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Deutscher Tierschutzbund kritisiert Gemauschel bei Reform der EU-Agrarpolitik
Anlässlich der kurzfristig angesetzten Vorverlegung der Abstimmung zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) kritisiert der Deutsche Tierschutzbund die intransparente Vorgehensweise.
„Eine Unterhöhlung des parlamentarischen Prozesses, um nötige Reformen zu verhindern, ist inakzeptabel“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Jetzt soll überfallartig abgestimmt werden, bevor die Abgeordneten die zahlreichen Änderungsanträge ausreichend bewerten konnten. Dies gibt dem ganzen Prozedere einen Anstrich von Hinterzimmergemauschel im Sinne der Agrarindustrielobby, das sofort unterbunden werden muss. Ich setze zudem darauf, dass die Abgeordneten ihr Recht einfordern und den Bericht zum Strategieplan bei der finalen Abstimmung ablehnen, damit im Agrarausschuss nach angemessener Debatte ein neuer Bericht erarbeitet wird, der sämtliche Maßnahmen für eine zukunftsfähige Agrarpolitik berücksichtigt. Ein Weiterwirtschaften wie bislang ist keine Option. Das gilt nicht nur für die Abstimmung zur GAP im EU-Parlament, sondern auch für die Positionierung des EU-Agrarrates, wo Bundesministerin Klöckner heute mit ihren europäischen Amtskollegen zur GAP eine gemeinsame Positionierung verhandelt. Es muss grundsätzlich darum gehen, den Tier- und Klimaschutz zu verbessern. Da reichen dann auch keine kleinen Stellschrauben, um die Öffentlichkeit zu beruhigen, sondern das große Rad muss gedreht werden.“
EU-Bürger wollen mehr Tierschutz
Laut einer aktuellen Eurobarometer-Umfrage zur GAP hat Tierschutz für die EU-Bevölkerung höchste Priorität. Der Deutsche Tierschutzbund erwartet, dass sich dieses Votum in der Position des EU-Parlaments, der obersten Vertretung der EU-Bürger, widerspiegelt.
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.