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Corona und Sport: Hanne Modder weist auf Sonderprogramm hin
Hannover/Leer — Sportvereine und Sportorganisationen, die wegen der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können auch in diesem Jahr Zuschüsse über den Landessportbund beantragen.
„Es ist eine gute Nachricht aus unserem Innenministerium, dass den Sportvereinen auch in diesem Jahr geholfen wird. Ich kann nur alle Betroffenen dazu auffordern, jetzt Anträge zu stellen“, meint die SPD-Landtagsabgeordnete Hanne Modder (Bunde). Sportvereine und Sportorganisationen können so genannte Billigkeitsleistungen erhalten. Das heißt: Wenn ein Verein beispielsweise durch den Ausfall regelmäßiger Einnahmen wie Mitgliedsbeiträgen oder Kursgebühren Existenzprobleme bekommt, weil Mieten oder Pachten nicht gezahlt werden können, hilft das Land. Es übernimmt 70 Prozent der Unterdeckung, höchstens jedoch 50.000 Euro.
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Ein allgemeiner Ausgleich entgangener Einnahmen ist über das Sonderprogramm allerdings nicht vorgesehen. Im Topf sind 4,15 Millionen Euro, die im vergangenen Jahr nicht abgerufen worden sind. Auch Vereine, die im vergangenen Jahr schon Geld bekommen haben, können wieder Anträge stellen. „Wir versuchen damit, die Sportvereine durch die schwierige Zeit der Corona-Pandemie zu helfen. Zudem wollen wir mit unserem Stufenplan den Sportvereinen eine Perspektive für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs geben. Wir wissen, wie wichtig Sport und das Miteinander im Verein gerade für Kinder und Jugendliche sind“, meint Modder.
Die Anträge gibt es im Förderbereich des Landessportbunds unter dieser Internet-Adresse:
https://lsbntweb.lsb-niedersach-sen.de/foerder.osp
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.