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Keime in Badegewässern: Landesgesundheitsamt veröffentlicht Ergebnisse

Antibiotikaresistente Keime in Badegewässern: Landesgesundheitsamt veröffentlicht Ergebnisse eines Messprogramms
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat die Ergebnisse eines orientierenden Messprogramms zum Vorkommen von antibiotikaresistenten Bakterien in Badegewässern vorgestellt. Es wurden in keiner Probe klinisch relevante antibiotikaresistente Bakterien nachgewiesen. Auch zeigten die Bakterienisolate keine Resistenzen gegen das Reserveantibiotikum Colistin.
„Alle überwachten Badegewässer werden bereits auf bakteriellen Eintrag regelmäßig untersucht und entsprechend eingestuft. Die Gesundheitsgefährdung durch antibiotikaresistente Bakterien in diesen Badegewässern kann insgesamt als äußerst gering eingeschätzt werden. Dies unterstreichen die Ergebnisse dieser Untersuchung“, sagte Dr. Matthias Pulz, Präsident des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes. „Dennoch werden wir dieses Thema weiter im Blick behalten.“
Im Rahmen des Messprogramms wurden während der Badesaison 2018 monatlich Proben von repräsentativen Badestellen der vier Badegewässertypen (Baggersee, Flachsee, Küste, Fließgewässer) untersucht. Der Fokus der Untersuchung lag dabei auf dem Nachweis von Bakterien, die Krankheiten beim Menschen hervorrufen können und gleichzeitig gegen mehr als zwei der primär in der Klinik verwendeten Antibiotika-Wirkstoffgruppen resistent sind (3MRGN, 4MRGN und VRE). Durchgeführt wurde das Messprogramm im Auftrag des niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
„Die Ergebnisse geben derzeit keinen Anlass für die Etablierung eines verpflichtenden Monitorings von antibiotikaresistenten Bakterien in allen überwachtenBadegewässern.“ sagte Dr. Roland Suchenwirth, Umweltmediziner am Niedersächsischen Landesgesundheitsamt. „Mit der EU-Badegewässerrichtlinie gibt es bereits eine sehr weitreichende Überwachung auf bakteriellen Eintrag zum Schutz der Badenden, die auch ermöglicht das Vorkommen von antibiotikaresistenten Keime einzuschätzen.“
Für Gewässer, die nicht als EU-Badestellen ausgewiesen sind, liegt dagegen keine Abschätzung der Belastung z.B. durch Abwassereinträge vor. Eine Überwachung der hygienischen Qualität erfolgt nicht. Unter Umständen ist hier mit starker Belastung z.B. durch Abwassereinleitung zu rechnen. Daher sollte Baden vorzugsweise in den ausgewiesenen Badegewässern erfolgen.
Der ausführliche Bericht zum Messprogramm 2018 steht im Niedersächsischen Badegewässeratlas zum Download bereit:
https://www.badegewaesser.niedersachsen.de/
https://www.badegewaesser.niedersachsen.de/downloads/Abschlussbericht_ARB.pdf


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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel


Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.