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Denkmalschutz hat das Rathaus Moormerland im Blick
CDU: Stellenwert als unbewegliches Kulturgut ist nicht erkennbar
Ist das in den 1970er Jahren gebaute Rathaus der Gemeinde Moormerland ein Denkmal? Dieser Frage soll auf Wunsch des Landkreises Leer tatsächlich das Landesamt für Denkmalpflege nachgehen.
„Davon sind wir einigermaßen überrascht“, sagte Dieter Baumann, Vorsitzender CDU-Gruppe im Gemeinderat. Dass ein Funktionsbau aus der jüngeren Vergangenheit ein Baudenkmal sein könnte, habe man bei den Planungen für ein neues Rathaus zu keiner Zeit in Betracht gezogen, so der CDU-Ratsherr. Rat, Verwaltung und Planer seien selbstverständlich davon ausgegangen, dass das bestehende Verwaltungsgebäude einem Neubau weichen muss. Aus Sicht der CDU sei das Rathaus weder von historischer, architektonischer noch städtebaulicher Bedeutung.
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Der Landkreis Leer, und dort die Untere Denkmalschutzbehörde, sieht das aber anders. Im Zusammenhang mit dem neuen Bebauungsplan für den Rathaus-Neubau weist der Landkreis in seiner Stellungnahme darauf hin, „dass das ‚alte‘ Rathaus auf seine geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche oder städtebauliche Bedeutung hin vom Landesamt für Denkmalpflege geprüft wird“.
„Ich schätze die Arbeit der Unteren Denkmalschutzbehörde sehr und halte sie für unerlässlich, weil sie unser bauliches Kulturerbe im Blick hat, das es zu erhalten gilt“, so Dieter Baumann. Und weiter: „Aber ob ausgerechnet das Rathaus in Warsingsfehn den Stellenwert eines unbeweglichen Kulturguts erreicht, ist aus meiner Sicht nicht erkennbar. Auf jeden Fall sollte die Beurteilung bald erfolgen, damit wir wissen, ob wir weiter mit einem Neubau planen können. Sollte festgestellt werden, dass es sich um ein Denkmal handelt, müssen wir das alte Rathaus komplett sanieren.“ Die Kosten dafür würden kaum geringer sein als die des Neubaus.
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.