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Niedersächsisches Jagdgesetz: Naturschutz und Tierschutz sollen gestärkt werden
Das Niedersächsische Kabinett hat am (heutigen) Dienstag einem überarbeiteten Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) zugestimmt. Vorangegangen war eine Auswertung der Stellungnahmen der Verbandsbeteiligung.
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Mit dem Gesetz stärken wir den Naturschutz und den Tierschutz und vereinfachen die Verwaltung. Die rechtlichen Vorgaben spiegeln die hohen Anforderungen an die Jägerinnen und Jäger wider. Der Aufbau und der Umbau stabiler Mischwälder soll mit angepassten Schalenwildbeständen unterstützt werden.”
Das Problem: Bei regional zu hohen Schalenwildbeständen können sich die Wälder auf Grund des Verbisses nicht im benötigten Maße verjüngen. Allein in Niedersachsen müssen jedoch mehr als 50.000 Hektar Schadflächen, die in den vergangenen drei Jahren durch Stürme und Dürre entstanden sind, wieder bewaldet werden. Dabei soll der Waldaufbau und der Waldumbau möglichst ohne Schutzmaßnahmen — wie beispielsweise Zäune — sichergestellt werden. Denn das Wild braucht den gesamten Lebensraum.
Das Gesetz sieht eine Genehmigung von dreijährigen Abschussplänen bei Rot‑, Dam- und Muffelwild vor. Bisher gab es einjährige Abschusspläne mit Ausnahme des Rehwildes, hier gibt es bereits seit 2001 dreijährige Abschusspläne. Damit können viele Genehmigungen von Abschussplänen und Nachbewilligungen von Abschüssen im laufenden Jagdjahr entfallen. Der bisher übliche Abschussplan für Rehwild wird außerdem durch einen Abschussplan mit maximal 30-prozentiger Überschreitung ersetzt. So können Jägerinnen und Jäger ohne behördliche Maßregelungen Rehwild entsprechend erlegen. Damit wird die Bejagung des Rehwildes verstärkt in die Verantwortung der Revierinhaber und Grundbesitzer gelegt.
Das Gesetz stellt weiterhin hohe Anforderungen an den Tierschutz: Den Sachkundenachweis für die Fangjagdausübung wird es zum Beispiel weiterhin geben. Hintergrund ist, dass die notwendigen Fertigkeiten im Rahmen der Vorbereitung auf die Jägerprüfung nicht umfänglich abgedeckt werden. Regelungen zur Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz sind in diesem Entwurf nicht enthalten. Für die Fraktionen besteht die Möglichkeit, eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht im Rahmen der parlamentarischen Beratungen einzubringen.
Der Gesetzesentwurf soll nun in den Landtag eingebracht werden. Ziel ist eine Verabschiedung des Gesetzes zu Beginn des Jahres 2022, damit die Regelungen mit Beginn des neuen Jagdjahres 2022/2023 am 1. April 2022 in Kraft treten können. Die letzte große Novellierung des NJagdG trat am 1. April 2001 in Kraft. In der Zwischenzeit wurden mehrfach kleinere Anpassungen vorgenommen.
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.