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Bis 15. Juli Hunde anleinen
Wälder und auch die übrige Natur sind jetzt Kinderstube für viele frei und wild lebende Tierarten.
Streunende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können in dieser Zeit zur tödlichen Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn vielfach stellen wildlebende Tiere dann die Versorgung ihres Nachwuchses ein. Auch schon ein weites Entfernen vom Besitzer auf Wegen kann zu einer Stressreaktion von Wildtieren führen, so der Landkreis Leer.
Aus diesem Grund sollen Hundehalter in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli ihre Hunde im Wald, in der freien Natur und Landschaft aber auch in innerstädtischen Parks und Grünanlagen nicht frei laufen lassen und besonders aufmerksam sein. Fragen und Antworten zum Thema “Mit dem Hund in der freien Landschaft” hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf einer Seite kompakt zusammengefasst: https://www.ml.niedersachsen.de/mit-dem-hund-in-der-freien-landschaft-132036.html
Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) legt die allgemeine Brut‑, Setz- und Aufzuchtzeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli fest. § 33 NWaldLG verpflichtet Personen in diesem Zeitraum dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde in der freien Landschaft nicht streunen oder wildern und nur noch angeleint in der freien Landschaft geführt werden. Zur freien Landschaft gehören nach § 2 des NWaldLG neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.
In Parks und Grünanlagen gilt darüber hinaus die Anleinpflicht ganzjährig, wenn die jeweils zuständige Gemeinde eine entsprechende Satzung erlassen hat. Ein Beispiel hierfür ist der Evenburg-Park, in dem Hunde ganzjährig anzuleinen sind. Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in vielen Naturschutzgebieten sowie in Landschaftsschutzgebieten (LSG), unter anderem LSG Rheiderland eine ganzjährige Anleinpflicht besteht. In einigen Schutzgebieten, beispielsweise im Naturschutzgebiet Fehntjer Tief, ist das Betreten für Bürger komplett verboten. Die jeweiligen Gebietsverordnungen können auf der Internetseite www.lkleer.de/naturschutz/schutzgebiete eingesehen werden.
Ein Verstoß gegen die Schutzgebietsverordnungen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
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Seither veranstaltet die Volksbank eG Westrhauderfehn Konzerte, Theater, Vorträge oder Lesungen in Zusammenarbeit mit Kulturschaffenden im “Fehntjer Forum”. Das Forum kann aber auch für gleiche Zwecke (kulturelle oder gemeinnützige Projekte) angemietet werden.
Außerdem ist das „Fehntjer Forum“ offizieller Trauort der Gemeinde Rhauderfehn. Hier wird ihre standesamtliche Hochzeit zum festlichen Akt.
Weitere Details und Informationen finden Sie unter www.fehntjer-forum.de
Künstler-Bewerbungen bitte an info@fehntjer-forum.de.
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.