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Bahnfahren ab 1. Januar 10 Prozent günstiger
Dank reduzierter Mehrwertsteuer generell niedrigere Ticketpreise für alle Fahrten im Fernverkehr • Deutlich günstiger werden die BahnCard 100, Streckenzeitkarten, reservierte Sitzplätze sowie Fahrräder.
Ab dem 1. Januar sinken die Ticketpreise im Fernverkehr der Deutschen Bahn um rund 10 Prozent. Dank der reduzierten Mehrwertsteuer werden Sparpreise und Flexpreise damit deutlich günstiger. Um 10 Prozent sinken auch die Preise für die BahnCard 100, für Streckenzeitkarten, zur Mitnahme von Fahrrädern sowie für die Sitzplatzreservierung. Der Super Sparpreis – bislang für 19,90 Euro im Verkauf – reduziert sich auf 17,90 Euro. Mit BahnCard-Rabatt liegt der neue Einstiegspreis für den Fernverkehr bei 13,40 Euro – das ist der niedrigste reguläre Preis für eine Fahrkarte im Fernverkehr seit der Bahnreform 1994.
DB-Vorstandsvorsitzender Dr. Richard Lutz heute in Berlin: Wir freuen uns für unsere Millionen Kunden im Fernverkehr in Deutschland, dass wir ihnen nun pünktlich zum 1. Januar noch attraktivere Ticketpreise im klimafreundlichsten Verkehrsmittel anbieten können. Ausdrücklich danken wir allen beteiligten politischen Partnern, die diese Entscheidung herbeigeführt haben — allen voran Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Das ist ein starker Auftakt für das klimapolitisch so wichtige neue Jahrzehnt.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag / Bahnhof Garmisch
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.