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Stadt Leer: „School’s out“-Party wird untersagt.
Aufgrund der §§ 1, 11, 97 und 100 des niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG[1]), des § 1 Absatz 1 des niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG[2]) und § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG[3]) erlässt die Stadt Leer folgende
Allgemeinverfügung:
- Es wird untersagt, die üblicherweise anlässlich des letzten Schultages eines Schuljahres im Innenstadtbereich stattfindende Schulabschlussfeier (sogenannte „Schools Out Party“) durchzuführen.
- Diese Untersagung gilt für den Zeitraum vom 19.07.2021 bis 23.07.2021.
- Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet der Stadt Leer (Ostfriesland).
- Dieses Verbot gilt auch für jegliche Formen von Ersatzveranstaltung im öffentlichen Raum in der Zeit vom 19.07.2021 bis zum 23.07.2021.
- Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen Nummer 1 bis 4 wird gemäß §§ 64 ff. NPOG die Anwendung des unmittelbaren Zwanges angedroht.
- Gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO[4]) wird die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet.
Begründung zu Nummer 1 – 4:
Gemäß § 11 NPOG können die Verwaltungsbehörden und die Polizei notwenige Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren. Die Stadt Leer ist hier die zuständige Verwaltungsbehörde.
Nach § 2 Nr. 1 a NPOG ist eine Gefahr eine Sachlage, bei der im einzelnen Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit eintreten wird. Öffentliche Sicherheit im Sinne der Gefahrenabwehr ist die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung sowie der Bestand und das Funktionieren des Staates und seiner Einrichtungen einerseits und andererseits die Unversehrtheit von Leben, Gesundheit, Ehre, Freiheit und Vermögen der Bürger.
Das Schuljahr 2020/2021 endet am Mittwoch, den 21.07.2021. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre werden an diesem Tag bis zu 700 Schülerinnen und Schüler im Innenstadt- und Hafenbereich von Leer zur Schulabschlussfeier (sogenannte Schools Out Party) erwartet. Dieses Zusammentreffen hat sich über die Jahre bzw. Jahrzehnte entwickelt, es handelt sich um ein loses Zusammentreffen ohne eine verantwortliche Person und ohne konkrete Organisation. Es handelt sich nicht um eine organisierte Veranstaltung, eine verantwortliche Person ist nicht bekannt.
Nach der niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV‑2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30.05.2021 soll jede Person Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, möglichst reduzieren und hat darüber hinaus soweit möglich Abstand zu jeder anderen Person einzuhalten.
Der Konsum von alkoholischen Getränken ist in der Regel ein fester Bestandteil der Schulabschlussfeier. Aufgrund des übermäßigen Alkoholeinflusses schwindet das Empfinden für die Distanz, sodass die Akzeptanz zur Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen schwindet.
Indem Schülerinnen und Schüler verschiedenster Schulen sowie Jahrgangsstufen an der Schulabschlussfeier teilnehmen, kommt es unweigerlich zu einer Vermischung dieser Gruppierungen.
Insgesamt besteht durch das Stattfinden der Schulabschlussfeier am 21.07.21 am Leeraner Hafen die konkrete Gefahr des Verstoßes gegen Rechtsvorschriften und im weit gefassten Sinne auch der Einschränkung von Leben und Gesundheit des Umfeldes der Teilnehmer und deren selbst, die es unter der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens durch Erlass dieser Allgemeinverfügung zu unterbinden gilt.
Die Untersagung der Schulabschlussfeier über den regelmäßigen Veranstaltungstag (letzter Schultag) hinaus, auch für zwei Tage vor und für zwei Tage nach dem üblichen Termin ist geboten, denn es ist damit zu rechnen, dass der Veranstaltungstag verschoben wird, um behördliche Maßnahmen zu verhindern.
