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DigitalPakt Schule
DigitalPakt Schule
Seit 04.05.2020 ist in den städtischen Grundschulen der Präsenzunterricht für die vierten Klassen wieder gestartet. Die Beschulung erfolgt dabei zunächst nur in halben Klassen um die erforderlichen Mindestabstände einzuhalten. Die jeweils andere Hälfte einer Klasse befindet sich weiterhin tage- oder wochenweise im HomeSchooling.
Die Voraussetzungen für das HomeSchooling sind dabei noch uneinheitlich. Im Sommer letzten Jahres wurde der vom Bund initiierte DigitalPakt Schule verabschiedet. Mit dem vom Bund und Land finanzierten Förderprogramm soll die digitale Ausstattung verbessert werden. Aus diesem Förderprogramm kann die Stadt Leer für ihre 7 Grundschulen insgesamt 479.500 € beanspruchen.
Im Wesentlichen werden durch den DigitalPakt Schule drei Bereiche gefördert:
- Anschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten (z. B. interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte)
- Anschaffung mobiler Endgeräte (Tablets, Laptops und Notebooks und Zubehör)
- Netzwerkausstattung sowohl per Kabel als auch per WLAN nach vorgegebenen Standards
In allen Fällen müssen unterschiedliche Förderbedingungen erfüllt werden.
Am niedrigsten sind die Hürden bei der Anschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten (z. B. interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum pädagogischen Betrieb in der Schule. In diesem Bereich wurden bereits Anträge für die Hoheellernschule, Ludgerischule, Eichenwallschule und die Schule Bingum gestellt und bewilligt. Teilweise wurden die Beschaffungen bereits vorgenommen. Ein anderer Teil befindet sich derzeit in der Ausschreibung.
Größere Hürden sind allerdings bei der Beantragung der Mittel für die Anschaffung mobiler Endgeräte (Tablets, Laptops und Notebooks und Zubehör) zu überwinden. Die Anschaffung dieser Geräte wird nur gefördert, wenn eine Netzwerkausstattung sowohl per Kabel als auch per WLAN nach bestimmten Standards errichtet wurde. Diese Regelung für den Einsatz der mobilen Geräte ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings sind die geforderten Standards sehr hoch – aus städtischer Sicht für den Grundschuleinsatz zu hoch. In der Folge müssen erhebliche Investitionen für den Netzwerkausbau in den Schulen getätigt werden. Der Netzwerkausbau wird zwar ebenfalls aus dem DigitalPakt Schule gefördert, allerdings übersteigen die Kosten die dafür zur Verfügung stehenden Mittel um ein Mehrfaches. Da es der Stadt allein bisher nicht gelungen ist, trotz mehrfacher Versuche, eine Lockerung der Standards zu erreichen, wird aktuell versucht, über den Nds. Städtetag –wo die Problematik bekannt ist- eine Lösung zu erzielen.
Zwischenzeit waren die Förderrichtlinien vom Land im Hinblick auf die Corona-Epidemie gelockert worden, wonach mobile Endgeräte auch ohne Erfüllung der Netzwerkstandards beschafft werden konnten. Die Stadt hat daraufhin sofort entsprechende Anträge eingereicht. Leider wurden die Bedingungen dann im Zuge des Antragsverfahrens nachgeschärft. Es werden nur einzelne Geräte für eine Notfallausleihe in Härtefällen für das HomeSchooling in Zeiten von Corona gefördert und keine Klassensätze. Darüber hinaus müssen doch die Netzwerksstandards –wenn auch nachträglich bis zum 31.12.2021- fertiggestellt sein. Dies ist zwar ein zeitlicher Aufschub, der überzogene finanzielle Aufwand wird dadurch aber nicht abgemildert. Eine kurzfristige Anschaffung von mobilen Endgeräten ist deshalb leider nicht möglich, da die Stadt Leer den nachträglichen, überzogenen Netzausbau nicht finanzieren kann.
Die Stadt Leer würde sich hier sehr wünschen, dass das Land von den übertriebenen Anforderungen an den Netzausbau abrückt und so eine schnelle Verbesserung der digitalen Voraussetzungen für das HomeSchooling ermöglicht.
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.