News
Die “Welt des Tanzens” endlich wieder schnellstmöglich öffnen
Die “Welt des Tanzens” endlich wieder schnellstmöglich öffnen, fordert Hardy Hermann, Präsident des BDT e.V.
Immer mehr EntscheidungsträgerInnen des gesamten Tanzes in Deutschland melden sich zu Wort und fordern von der Politik eine klare Ansage und Entscheidung, wann und unter welchen Bedingungen die Arbeit wieder aufgenommen werden kann. Heute erreicht uns ein Schreiben von Hardy Hermann, Präsident des Berufsverbandes Deutscher Tanzlehrer BDT e.V. und Dietmar Buermann, Präsident der Deutschen Tanzschulinhabervereinigung DTIV e.V., die wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, nicht vorenthalten möchten.
“Deutschlands Tanzlehrenden und Tanzschulinhaber/innen sind äußerst besorgt. Und das aus berechtigten Gründen, denn sie befürchten vergessen zu werden. Warum?
Weil sich ihr Tätigkeitsfeld in keine Branche so einfach einordnen lässt. Die zugehörigen Institutionen sind ein Mix aus Bildungseinrichtung, Kulturstätte, Gastronomie, Eventveranstalter, sozialer Einrichtung, Sportstätte, Fitnessstudio und Einrichtung des Gesundheitswesens. Es gibt keine Lobby und keine eindeutig zuständigen Verbände. Sicherlich gibt es Organisationen und Institutionen, die in irgendeiner Weise mit “Tanz” in Verbindung gebracht werden – aber diese sprechen nicht mit einer Stimme. Die Branche “Tanz” ist vielseitig, unübersichtlich und leider auch von Konkurrenzkampf geprägt. Der letzte Punkt ist der Grund, warum sich Politik und Medien ungern mit dieser Sache beschäftigen wollen. Zusätzlich sind die Tanzlehrenden teilweise selbstständig, freiberuflich, angestellt, in Ausbildung oder für Vereine oder die VHS tätig. Von Soloselbständigen bis hin zu Unternehmen mit zahlreichen Angestellten ist alles am Markt vertreten. Die Ausbildungen sind in Deutschland nicht einheitlich, sondern vielfältig. Es geht hierbei also auch um Ausbildungen, Fortbildungen, Prüfungen, Wettbewerbe, Turniere, Einzeltraining, Gruppentraining, Privatunterricht, Kurse, Clubs, Workshops, Festivals, Shows, Bühnenprogramme, uvm. – Teilweise öffentlich, nicht öffentlich, privat, online, per Video oder Livestream… Wer ist also zuständig, wenn Regierung und Politik hoffentlich bald beschließen, nach dem Lockdown diese Branche wieder zu öffnen? Ist die Staatsministerin für Kultur & Bildung zuständig? Oder regelt das Kultusministerium dies für jedes Bundesland selber? Oder das lokale Ordungsamt? Gesundheitsamt? Wen fragen die Verantwortlichen um Lösungen für unsere Branche zu finden? Reicht es aus, ein Hygienekonzept vorzulegen?
Wann und unter welchen Bedingungen kann zumindest möglichst früh ein Minimalbetrieb (z.B. Privatunterricht, kleine Gruppen) wieder aufgenommen werden? Wie bekommen die nur teilweise in Verbänden organisierten Tanzlehrenden und Tanzschulinhaber/innen diese Informationen?
Die Menschen der “Tanz-Branche” leiden unter vielen Ängsten: Der Angst, krank zu werden. Jemanden anzustecken oder gar zu verlieren. Sie sorgen sich um ihre Existenzen. Finanziell auszubluten, Arbeitsplätze zu verlieren. Kunden und Tänzer/innen nicht halten zu können. Perspektiven und klare Aussagen würden Hoffnung machen. Aber genau hier liegt das Problem: Da niemand einheitlich für die gesamte Branche spricht, droht quasi aus “Mangel an Klarheit und Relevanz” diese Branche mit den Großveranstaltern und der Reisebranche zusammen erst ganz zum Schluß wieder Ruhe zu finden. Das ist nicht nur aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten fatal, denn Tanz ist für viele Menschen wie ein Lebenselixier – Tanzen beeinflusst Körper, Geist und Seele äußerst positiv. Tänzer und Tänzerinnen und Wissenschaftlicher bestätigen das.
Hier ist also eine verantwortungsbewusste Vorgehensweise wünschenswert, die nicht nur einen Verband oder eine Organisation befragt, sondern alle berücksichtigt. Und dies darf nicht zu zeitlichen Verzögerungen beim “re-start” der Branche führen. Denn Eines ist völlig klar: Lange können Tanzlehrende und Tanzschulen weder finanziell, noch emotional den Lockdown aushalten. Es ist daher jetzt dringend notwendig, die “Welt des Tanzens” im Dialog mit den zuständigen Organisationen, unter Berücksichtigung von Hygienekonzepten, wieder schnellstmöglich zu öffnen.”
Anzeige:
Online tanzen mit Schrock-Opitz
Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen! Oder besser gesagt: Neue Ideen, wie man seine Freizeit von zuhause aus mit viel (Tanz-)Spaß verbringen kann. Deshalb bieten wir allen festen Tanzschüler*innen der Tanzschule Schrock-Opitz unseren Tanzunterricht, Tanzschritte und ‑folgen als Videos online an.
Tanzen macht auch zuhause Spaß!
Anzeige:
Anzeige
Entdecke die Welt der Esoterik: Dein Portal für Spiritualität und Wachstum
News
Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.