Das Veranstaltungsverbot wird auch auf jede ersatzweise geplante Schulabschlussfeier in dem genannten Zeitraum erstreckt, da auch in diesen Fällen mit einer Störung der öffentlichen Sicherheit zu rechnen wäre. Insbesondere eine Verlegung der Schulabschlussfeier lassen nicht erkennen, dass dadurch die prognostizierten Gefahren zu vermeiden wären. Das Veranstaltungsinteresse der Schülerinnen und Schüler tritt angesichts des sich zeigenden Gefährdungspotentials unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens hinter dem öffentlichen Interesse zurück.
Eine genaue räumliche Eingrenzung der Veranstaltung ist nicht möglich. Da die Veranstaltung nicht angemeldet wird, sondern es sich dabei um eine alljährliche Tradition von Schülerinnen und Schülern der umliegenden Schulen handelt, ist ein bestimmter Ort nicht bekannt. In den letzten Jahren fand die Schulabschlussfeier am Leeraner Hafen statt, während davor der Denkmalplatz als Veranstaltungsort herangezogen wurde. Daher ist die Verlegung der Abschlussfeier an einen anderen Ort im Gebiet der Stadt Leer denkbar. Es ist aufgrund dessen mit einer erheblichen Störung der öffentlichen Sicherheit zu rechnen und die Untersagung der Veranstaltung das einzige Mittel, diese zu verhindern.
Die Entscheidung beruht auf einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung. Es ist eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einem Schutz der Rechtsordnung und dem Interesse der Schülerinnen und Schüler, die Schulabschlussfeier stattfinden zu lassen, durchzuführen.
Hinsichtlich der Wahl des Mittels ist ein für die Beteiligten weniger einschneidendes nicht ersichtlich. Das angeordnete Verbot ist hinreichend bestimmt und stellt einen relativ geringfügigen Eingriff in die persönlichen Rechte der Teilnehmer dar.
Das Verbot führt zu einer Verringerung der Gefahrenquellen im Hinblick auf die Verbreitung des Corona-Virus und ist für die Zweckförderung geeignet.
Die ausgesprochene Untersagung entspricht dem Grundsatz des geringsten Eingriffs. Eine andere, den gleichen Erfolg herbeiführende und weniger einschneidende Maßnahme, ist zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Allgemeinverfügung nicht ersichtlich.
Das mit dieser Entscheidung verfolgte Ziel, dient dem vorgenannten Zweck der Gefahrenabwehr bzw. der Verhinderung der die Rechtsordnung verletzenden Handlungen von Teilnehmern der Veranstaltung.
Sie ist deshalb geeignet, erforderlich und angemessen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die betroffenen Rechtsgüter und die Rechtsordnung zu schützen. Ein gleichermaßen geeignetes, milderes Mittel steht nicht zur Verfügung.
Es ist daher verhältnismäßig und unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens im dringenden Interesse der Gefahrenabwehr geboten bzw. sachgerecht, zum Schutze der Allgemeinheit und hochwertiger Rechtsgüter wie Gesundheit und den Körper der Teilnehmer, dessen Umfeld und im allgemeinen der Bevölkerung, diese Verfügung zu erlassen. Deshalb tritt hier im Rahmen der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessen das jeweilige Privatinteresse an der Durchführung klar hinter dem öffentlichen Interesse am Schutz der Allgemeinheit sowie der öffentlichen Sicherheit zurück. Demzufolge ist die hier betroffene Maßnahme erforderlich, geeignet und angemessen, die zuvor beschriebenen Gefahrenpotentiale auszuschließen.
Von einer Anhörung kann nach § 28 Absatz 2 Nummer 4 VwVfg abgesehen werden.
Begründung zu Nummer 5:
Für den Fall, dass eine Person dieser Verfügung nicht oder nicht in vollem Umfang entsprechen sollte, wird zur Durchsetzung dieser Verfügung die Anwendung unmittelbaren Zwanges nach den §§ 64, 65, 69, 70 und 74 NPOG angedroht.
Nach § 64 Absatz 1 NPOG kann ein Verwaltungsakt, der auf die Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn er unanfechtbar ist oder wenn ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat. Als Zwangsmittel kommen gemäß § 65 NPOG Ersatzvornahme, Zwangsgeld und unmittelbarer Zwang in Betracht.
