Der furchtbare Anschlag in Halle ist Teil einer Reihe von besorgniserregenden Vorfällen in der jüngeren Vergangenheit. Die Bundesregierung ist fest entschlossen, unsere freiheitliche Demokratie zu verteidigen. Sie wird deshalb sämtliche rechtsstaatlichen Mittel gegen Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus einsetzen.
Daher hat das Bundeskabinett heute das von dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat und der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer betont: “Nach dem rechtsterroristischen Anschlag in Halle reagiert die Bundesregierung mit konkreten Maßnahmen. Das Paket umfasst unter anderem eine verbesserte Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz. Das BKA wird hier Zentralstelle sein. Zudem werden punktuelle Verschärfungen im Waffenrecht vorgenommen, denn Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Außerdem sollen Kommunalpolitiker besser geschützt sein und präventive Maßnahmen zur Förderung der Demokratie verstetigt werden. Das Signal ist klar: Wir handeln und lassen unseren Worten Taten folgen.”
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht unterstreicht: „Wozu die Enthemmung und Entfesselung des Hasses im Netz führen kann, hat das schreckliche Attentat auf die jüdische Gemeinde in Halle erneut gezeigt. Rechtsextremismus und Antisemitismus treten wir mit allen Mitteln des Rechtsstaats entgegen. Wir erhöhen den Verfolgungsdruck weiter: Wer im Netz hetzt und droht, wird künftig härter und effektiver verfolgt. Die Meldepflicht der Plattformen, die wir im Netzwerkdurchsetzungsgesetz schaffen, leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag. Von Hass und Drohungen Betroffene werden künftig besser geschützt, auch durch Änderungen im Melderecht. Wir müssen zudem unter allen Umständen verhindern, dass Waffen legal in die Hände von Extremisten gelangen. Deshalb führen wir im Waffenrecht die Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden ein. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, für den ich mich schon lange eingesetzt habe.“
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey sagt: „Was viele Engagierte tagtäglich vor Ort für Demokratie, gegen Hass und Gewalt leisten, braucht noch mehr strukturelle und finanzielle Absicherung. Demokratieförderung und Extremismusprävention ist nichts, was man mal macht und dann wieder lässt, sondern sie ist eine Daueraufgabe. Und sie gelingt dann noch besser, wenn klar ist, dass Projekte kontinuierlich und verlässlich ausgestattet und unterstützt werden können. Dass die Stärkung der Präventionsarbeit Teil des Maßnahmenkatalogs der Bundesregierung ist, zeigt ihre Bedeutung. Denn Sicherheit und Prävention sind zwei Seiten einer Medaille. Das ist ein wichtiges Signal in die Gesellschaft und an die Engagierten. Ich setze mich darüber hinaus weiter für eine verbesserte Fördergrundlage ein und werde gemeinsam mit dem Bundesinnenminister zusätzliche konzeptionelle und rechtliche Anpassungen prüfen.“
Wesentliche Inhalte des Maßnahmenpakets:
Zur effektiveren Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet soll eine Meldepflicht für Provider nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz an eine neu zu errichtende Zentralstelle im BKA eingeführt werden. Zudem soll eine Auskunftsbefugnis gegenüber Telemediendiensteanbietern im BKA-Gesetz und der Strafprozessordnung geschaffen werden.
Gegenwärtige Regelungen des Strafgesetzbuches mit Bezug zu Gewalt und Hasskriminalität sollen ergänzt und erweitert werden.
Das Waffenrecht soll verschärft werden. Insbesondere soll bereits die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen sowie eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden eingeführt werden. Außerdem sollen Verschärfungen des Sprengstoffrechts geprüft werden.
Die Bearbeitung im Bereich des Rechtsextremismus soll im Verfassungsschutz weiter intensiviert werden.
Das Melderegister soll durch gesetzliche Änderungen angepasst werden, um den Schutz von Personen, die durch Gewalt gefährdet werden, zu gewährleisten.
Ferner sollen vorhandene Präventionsprogramme unter Berücksichtigung von Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ausgebaut und deren finanzielle Förderung auf hohem Niveau verstetigt werden. Für das Programm „Demokratie leben!“ bedeutet das, dass die Mittel in der Finanzplanung bis 2023 fortgeschrieben werden. Das Bundesinnenministerium und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden zusätzliche rechtliche und konzeptionelle Strukturen prüfen.
Anzeige:
Medienprojekt:
Betreiben Sie ein Bürgerportal für Ihre Stadt und oder verlegen Sie Ihre eigene Monatszeitung — das LeserECHO !
Vorteile einer Verlagsgemeinschaft im Franchise
Das LeserECHO erscheint monatlich zum Monatsende im halben Berliner Format. Mit Veranstaltungstipps, Kochrezepten, Kinderseiten, Kreuzworträtseln, Bildersuchspielen, Horoskopen und einer regionalen- und überregionalen Berichterstattung bereichert das LeserECHO die Medienlandschaft. Tagesaktuelle Meldungen erscheinen in unseren Stadt- und Gemeindeportalen.
