf Ihre Flie­sen? Mit unse­ren bauwole.de-Partner, der Küchen­ga­le­rie im EDZ und Flie­sen-Bor­ches aus Rhe­de, kein Pro­blem – Ser­vice aus einer Hand!

Ent­de­cken Sie die Viel­falt von nobilia

Ob Wohn­be­reich, Küche, Bad oder Gar­de­ro­be – nobi­lia bie­tet für jeden Raum und jeden Stil die pas­sen­de Lösung. Die durch­dach­ten Designs und die hohe Qua­li­tät der Mate­ria­li­en machen nobi­lia zur ers­ten Wahl für alle, die Wert auf ein per­fekt abge­stimm­tes und funk­tio­na­les Zuhau­se legen. Las­sen Sie sich inspi­rie­ren und ent­de­cken Sie, wie ein­fach es sein kann, Ihr Zuhau­se nach Ihren eige­nen Vor­stel­lun­gen zu gestalten.


Mit nobi­lia gestal­ten Sie nicht nur Räu­me, son­dern schaf­fen ein Zuhau­se, das Ihre Per­sön­lich­keit wider­spie­gelt und in dem Sie sich rund­um wohl­füh­len kön­nen. Las­sen Sie sich von den viel­fäl­ti­gen Mög­lich­kei­ten inspi­rie­ren und machen Sie Ihr Zuhau­se zu einem Ort, der so ein­zig­ar­tig ist wie Sie selbst.

Made in Ger­ma­ny, made by nobi­lia – geplant mit der Küchen­ga­le­rie aus Rhe­de. Ihre Möbel war­ten schon auf Sie. Ger­ne fer­ti­gen wir Ihre indi­vi­du­el­len Möbel schon mor­gen! Rufen Sie uns an und ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min.  04964 604–554 oder 04964 604–555

Pla­nen Sie Ihre Traum­kü­che mit der Küchen­ga­le­rie: Ihr Exper­te für maß­ge­schnei­der­te Küchenlösungen

Die Küchen­ga­le­rie – Ihr Part­ner für indi­vi­du­el­le Küchenplanung

Als bauwole.de-Partner stellt sich die Küchen­ga­le­rie aus Rhe­de täg­lich der Her­aus­for­de­rung, Küchen und Wohn­be­rei­che naht­los mit­ein­an­der zu ver­bin­den. In einer Zeit, in der die Gren­zen zwi­schen Küche und Wohn­be­reich immer mehr ver­schwim­men, sind hoch­wer­ti­ge Aus­stat­tungs­stan­dards gefragt. Die Exper­ten der Küchen­ga­le­rie bie­ten Ihnen nicht nur exzel­len­te Küchen­mö­bel, son­dern auch maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen, die Design, Funk­tio­na­li­tät und Detail­treue vereinen.

Pla­nen, Visua­li­sie­ren und Prä­sen­tie­ren in Perfektion

Die Küchen­ga­le­rie nutzt moderns­te Pla­nungs­soft­ware von KPS, um Ihre Küchen­träu­me prä­zi­se zu visua­li­sie­ren und per­fekt in Sze­ne zu set­zen. Mit die­ser leis­tungs­star­ken Soft­ware kön­nen Sie Funk­tio­nen und Details Ihrer Küchen­mö­bel eins zu eins dar­stel­len und erle­ben. Die Anwen­dung ist intui­tiv und führt Sie direkt zu einem beein­dru­cken­den Ergeb­nis. Dank der umfang­rei­chen Kata­log­ver­füg­bar­keit und der inno­va­ti­ven Tech­no­lo­gie von KPS erhal­ten Sie eine exak­te und detail­rei­che Planung. 

Kom­pe­ten­te Küchen­be­ra­tung und umfas­sen­de Dienstleistungen

3D-Com­pu­ter- und Installationsplanung

Die Küchen­ga­le­rie bie­tet Ihnen umfas­sen­de Bera­tung und Pla­nung durch moder­ne 3D-Com­pu­ter- sowie Instal­la­ti­ons­pla­nung. So kön­nen Sie Ihre Traum­kü­che bereits vor der eigent­li­chen Umset­zung in einem rea­lis­ti­schen 3D-For­mat erle­ben und even­tu­el­le Anpas­sun­gen vornehmen.

Auf­maß vor Ort

Für eine per­fek­te Pass­form und maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen wird ein prä­zi­ses Auf­maß vor Ort durch­ge­führt. Dies garan­tiert, dass Ihre neue Küche genau in den vor­ge­se­he­nen Raum passt und Ihre Erwar­tun­gen erfüllt werden.

Ter­min­ge­rech­te Lie­fe­rung und Komplett-Montage

Die Küchen­ga­le­rie sorgt für eine ter­min­ge­rech­te Lie­fe­rung und eine pro­fes­sio­nel­le Kom­plett-Mon­ta­ge Ihrer neu­en Küche. Auch die Demon­ta­ge und Ent­sor­gung Ihrer alten Küche wird fach­ge­recht erledigt.

Elek­tro­in­stal­la­tio­nen und Fliesenverlegung

Zusätz­lich zu den Kern­leis­tun­gen bie­tet die Küchen­ga­le­rie auch die Ver­le­gung von Flie­sen und die Instal­la­ti­on von Elek­tro­ge­rä­ten an. So erhal­ten Sie alle benö­tig­ten Dienst­leis­tun­gen aus einer Hand, was Ihnen Zeit und Stress spart.

Ihr per­sön­li­cher Ser­vice – auch außer­halb der Öffnungszeiten

Bei der Küchen­ga­le­rie steht der Kun­de im Mit­tel­punkt. Daher bie­ten sie nicht nur umfas­sen­de Bera­tung wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten an, son­dern sind auch bereit, Sie nach Bedarf in Ihrem Zuhau­se zu besu­chen – selbst außer­halb der regu­lä­ren Öffnungszeiten.

Kon­tak­tie­ren Sie uns

Für eine unver­bind­li­che Bera­tung oder eine per­sön­li­che Pla­nung ste­hen Ihnen die Exper­ten der Küchen­ga­le­rie jeder­zeit zur Ver­fü­gung. Besu­chen Sie uns in der Indus­trie­stra­ße 2 in Rhe­de (Ems) oder rufen Sie uns an unter Tel. 04964 604–554 oder ‑555. Las­sen Sie uns gemein­sam Ihre Küchen­vi­si­on verwirklichen!


Ent­de­cken Sie die Welt der maß­ge­schnei­der­ten Küchen­lö­sun­gen mit der Küchen­ga­le­rie – Ihrem Exper­ten für per­fek­te Küchen­pla­nung und ‑umset­zung.

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