Nach § 69 Absatz 6 NPOG können Verwaltungsbehörden oder die Polizei unmittelbaren Zwang anwenden, wenn andere Zwangsmittel nicht in Betracht kommen oder keinen Erfolg entsprechen. Bei der Auswahl des Zwangsmittels ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des geringmöglichen Eingriffs zu beachten, um ein Befolgen dieser Verfügung zu erreichen. Unmittelbarer Zwang kommt vor allem zur Durchsetzung unvertretbarer Handlungen oder Unterlassungen in Betracht. Die Androhung erstreckt sich gegen die Verantwortlichen und Sachen, sowie alle weiteren beteiligten Personen und Sachen.
Sollte dieser Verfügung nicht nachgekommen werden, so ist es im Einzelfall möglich, dass weitgehende geeignete Maßnahmen erforderlich werden.
Bei Nichtbeachtung dieser Verfügung liegt ein Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit vor, womit deshalb die Unterbindung durch unmittelbare polizeiliche Zwangsausübung voll gerechtfertigt ist. Die Zwangsmittel des Zwangsgeldes sowie die Ersatzvornahme sind im vorliegenden Fall untunlich. Die Unterbindung durch unmittelbare polizeiliche Zwangsausübung ist das einzig zuverlässige Mittel, um das Ziel der Verfügung wirksam zu gewährleisten. Es ist darüber hinaus auch verhältnismäßig, da ein gleichermaßen geeignetes, milderes Mittel nicht existiert.
Die Anwendung anderer Zwangsmittel als vermeintlich mildere Mittel sind untunlich, da diese sich aus praktikablen Mitteln zur Durchsetzung des Regelungsgehaltes ausscheiden. Eine effektive Beseitigung der Gefahren kann nicht gleichermaßen zeitnah und effektiv begegnet werden. Ein milderes Mittel steht nicht zur Verfügung.
Nach § 64 Absatz 4 NPOG haben Rechtsbehelfe gegen die Androhung von Zwangsmitteln keine aufschiebende Wirkung.
Begründung zu Nummer 6:
Die Androhung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 VwGO liegt im öffentlichen Interesse. Gemäß § 80 Absatz 1 VwGO hätte eine vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg zu erhebende Klage eine aufschiebende Wirkung.
Es kann aufgrund der Gefahr für die objektive sowie auch subjektive Rechtsordnung nicht hingenommen werden, dass im Falle einer Klage gegen diese Verfügung, die grundsätzlich bis zur endgültigen Entscheidung, die sich ggf. über einen langen Zeitraum hinziehen könnte, hierüber gem. § 80 Absatz 1 VwGO aufschiebende Wirkung hätte, die Möglichkeit besteht, dass Schäden entstehen könnten.
Die rechtliche Überprüfung dieser Verfügung durch einen auszuschöpfenden Verwaltungsrechtsweg kann nicht abgewartet werden, weil sie andernfalls – mangels Vollziehbarkeit – unwirksam wäre. Die Dauer eines Klageverfahrens kann nicht abgewartet werden, da die Veranstaltung in der Zeit vom 19.07.2021 bis zum 23.07.2021 dann schon stattgefunden haben könnte. Es besteht jedoch ein besonderes öffentliches Interesse an einem Schutz der Rechtsordnung, einer Vermeidung vorhersehbarer Rechtsverstöße und damit an einer sofortigen Vollziehbarkeit, welches dem Interesse der Beteiligten überwiegt.
Das private Interesse an der aufschiebenden Wirkung einer etwaigen Klage tritt hier unter Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens in Abwägung zu dem besonderen Interesse der Allgemeinheit an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit zurück. Bei der insoweit vorzunehmenden Interessenabwägung überwog das öffentliche Interesse an einem Schutz der öffentlichen Sicherheit gegenüber den privaten Interessen der Teilnehmer der Schulabschlussfeier, bis zu einer möglichen rechtskräftigen Entscheidung vorläufig vom Vollzug dieser Verfügung verschont zu bleiben. Hinsichtlich der zu erwartenden Gefahrenquellen aufgrund der vorliegenden Erfahrungen und Informationen tritt das private Interesse an der aufschiebenden Wirkung hinter dem öffentlichen Interesse an der Abwehr der Gefahren zurück.
