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Digitale Ausstattung von Schülern: Fast 960 000 Euro für den Landkreis Leer
Leer — Der Landkreis Leer und seine Kommunen sowie seine freien Schulträger erhalten insgesamt fast 960 000 Euro aus dem Sonderprogramm von Bund und Land für die Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit mobilen Endgeräten. „Damit können die Schulträger jetzt alle Schülerinnen und Schüler mit einer Grundausstattung versorgen. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengleichheit in den Schulen während der Corona-Pandemie. Außerdem gibt es dadurch einen weiteren Schub für die Digitalisierung unserer Schulen“, meint Hanne Modder, SPD-Landtagsabgeordnete aus Bunde.
Das so genannte Sofortausstattungsprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro ist eine Ergänzung des milliardenschweren Digitalpakts. Es zielt vor allem auf die Schülerinnen und Schüler, deren Familien sich bislang keiner mobilen Endgeräte wie Tablets leisten konnten. Das meiste Geld erhält der Landkreis mit fast 700 000 Euro. Denn er ist für die weiterführenden Schulen und die Berufsschulen verantwortlich. Schulträger für die Grundschulen sind die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden. Hier ist die größte Stadt im Landkreis, die Stadt Leer, mit mehr als 64000 Euro Spitzenreiter bei der Mittelzuteilung. Als freie Träger werden das Lern- und Förderzentrum am Deich (LFZ) und der Verein für Evangelische Schulerziehung Ostfriesland als Träger der Freien Christlichen Schule Ostfriesland in Moormerland unterstützt.
Das Land Niedersachsen stellt insgesamt 52 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden beantragte Anschaffungen seit Beginn der Schulschließungen am 16. März bis zum Ende dieses Jahres.
Hier ist eine Überdacht für den Landkreis Leer:
Landkreis Leer: 695875 Euro
Stadt Leer: 64397 Euro
Freie Christliche Schule Ostfriesland: 47075
Gemeinde Moormerland: 27661 Euro
Gemeinde Westoverledingen: 26459 Euro
Stadt Weener: 22468 Euro
Gemeinde Uplengen: 16619 Euro
Samtgemeinde Hesel: 14869 Euro
Gemeinde Ostrhauderfehn: 14140 Euro
Gemeinde Bunde: 9986 Euro
Samtgemeinde Jümme: 8054 Euro
Stadt Borkum: 5189 Euro
Lern- und Förderzentrum am Deich Leer: 4748 Euro.
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.