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Corona-Schließung der VHS Leer

Nachdem bekannt geworden ist, dass Schulen und Kitas geschlossen werden, hat die Volkshochschule Leer entschieden, ihre Kurse ebenfalls für den Zeitraum bis zum 18. April auszusetzen. Kurz danach kam dann die Anordnung vom Land Niedersachsen, dass Volkshochschulen vorerst keine Veranstaltungen mehr durchführen dürfen. Kurstage von Workshops, Kursen und Seminaren während der Schließzeit fallen in der Regel ersatzlos aus. Dafür wird Teilnehmenden das Kursentgelt anteilig zurückerstattet. Bei den längerfristigen Lehrgängen und Prüfungen setzt die VHS jeweils auf individuelle Lösungen. Derzeit ist die VHS-Verwaltung in der Haneburg für den Besucherverkehr geschlossen.
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Dennoch ist die Einrichtung telefonisch (0491 – 92 99 20) und per E‑Mail (info@vhs-leer.de) erreichbar. Um die Ansteckungsgefahr zu minimieren, arbeiten einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zu Hause aus im Homeoffice. Auch sie sind auf den gewohnten Wegen telefonisch oder per E‑Mail erreichbar. Wie geht es nach dem 18. April weiter? Diese Frage beschäftigt viele Menschen, denn jeder wünscht sich seinen Alltag und seine Normalität wieder zurück. Das betrifft natürlich auch die VHS Leer. Aktuell kann niemand sagen, wann die VHS wieder in das normale Kursgeschäft einsteigen kann.
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Die Entscheidung liegt beim Landkreis Leer. Sobald die Allgemeinverfügungen aufgehoben werden und sich wieder mehr Menschen versammeln dürfen, wird die VHS ihre Kurse wieder anbieten oder fortsetzen.
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel

Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.