Unter Berücksichtigung des relativ kurzen Zeitraums bis zur Schulabschlussfeier würde im Falle einer Klage nicht mehr mit einer abschließenden Entscheidung in der Hauptsache zu rechnen sein. Daher ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung im besonderen öffentlichen Interesse geboten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schloßplatz 10, 26122 Oldenburg erhoben werden.
Die Klage hat wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung. Auf Ihren Antrag kann das oben genannte Gericht die aufschiebende Wirkung jedoch ganz oder teilweise wiederherstellen oder die Aufhebung der Vollziehung anordnen.
[1] Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) in der Fassung vom 19. Januar 2005 (Nds. GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndG vom 17.12.2019 (Nds. GVBl.S. 428)
[2] Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) vom 3. Dezember 1976 (Nds. GVBl. S. 311), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Änd. verwaltungsverfahrensrechtl. Vorschriften vom 24. 9. 2009 (Nds. GVBl. S. 361)
[3] Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. BGBL Jahr 2003 I Seite 102), zuletzt geändert durch Art. 24 Abs. 3 G zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änd. weiterer Vorschriften vom 25.6.2021 (BGBl. I S. 2154)
[4] Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. BGBL Jahr 1991 I Seite 686), zuletzt geändert durch Art. 16 G zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änd. weiterer Vorschriften vom 25.6.2021 (BGBl. I S. 2154)
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Wirtschaftsminister Lies: MEYER Werft erhält umfassende Unterstützung von Bund und Land
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Bundeskanzler Scholz lobt Meyer Werft als „industrielles Kronjuwel“ und verspricht Unterstützung
Foto: Bundesregierung/Marvin Ibo Güngör
Meyer Werft: Bundeskanzler Scholz betont Bedeutung und Zukunftsperspektive
Papierene Hoffnung für die Meyer Werft: Ein Aufruf zur Unterstützung
Am Donnerstag, dem 22. August 2024, besuchte Bundeskanzler Olaf Scholz die Meyer Werft in Papenburg und hob die Bedeutung der Werft als „industrielles Kronjuwel“ hervor. Scholz betonte die zentrale Rolle der Meyer Werft für die maritime Industrie in Deutschland und die Notwendigkeit, die Zukunft des Unternehmens zu sichern. Dies sei besonders wichtig, um die rund 17.000 Arbeitsplätze, die direkt oder indirekt von der Werft abhängen, zu erhalten.
Wirtschaftliche Relevanz und Herausforderungen
Die Meyer Werft steht vor großen Herausforderungen, die insbesondere durch die Corona-Pandemie verstärkt wurden. Scholz verdeutlichte, dass die Werft ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor für die Region, Niedersachsen und ganz Deutschland sei. Die Bundesregierung arbeitet gemeinsam mit dem Land Niedersachsen, den Banken und anderen Beteiligten intensiv an einem Zukunftskonzept. Die Gespräche sind bereits weit fortgeschritten, und es wird daran gearbeitet, eine nachhaltige Lösung zu finden.
Zeitlich begrenzter Einstieg des Bundes
Scholz erklärte, dass ein möglicher Einstieg des Bundes und des Landes in die Meyer Werft nur vorübergehender Natur sein werde. Ziel sei es, eine solide Grundlage für eine langfristige, privatwirtschaftliche Zukunft des Unternehmens zu schaffen. Dies sei nach Erfahrungen mit der Unterstützung von Unternehmen wie Lufthansa und TUI ein bewährtes Modell, das auch hier erfolgreich umgesetzt werden soll.
