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Connemann: Fertigstellung der Friesenbrücke ist nach wie vor geplant für Ende 2024
Auf Nachfrage vom LeserECHO-Verlag hat Frau Gitta Connemann ( CDU ) unserer Redaktion vom Stadtportal folgende Antworten zu den wichtigsten Fragen zur aktuellen Lage der Friesenbrücke gegeben:
Wie bewerten Sie diese neuen Informationen bezüglich der möglichen extremen Kostensteigerungen und der deutlich späteren Fertigstellung der Brücke?
Welche neuen Informationen? Dass die Brücke teurer werden würde, wissen wir alle seit 2018, also jetzt seit 2 Jahren. Ganz am Anfang war von 28 Millionen Euro die Rede, heute kalkulieren wir mit 66 Millionen. Die genaue Zahl lässt sich dann auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses errechnen. Der Bericht des Bundesrechnungshofes beschreibt ein Horrorszenario. Neuinformationsgehalt gleich null. Der Bericht ist ein Sammelsurium an Mutmaßungen. Alle nur denkbaren Risiken, die sich nur irgendwie irgendwann realisieren könnten, sind summiert und hochgerechnet worden. Das sind für mich keine Informationen sondern Hypothesen. Und zwar offenkundig mit dem Ziel, ein Projekt kaputt zu rechnen und zu reden.
Der Bundesrechnungshof fordert eine Prüfung des Projektes. Sehen Sie das auch so?
Nein. Eine Sonderprüfung ist nicht erforderlich. Denn dieses Projekt ist das wahrscheinlich am genauesten hinterfragte und geprüfte Infrastrukturprojekt des Bundes. Rechtlich und finanziell. Die Prüfung wird ständig aktualisiert. Wie jetzt zum Beispiel durch das laufende Planfeststellungsverfahren. Dieses ist zu 80 % abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss wird für 2021 erwartet.
Der Bundesrechnungshof stellt in dem Bericht eine Drehbrücke praktisch infrage. Sind Sie weiterhin für diese Lösung oder kommt für Sie auch eine andere Lösung – zum Beispiel eine Klappbrücke – in Betracht?
Mir ist neu, dass der Bundesrechnungshof nun auch schon Brücken bauen kann. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen. Da sitzen Beamte am grünen Tisch, legen das schlimmstmögliche Szenario zu Grunde und entscheiden sich für eine andere Brückenkonstruktion. Ich habe keinen der Herrschaften bei den Gesprächen mit der DB-AG als Bauherrin, mit Bund und Land als Finanziers oder aber der Region als unmittelbar Betroffene gesehen oder gehört. Alle gemeinsam haben sich für die jetzt gewählte Konstruktion stark gemacht. Ohne diese hätte die Meyer-Werft dauerhaft keine Perspektive am bisherigen Standort. Das betrifft tausende von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern samt ihrer Familien. Über eine solche leichtfertige Empfehlung kann ich nur den Kopf schütteln.
Nachdem diese neuen Infos bekanntgeworden sind: Welche weiteren Schritte fordern Sie?
Es gibt keine neuen Informationen. Ich fordere, dass der Rechnungshof von seinen abstrusen Empfehlungen abrückt. Was würden diese bedeuten:
A) Das aktuelle Planfeststellungsverfahren müsste abgebrochen werden — und das kurz vor seinem Abschluss.
B) Planung und Umsetzung für eine Wiederherstellung im alten Zustand müssten neu begonnen werden. Die Region würde bei null beginnen. Über den damit verbundenen Zeitverlust schweigt der Bundesrechnungshof sich wohlweißlich aus. Alle bisherigen Kosten müssten wir abschreiben. Auch das bleibt unerwähnt.
C) Der Region würde die Zukunftsperspektive genommen.
Kurzum: Ich fordere, dass an der Planung festgehalten wird.
Eine Fertigstellung der für viele wichtigen Verbindung erst 15 Jahre nach dem Unfall: Eine mögliche Inbetriebnahme im Jahr 2030!!! Was sagen Sie den Menschen hier in der Region? Wie wollen Sie diese Nachricht verkaufen?
Ich will diese Nachricht nicht “verkaufen”. Denn ich will eine Fertigstellung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Und dieser ist nach wie vor geplant für Ende 2024. Noch einmal: Der Bundesrechnungshof hat eine hypothetische Berechnung der DB-AG zugrunde gelegt, die vom allerschlimmsten Fall ausgeht. Es gibt derzeit keine Anhaltspunkte, dass dieser eintreten könnte. Diesen Beweis bleibt der Hof schuldig.
Wie sollen die Mehrkosten finanziert werden?
Schon seit zwei Jahren wissen wir, dass der Neubau der Brücke teurer werden wird als zunächst angenommen. Wir haben auf Bundesebene dafür die Weichen gestellt. Ich bin insoweit insbesondere meinem Kollegen und Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann MdB sowie meinem Kollegen Eckhard Rehberg MdB für Ihre Unterstützung dankbar. Denn es war und ist klar: Der Bund wird den Löwenanteil schultern müssen. Das Land wird einen Anerkennungsbeitrag leisten. Dieser beläuft sich auf fünf Millionen und ist fest zugesagt. Andere Finanziers kommen nicht in Betracht. Dies betrifft sowohl die Kommunen, als auch die Meyer Werft, von der die öffentliche Hand rein rechtlich keine Gelder nehmen darf. Wir werden als Bund unsere Verantwortung tragen. Denn unsere Heimat hat es verdient.
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.