News
E‑Bikes sollen günstiger werden
E‑Bikes werden immer beliebter. Jeder Fünfte besitzt ein oder mehrere E‑Bikes (16 Prozent) bzw. plant, eines zu kaufen (5 Prozent). Das ergibt eine repräsentative Umfrage von Kantar im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Dabei geben Verbraucherinnen und Verbraucher viel Geld für die Anschaffung eines Fahrrads mit Elektromotor aus. 42 Prozent zahlten mehr als 2.000 Euro, knapp jeder vierte Befragte (23 Prozent) sogar mehr als 3.000 Euro. Jedoch besitzen nur sechs Prozent der Haushalte mit einem Einkommen unter 1.500 Euro netto bereits ein E‑Bike. „Klimaschutz darf kein Luxusgut sein. Damit das Potenzial für eine verbraucherfreundliche Mobilitätswende genutzt und viele Verbraucherinnen und Verbraucher umsteigen können, muss die Politik aktiv werden“, sagt Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim vzbv.
„E‑Bikes machen Fahrradfahren für viele Verbraucher attraktiv. Denn lange Strecken oder Steigungen sind mit elektrischem Rückenwind kaum ein Problem. Weil E‑Bikes bei Verbrauchern immer beliebter werden, muss es auch preislich attraktive Modelle geben“, so Jungbluth.
„Der Secondhand-Markt ist bisher unterentwickelt. Damit sich dies ändert, muss der Zustand des Akkus für Verbraucher jederzeit auslesbar sein. Ein Ersatzakku schlägt mit circa 600 Euro kräftig ins Budget. Unsicherheit über den Gesundheitszustands des Akkus führt dazu, dass Verbraucher davor zurückscheuen, ein gebrauchtes E‑Bike zu kaufen“, so Jungbluth.
Mehrheit möchte E‑Bikes länger nutzen
Die Mehrheit der Befragten möchte ihr E‑Bike zehn (41 Prozent) beziehungsweise elf Jahre und länger (39 Prozent) nutzen. Das bedeutet, dass Verbraucher mindestens einmal den Akku wechseln müssen. Doch nicht bei allen E‑Bikes geht das. Auch Ersatzteile sind durch den schnellen Modellwechsel oft nicht verfügbar. „Reparierbarkeit von E‑Bikes, Ersatzteilverfügbarkeit und der Austausch des Akkus sind gesetzlich nicht geregelt. Das muss sich ändern“, so Jungbluth.
Der vzbv fordert, E‑Bikes in die Regulierung des EU-Ökodesigns aufzunehmen, um Qualität und Haltbarkeit sowie Reparierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit sicherzustellen. Zudem muss gesetzlich geregelt werden, dass Verbraucher den Akku leicht entfernen und austauschen können. Wechsel-Akkus sollten künftig für eine festgelegte Nutzungsdauer bereitgestellt werden.
Langlebigkeit: Gut für Geldbeutel und Klima
Auch eine aktuelle Studie des Öko-Instituts im Auftrag des vzbv hat ergeben, dass E‑Bikes mit einer kurzen Lebens- beziehungsweise Nutzungsdauer von vier bis fünf Jahren mit einem deutlich höheren Treibhauspotenzial einhergehen als solche, die mindestens zehn Jahre genutzt werden können.
Auch Verbraucher können sparen, wenn E‑Bikes länger gefahren werden. Wird ein Marken-E-Bike insgesamt 15 Jahre genutzt, so verringern sich dadurch die Lebenszykluskosten im Vergleich zu 10-jähriger Nutzung für den Verbraucher um 650 Euro. Mit einer längeren Nutzungsdauer von 15 Jahren wären das hochgerechnet auf alle E‑Bikes deutschlandweit 4,5 Milliarden Euro über den gesamten Betrachtungszeitraum und eine jährliche Einsparung von rund 303 Millionen Euro.
Archivfoto: Ingo Tonsor @leserecho.de
Anzeige:
Anzeige
Entdecke die Welt der Esoterik: Dein Portal für Spiritualität und Wachstum
News
Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.