Dank und Ausblick
Der Bundeskanzler drückte seine Dankbarkeit für die harte Arbeit der Mitarbeiter der Meyer Werft sowie der Landesregierung aus. Er hob hervor, dass die intensive Arbeit der letzten Monate dazu beigetragen habe, eine Perspektive für die Zukunft der Werft zu entwickeln. Scholz versicherte, dass die Bundesregierung weiterhin alles daran setzen werde, die erforderlichen Abstimmungen und Genehmigungen zu erhalten, um die Werft auf einen erfolgreichen Kurs zu bringen.
Lesen Sie hier die vollständige Mitschrift der Pressekonferenz:
„Das ist ein sehr beeindruckender Besuch. Wir sehen es an dem Schiff, das hinter uns noch fertiggestellt wird. Wir sehen es aber auch an der Arbeit, die Tausende von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hier vor Ort und überall in der Region Weser-Ems und in Deutschland leisten, damit es gelingt, solche Schiffe fertigzustellen. Die Meyer Werft ist ein industrielles Kronjuwel für Deutschland. Deshalb ist es wichtig, dass wir es als eine industrielle Kernkompetenz in Deutschland halten, dass auf hohem Niveau solche Schiffe in großer Zahl gebaut werden können.
Wir wissen, dass, auch durch die Coronapandemie bedingt, hier Schwierigkeiten entstanden sind. Deshalb haben wir alle in den letzten Wochen und Monaten an dem Konzept einer Lösung gearbeitet, die es ermöglicht, eine Perspektive für die Meyer Werft zu finden. Wir sind jetzt sehr weit gekommen. Der Bund wird seinen Teil zur Lösung beitragen, wenn alle anderen mitziehen. Aber ich bin mir ganz sicher: Angesichts der vielen Arbeit, die jetzt geleistet worden ist, wird es gelingen, auch noch das Restliche zu tun, zum Beispiel mit den Banken, die Abstimmung mit der Europäischen Union zustande zu bekommen und auch sicherzustellen, dass wir dann auch die Zustimmung vom Gremium des Deutschen Bundestages bekommen.
Ich will ausdrücklich sagen, dass ich sehr dankbar für das bin, was geleistet worden ist, auch von der Landesregierung. Ich bin sehr dankbar ganz besonders für die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen hier auf der Werft. Denn was hier über lange Zeit entstanden ist, ist die Grundlage dafür, dass es auch eine Perspektive für die Zukunft gibt.
Wenn jetzt der Bund und auch das Land hier für eine gewisse Zeit einsteigen, dann tun sie das nicht, um immer Partner zu bleiben – wir sind keine Schiffbauer – sondern um die Grundlage für eine gute Zukunft auf privatwirtschaftlicher Basis zu legen. Das ist uns mit Einstieg und Wiedereinstieg auch schon anderswo gelungen; ich erinnere nur an die Beispiele von Lufthansa und TUI. Insofern wäre das ein weiteres Beispiel, bei dem wir etwas wirtschaftlich Vernünftiges tun. Das soll mein letzter Satz sagen: Was hier gearbeitet wird, ist beste deutsche Arbeit. Das ist „made in Germany at its best“, und deshalb müssen und werden wir dafür sorgen, dass das hier weiterhin seine große Kraft entfalten kann, in der Region und für unser Land.“
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Lieber Andreas Hensen,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident, lieber Stephan,
sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister, lieber Olaf,
lieber Daniel Friedrich,
liebe Familie Meyer,
sehr geehrter Herr Schmitz,
vor allem liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich muss nicht lange darum herumreden, weshalb ich nun heute nach Papenburg gekommen bin. Es geht in diesen Tagen um die Zukunft der Meyer Werft. Ich kann mir vorstellen, wie sehr Euch alle die Unsicherheit belastet, die da in den letzten Tagen und Wochen eine große Rolle gespielt hat, nicht nur für alle hier Versammelten und diejenigen, die hier arbeiten und heute nicht hier sein können, sondern auch für die Familien und Freunde, ja, die ganze Region. Alle machen sich Sorgen um die Zukunft der Meyer Werft. Ich bin deshalb heute aus Berlin hierhergekommen, um zu sagen: Wir lassen Euch mit Euren Sorgen nicht allein! Wenn jemand in Schwierigkeiten steckt, dann packen wir alle gemeinsam an. So sind wir. So ist Deutschland. Das ist jedenfalls mein Prinzip.
