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Baum- und Strauchabfuhr ab 14. Oktober im Kreisgebiet
Der Landkreis Leer bietet wieder eine kostenlose Abfuhr für Baum- und Strauchabfälle aus dem Garten an. Der Schnitt kann gebündelt zum Abholen bereitgelegt werden.
Die Strauchabfuhr beginnt vom 14. bis 18. Oktober im Rheiderland und wird am 21. in der Samtgemeinde Hesel und am 22. Oktober in Uplengen fortgesetzt. Vom 23. bis 25. Oktober werden in Moormerland die gebündelten Sträucher abgefahren. Am 28. Oktober ist Abholung in Rhauderfehn sowie am 29. Oktober in Ostrhauderfehn. Strauchabfuhr in Westoverledingen ist am 30. Oktober und 1. November. Die Samtgemeinde Jümme wird in diesem Jahr am 4. November abgefahren.
Im Stadtgebiet Leer und auf der Insel Borkum wird der Strauchschnitt am Tag der Hausmüllabfuhr abgeholt. Auf Borkum vom 14. bis 18. Oktober. In Leer vom 5. bis 11. November. Um Abfuhrprobleme zu vermeiden, so der Abfallwirtschaftsbetrieb, sind die gebündelten Sträucher und Äste am Abfuhrtag ab 6 Uhr so am Straßenrand hinzulegen, dass der öffentliche Verkehr nicht behindert wird.
Es werden nur gebündelte Sträucher und Äste mit maximal 15 Zentimetern Durchmesser und mit einer Höchstlänge von zwei Metern mitgenommen. Jedes Bündel darf nicht mehr als 50 Kilo wiegen. Baumstubben, Gartenabfälle in Säcken sowie zu dicke Baumstämme bleiben liegen.
Von der Abfuhr ausgeschlossen sind Sträucher aus Gartenbaubetrieben, Baumschulen und von gewerblich genutzten Grundstücken. Es ist wichtig, zum Bündeln des Materials nur Stroh- oder Bastband und kein Kunststoff zu benutzen.
Für weitere Auskünfte steht die Abfallberatung unter der kostenlosen Servicenummer 0800 92524–23 und unter www.all-leer.de gerne zur Verfügung. Die Mitarbeiter im Kompostwerk Breinermoor informieren unter Telefon 04955 9286–17.
Termine in der Übersicht:
Rheiderland = 14. bis 18. Oktober
Samtgemeinde Hesel = 21. Oktober
Gemeinde Uplengen = 22. Oktober
Gemeinde Moormerland = 23. bis 25. Oktober
Gemeinde Rhauderfehn = 28. Oktober
Gemeinde Ostrhauderfehn = 29. Oktober
Gemeinde Westoverledingen = 30. Oktober und 1. November Samtgemeinde Jümme = 4. November
Stadt Borkum = 14. bis 18. Oktober / jeweils am Tag der Hausmüllabfuhr
Stadt Leer = 5. bis 11. November / jeweils am Tag der Hausmüllabfuhr
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.