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24.11.: Einigung für Beschäftigte der MEYER WERFT
Nach erneuten Verhandlungen unter Moderation des Landes Niedersachsen haben sich die Geschäftsleitung der MEYER WERFT sowie Gewerkschaft und Betriebsrat auf ein erstes Paket verständigt.
Darin enthalten ist unter anderem eine Beschäftigungsgarantie bis zum 30. Juni 2021. Dies wurde nur möglich durch den Verzicht auf Sonderzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld. Stattdessen erhalten die Mitarbeiter der MEYER WERFT eine einmalige niedrigere Sonderzahlung in Höhe von 1.125 Euro.
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Zudem einigten sich die Parteien auf eine Wiederaufnahme der Verhandlungen zu einem Zukunftstarifvertrages 2021–25 mit dem Ziel, diesen bis zum 31. März 2021 abzuschließen. Bis zum 31. Januar 2021 sollen weitere Verhandlungen Wege finden, Werkverträge in der Fertigung und Konstruktion zu Gunsten der Stammbelegschaft abzubauen, wenn das zu gleichen Kosten möglich ist. Wie die Mehrkosten durch die höheren Stundensätze ausgeglichen werden können, wird Teil der weiteren Verhandlungen sein.
Gleichzeitig wird es eine neutrale Bewertung zum Einsatz von Werkverträgen auf der Werft geben. Damit soll eine neutrale und faktenbasierte Verhandlungsgrundlage geschaffen werden, die von allen Parteien anerkannt wird.
„Wir freuen uns, dass wir eine Einigung erzielt und durch den Kompromiss beim Weihnachtsgeld einen Beitrag der Mitarbeiter zu unserem Einsparziel erreicht haben sowie in weiteren Verhandlungen über die Balance zwischen Eigenfertigung und Partnerunternehmen sprechen – auch bei den Kosten“, sagt Jörg Heidelberg, Mitglied der Geschäftsleitung Produktion.
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.