Fast 16 Jahre ist es her, dass ich zuletzt hier auf der Werft war. Im November 2008 war das. Damals war ich Arbeitsminister. Vielleicht erinnert sich sogar noch jemand daran. Aber es gab ja hier viele Besuche von Leuten, insofern ist das nicht ganz sicher. Schließlich gehören viele aber schon seit vielen Jahren und manchmal seit Generationen zur „Meyer-Werft-Familie“. Ich habe jedenfalls in den vergangenen Tagen, in denen wir so intensiv über die Zukunft Eures Unternehmens verhandelt haben, an meinen Besuch hier gedacht und daran, was für tolle Arbeit hier geleistet wird.
Schiffe aus Papenburg und der Region sind auf den Weltmeeren „State of the Art“ – und darauf könnt Ihr stolz sein – wobei die Bezeichnung „Schiff“ eigentlich viel zu klein gegriffen ist für das, was hier vom Stapel läuft. Was hier gebaut wird, sind eigentlich kleine Städte – mit allem, was dazugehört. Zu den schönsten und aussagekräftigsten Geschichten über die Meyer Werft gehört, dass Ihr zum Beispiel auch Deutschlands größter Theaterbauer seid. 15 Millionen Einzelteile hat so ein Ozeanriese, habe ich mir jedenfalls sagen lassen, 15 mal mehr als ein Airbus A380.
Das zeigt, die Meyer Werft ist nicht irgendein Unternehmen, sondern ein industrielles Kronjuwel unseres Landes. Wir reden über 3.000 Arbeitsplätze allein hier auf der Stammwerft in Papenburg. Wir reden über knapp 6.000 Beschäftigte bei rund 200 Zulieferbetrieben – vom Tischler bis zum Hightechunternehmen – allein hier in Weser-Ems. Und wir reden über 17.000 Arbeitsplätze deutschlandweit, die auf die eine oder andere Weise von der Meyer Werft abhängen. Es ist eben keine Übertreibung, wenn man sagt: Der Wohlstand, den Ihr Euch hier im Emsland und in Ostfriesland in den vergangenen Jahrzehnten hart erarbeitet habt, hängt zu einem großen Teil an der maritimen Wirtschaft und am Schiffbau. Aber auch Deutschland insgesamt profitiert davon.
Wir sind ein starkes Industrieland. Wir sind eine erfolgreiche Handelsnation. Wir sind – manchmal gerät das aus dem Blick – mit 84 Millionen Einwohnern unter mehr als acht Milliarden Menschen die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt. Diese Stellung als Industrieland, als Handelsnation, als führende Volkswirtschaft hängt unmittelbar von einer leistungsfähigen maritimen Wirtschaft ab. Und hier in Eurer Region ist ein ganz wichtiger Ort, ein Zentrum dieser maritimen Wirtschaft in Deutschland. Nirgendwo sonst ist die gesamte maritime Wertschöpfungskette auf so kleinem Raum so hoch spezialisiert zuhause. Das ist ein Trumpf, den wir nicht aufgeben dürfen und den wir nicht aufgeben werden.
Damit bin ich zurück bei dem Grund für meinen Besuch. Ihr alle kennt die Ursachen, weshalb diese traditions- und erfolgreiche Werft in Schwierigkeiten geraten ist. Da spielen die Folgen der Pandemie eine große Rolle und das Bestellverhalten auf den Märkten. Sicher, auch strukturelle Fragen auf der Werft sind ein Punkt. Selbst für ein weltweit agierendes Unternehmen wie die Meyer Werft sind die wirklich speziellen Bedingungen bei der Finanzierung des Baus von Kreuzfahrtschiffen eine Herausforderung.
