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Corona: Kontaktlinsen sind sicher
Foto: ZVA/Heike Skamper / Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen
Viele Kontaktlinsenträger fragen sich momentan, ob sie während der Corona-Pandemie nicht besser ihre Brille tragen sollten. Fehlinformationen sorgen für Verunsicherung, dabei gibt es derzeit international keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass sich Kontaktlinsenträger einem höheren Ansteckungsrisiko aussetzen – solange sie die allgemeinen Hygieneregeln im Umgang mit den Kontaktlinsen befolgen.
Es lässt sich zwar nach der momentanen Studienlage nicht ausschließen, dass SARS-CoV‑2 auch über den Tränenfilm und die Bindehaut übertragen werden könnte. Für Kontaktlinsenträger bedeutet das jedoch nicht, dass sie gefährdeter sind als Brillenträger. Auch bietet umgekehrt eine normale Brille nachweislich keinen besonderen Schutz vor Ansteckung. Für Fehlsichtige gilt deshalb ganz allgemein: Kontaktlinsen und auch die Brille wie vorgesehen regelmäßig und gründlich reinigen und nur mit sauberen Händen an die Augen fassen. Die wichtigste Regel zum Schutz vor COVID-19, unabhängig von der Wahl der Sehhilfe, ist und bleibt: Abstand halten. Denn der Hauptübertragungsweg für das Virus ist die Tröpfcheninfektion.
Hygieneregeln jederzeit beachten
Auch unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie ist Hygiene im Umgang mit Kontaktlinsen immens wichtig, um die Augen vor jeglichen Infektionen mit Keimen zu schützen. Mit den folgenden Tipps ist Kontaktlinsentragen sicher:
• Vor dem Auf- und Absetzen der Linsen gründlich (20–30 Sek.) die Hände mit Seife waschen, dabei Daumen, Fingerzwischenräume und Handgelenke nicht vergessen. Mit klarem Wasser abspülen und mit einem sauberen Tuch gut abtrocknen. Das Desinfizieren der Hände ist nicht nötig, da die Tenside der Seife die Virushülle zerstören und auch viele Keime weitgehend durch gründliches Händewaschen entfernt werden. Vor allem weiche Kontaktlinsen dürfen nicht mit Wasser in Berührung kommen, das gilt auch für den Schwimmbadbesuch oder das Duschen.
• Kontaktlinsen nicht länger tragen als vorgesehen, das gilt für die tägliche Tragedauer und für das Austauschintervall. Tageslinsen müssen nach einmaligem Tragen entsorgt werden. Alle anderen Tauschlinsen mit einem vom Anpasser empfohlenen Pflegemittel reinigen und desinfizieren. Systeme mit Wasserstoffperoxid bieten eine besonders sichere Desinfektion.
• Nach dem Entnehmen der Linsen den Aufbewahrungsbehälter mit Kochsalzlösung oder der empfohlenen Desinfektionslösung abspülen und offen auf einem sauberen (Papier-)Tuch trocknen lassen. Die Box muss außerdem regelmäßig ausgetauscht werden.
• Bei Augenreizungen, Fremdkörpergefühl, Rötung und allgemein bei einer Erkrankung (z.B. starker Erkältung) oder Allergie sollte auf das Tragen von Kontaktlinsen verzichtet und ein Fachmann befragt werden.
• Bei Problemen oder Fragen rund um das Tragen von Kontaktlinsen ist der Augenoptiker oder Optometrist der richtige Ansprechpartner.
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.