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Corona-Hilfen: Schon mehr als 15 Millionen Euro für den Landkreis Leer
Leer- Die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen im Landkreis Leer haben bislang aus den Programmen von Bund und Land Soforthilfen in Höhe von etwas mehr als 15 Millionen Euro bekommen. Das teilte die SPD-Landtagsabgeordnete Johanne Modder (Bunde) mit. Eine erste Übersicht legte jetzt das niedersächsische Wirtschaftsministerium vor. „Es zeigt, dass die Hilfen genutzt werden, ankommen und schnell ausgezahlt wurden. Das ist ein Beitrag, um den Unternehmen über diese schwere Zeit zu helfen und Arbeitsplätze zu erhalten. Wir fordern daher, dass das am 31. Mai auslaufende Programm verlängert wird“, meinte Modder. Nach der Übersicht stammen etwas mehr als zehn Millionen der 15 Millionen Euro aus der Bundesförderung. Eine genaue Aufschlüsselung auf Branchen liegt auf Kreisebene nicht vor. Aber auf Landesebene wurde das Gastgewerbe am stärksten unterstützt. Danach folgen Handel, Baugewerbe und freiberufliche Dienstleistungen. Insgesamt hat die für das Hilfsprogramm verantwortliche N‑Bank in Niedersachsen Anträge mit einem Volumen von mehr als 733 Millionen Euro bewilligt. Die Zahl der Anträge lag Mitte Mai bei mehr als 220 000, fast 170 000 waren in Bearbeitung oder sind schon bearbeitet.
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Zum Vergleich: Die Unternehmen im Landkreis Aurich erhielten bislang Zuschüsse in Höhe von knapp 22 Millionen Euro, im Landkreis Wittmund waren es 7,4 Millionen, in der Stadt Emden 4,3 Millionen Euro und im Landkreis Emsland 23,6 Millionen Euro.
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.