Klar ist aber auch, Eure Produkte sind nicht das Problem. Im Gegenteil, die Auftragsbücher sind randvoll. Die Qualität, die hier abgeliefert wird, sucht weltweit ihresgleichen. Die Schiffe sind Aushängeschilder für das Beste, was „Made in Germany“ ausmacht. Als Ausbildungsbetrieb, als Partner von Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen seid Ihr ein Treiber für Forschung und Innovation, gerade bei den Zukunftsthemen der Branche wie Ressourceneffizienz und CO2-Neutralität. Wenn sich dann eines Eurer Schiffe auf den Weg in Richtung des Dollarts macht, stehen Zehntausende entlang der Ems Spalier. Ihr seid der Stolz einer ganzen Region. Ihr seid, auch wenn ich das Wort nach der Bankenkrise eigentlich nie wieder in den Mund nehmen wollte, systemrelevant für die maritime Wirtschaft und den Schiffbau in Deutschland. Deshalb war es für mich auch nie eine Frage, ob wir der Meyer Werft in dieser Lage helfen wollen, sondern für mich war nur die Frage: Wie bekommen wir das hin?
Ich habe gerade schon erwähnt, dass wir als Bundesregierung mit dem Land Niedersachsen, Stephan und Olaf, dem Werftmanagement, der Familie Meyer und den Banken in den zurückliegenden Wochen intensiv verhandelt und große Fortschritte erzielt haben. Klar ist, wir alle wollen das Fortbestehen der Werft sichern und damit auch alles, was an dieser Werft hängt. Ein bisschen Detailarbeit gibt es noch zu tun, das ist klar. Gespräche mit Banken über die Finanzierung der vielen neuen Schiffaufträge laufen. Der Bundestag muss befasst werden, nicht nur formal. Wir sprechen auch mit der Europäischen Kommission. Das alles ist unsere Arbeit. Und es gehört dazu. Aber das kann ich heute klar sagen: Der Bund trägt seinen Teil zur Lösung bei. Und wenn alle anderen mitziehen, was ich erwarte, dann bekommen wir die Sache hin. Der Schiffbau hier in Papenburg und in der ganzen Region hat eine Zukunft. Wir stehen zu einer starken maritimen Wirtschaft in Deutschland. Wir stehen zur Meyer Werft.
Eines will ich gern noch hinzufügen: Wenn wir in dieser Lage helfen, dann nicht deswegen, weil der Staat der bessere Unternehmer wäre oder weil die Mitglieder der Bundesregierung ganz viel vom Schiffbau verstünden, sondern um in einer ganz besonderen Lage das Vertrauen der Märkte in die Zukunft der Meyer Werft zu stärken. Ziel ist, dass möglichst bald die Stabilität und die Zukunftschancen der Werft mit überzeugendem privatwirtschaftlichem Engagement sichergestellt werden. Mit allen Beteiligten bauen wir der Meyer Werft so eine stabile Brücke in die Zukunft, wie wir das zum Beispiel auch getan haben, als es während der Coronakrise darum ging, Lufthansa oder TUI zu retten. Auch das ist uns gelungen. Deshalb ist das etwas, womit wir Erfahrung haben und was wir gern tun.
Ich bin Euch allen hier auch sehr dankbar dafür, dass Ihr mitzieht. Das ist nicht leicht. Der Betriebsratsvorsitzende und die Gewerkschaft wissen das ganz genau. Die Rahmenvereinbarungen, die der Betriebsrat, die Industriegewerkschaft Metall und die Geschäftsführung im Juli abgeschlossen haben, enthalten für alle Seiten schwierige Zugeständnisse. Aber das zeigt eben auch, was wir in Deutschland an der Sozialpartnerschaft haben und wie wichtig eine starke betriebliche Mitbestimmung ist. Deshalb bitte ich Euch: Macht so weiter! Helft mit, dass hier auch in Zukunft die weltbesten Kreuzfahrtschiffe gebaut werden! Helft mit, dass der Name Meyer-Papenburg auch in den kommenden 229 Jahren – denn so lange gibt es die Werft ja schon – auf allen Weltmeeren präsent ist! Ich bin mir sicher, es geht weiter mit der Meyer Werft hier in Papenburg. Meine Unterstützung habt Ihr.
Schönen Dank.
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