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Campingsaison 2018 verzeichnete sattes Plus
Rund 34,5 Millionen Übernachtungen aus dem In- und Ausland – und damit das fünfte Rekordjahr in Folge – verzeichnete die deutsche Campingwirtschaft im Jahr 2018 nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Laut der amtlichen Statistik kann ein Plus bei den Übernachtungen von 11,3 % gegenüber dem bisherigen Spitzenjahr 2017 ausgewiesen werden. Von 2008 bis 2018 konnte nunmehr ein Gesamtwachstum von 50 % erreicht werden, in dieser Zeitspanne stieg die Zahl der Übernachtungen von 23 Mio. auf jetzt 34,5 Mio. an.
Im bundesweiten Vergleich ist Bayern Campingland Nr. 1. In Bayern konnten bei einem Plus von 9,9 % fast 6,2 Millionen Übernachtungen auf den hiesigen Campingplätzen gezählt werden. Hinter Bayern folgen Mecklenburg-Vorpommern (5 Mio. Ü.), Niedersachsen (4,9 Mio. Ü.) und Baden-Württemberg (4,6 Mio. Ü.). Positiv gestaltete sich das Campingjahr deutschlandweit in allen Bundesländern: Jedes Bundesland konnte im Jahr 2018 Zuwächse sowohl bei den Ankünften als auch bei den Übernachtungen auf den hiesigen Campingplätzen gegenüber dem Vorjahr erzielen.
Starker Binnenmarkt: 86,1 % der Übernachtungen wurden von deutschen Campingurlaubern generiert, bei Zuwächsen von 11,2 % gegenüber dem Vorjahr. Mit dem Blick auf die ausländischen Gäste bleibt ein weiterer Rekord festzuhalten: 4,7 Mio. Übernachtungen ausländischer Campingurlauber auf deutschen Campingplätzen, dies bedeutet ein Zuwachs von 12,1 % und einen historischen Spitzenwert. Die meisten ausländischen Campingübernachtungen fallen auf Camper aus den Niederlanden, diese generieren rund die Hälfte der ausländischen Übernachtungen. Nach den Niederlanden sind die Schweiz (14,9 %), Dänemark (5,9 %) und Belgien (5,4 %) als bedeutendste ausländische Quellmärkte zu benennen.
Dr. Gunter Riechey, Präsident des Bundesverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland e. V., freut sich über die positive Gesamtbilanz des vergangenen Camping-Jahres. Dennoch weist er darauf hin, dass man sich nicht auf den Erfolgen der letzten Jahre ausruhen dürfe. „Camping bedeutet als besonders naturnahe Urlaubsform Innovation und Erlebnis. Die Campingplätze in Deutschland dürfen nicht aufhören sich weiterzuentwickeln und sich an neuen Urlaubstrends zu orientieren und Themen wie zum Beispiel der Digitalisierung offen gegenüberzustehen. Auch moderne und außergewöhnliche Übernachtungsangebote, wie z.B. Mobilheime als Mietunterkünfte, könnten dabei zukünftig den entscheidenden Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen.“ Hier beklagt allerdings die Branche in vielen Bundesländern noch gesetzgeberische Defizite. Zur Behebung dieser Defizite hat der Verband eine eigene Musterverordnung für Camping- und Wochenendplätze erarbeitet, diese ist im Onlineshop unter www.bvcd.de abrufbar.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Monatserhebung im Tourismus — Dezember 2018
Foto: Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.