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Begleitetes Fahren bald grenzübergreifend möglich?
Christdemokraten starten erneute Initiative über deutsch-niederländisches Abkommen
OSTFRIESLAND/NIEDERLANDE. Fahranfänger dürfen in Ostfriesland mit Begleiter überall fahren. An der Grenze zu den Niederlanden ist allerdings Schluss. Denn beim begleiteten Fahren mit 17 (BF17) sind Grenzübertritte nach Österreich erlaubt. Dagegen ist der Weg nach Frankreich, Belgien oder in die Niederlande versperrt — bislang. Einige Christdemokraten wollen das ändern. Dazu gehört die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Sie hat selbst niederländische Wurzeln.
Für sie ist klar: „Führerscheine werden in Europa gegenseitig anerkannt. Beim begleiteten Fahren bekommen die Jugendlichen aber „nur“ eine Prüfungsbescheinigung. Sie gilt nicht überall als gültige Fahrerlaubnis. Gerade in unserer Grenzregion führt das immer wieder zu Problemen. Das hat mit dem europäischen Gedanken nichts zu tun. Unsere Fahranfänger müssen über die Grenze zu unseren Nachbarn fahren können.“
Connemann hat deshalb erneut mit 55 CDU-Abgeordneten aus Europa, Bund und Land eine Initiative für grenzübergreifendes Fahren gestartet. Dafür gibt es hochrangige Unterstützung von den Verkehrsministern aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Das gemeinsame Ziel: ein deutsch-niederländisches Abkommen für ein begleitetes Fahren ohne Grenzen.
Ein erster Erfolg ist erreicht: bereits im Oktober 2019 hatten die Verkehrsminister aller 16 deutschen Bundesländer beschlossen, eine deutsch-niederländische Kooperation zu unterstützen. 2019 hatte es auch bereits erste Gespräche der Verkehrsministerien beider Staaten gegeben.
Die Christdemokraten starten jetzt einen neuen Anlauf, den Zusammenhalt beider Staaten durch einheitliche Regelungen zu verstärken. Dafür haben sie sich direkt an die niederländische Ministerin für Infrastruktur gewandt. Laut Connemann stehen die Chancen grundsätzlich gut. Denn in den Niederlanden gibt es mit „2toDrive“ ein ähnliches Modell wie BF17. Auch dort wurde das begleitete Fahren eingeführt, um die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken.
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.