In einem Franchiseprojekt arbeiten unsere Verleger / Franchisenehmer eng zusammen. Kosteneinsparungen, Optimierungen bei Arbeitsabläufen und die Stärkung der redaktionellen Berichterstattung sind nur einige Vorteile dieser starken Gemeinschaft. Unsere Franchisepartner zahlen keine Einstiegs- oder laufenden Werbegebühren. Büroräume oder Ladengeschäfte sind nicht notwendig. Damit entfallen Ladenöffnungszeiten und Personalkosten. Unsere Franchisepartner müssen keine Umsatzvorgaben erfüllen oder Umsatzzahlen vorlegen.
Das LeserECHO sowie die Stadt- und Gemeindeportale vom LeserECHO sind für unsere Leserschaft kostenlos und werden zu 100% über regionale und überregionale Werbeeinnahmen finanziert. Verschiedene Social-Media-Plattformen, wie zum Beispiel Facebook, suchmaschinenoptimierte Beiträge in unseren Fach- und Stadtportalen runden das Konzept: „Medien für Jung und Alt“ ab. Das LeserECHO hat einen einheitlichen Satzspiegel, somit genießen unsere Verleger enorme Nutzen bei den Satz- und Druckkosten. Der Zeitungsvertrieb konnte ebenfalls stark optimiert werden.
Genießen Sie in unserem Franchisesystem die Vorteile eines Großunternehmens, und die Kostenstruktur eines Kleinunternehmens. Je mehr Franchisenehmer sich unserem Verbund anschließen, desto größer werden die Vorteile für jeden Verleger dieser Gemeinschaft!
— + —
Franchisenehmer profitieren von der monatlichen Werbeumlage
Der LeserECHO Verlag betreibt bundesweit über 200 Stadt- und Gemeindeportale, welche wiederum mit zahlreichen sozialen Medien vernetzt sind. Auf diesen Plattformen schaltet der LeserECHO Verlag für überregionale Anzeigekunden Werbeanzeigen. Somit erhalten FN für ihre regionalen Stadtportale eine monatliche fixe Werbepauschale. Die Anzeigen werden über Schnittstellen vom FG veröffentlicht und mit dem Auftraggeber abgerechnet.
Somit bietet die Verlagsgemeinschaft vom LeserECHO nicht nur Vorteile beim Einkauf von Druckerzeugnissen, sondern erwirtschaftet für jeden einzelnen Verleger ( FN ) Werbeeinnahmen.
FN die in der überregionalen Anzeigenakquise tätig sein möchten, können das bundesweite Online-Netzwerk vom LeserECHO nutzen. Spezielle Schulungen und Einarbeitung werden vom FG gestellt.
— + —
Der Franchise-Vertrag
Der Franchise-Vertrag wurde zusammen mit unseren Franchisenehmern erarbeitet. Hier einige Auszüge:
Unsere Franchisenehmer vom LeserECHO …
erhalten Gebietsschutz
brauchen keine Umsatzzahlen offen zu legen
geringe Einstiegsgebühr – je nach Gebiet /Einwohner/Umfang
Fördermittel ( müssen nicht zurückgezahlt werden ) vom ( FG ) für Einsteiger
zahlen keine Werbeumlage
erhalten eine monatliche Werbeumlage
haben keine Absatzverpflichtungen
werden kostenlos geschult und eingearbeitet
können jederzeit bei einer Frist von drei Monaten kündigen
erhalten 100% vom Verkaufserlös beim Firmenverkauf
— + —
Backoffice und Schulungen
Bei der Gründungsvorbereitung werden Sie je nach Kenntnisstand individuell gefördert und gefordert. Sie können über ein Praktikum bei einem unserer Verleger Erfahrungen sammeln, oder direkt durchstarten. Fragen und Anliegen können jederzeit mit dem Franchisegeber besprochen werden. Monatlich finden Verleger-Treffen statt. Dabei steht der Erfahrungsaustausch und die Planung von Marketingkonzepten im Vordergrund.
Lehrgänge & Service für Franchisenehmer
Gründungsvorbereitung – Standort- und Mitbewerberanalyse
Satz- und Druckvorbereitung
WordPress – Verwaltung der Stadt- und Gemeindeportale
Rechtliche Grundlagen / Abmahnungen
Verkaufs- und Marketingschulungen
Facebook-Schulungen
Marketingkonzepte für Ihre Kunden
Verkaufsschulungen Vita-Card.de
Sollten Sie Anzeigen- oder Medienberater in Ihrem Team haben, können diese ebenfalls kostenlos an diesen Schulungen teilnehmen.
— + —
Der ideale Franchisenehmer
Ob Verleger, Verlagskaufmann oder Quereinsteiger, wenn
Sie gerne in einem Team arbeiten, kaufmännisch erfahren, verkäuferisch stark und regional gut vernetzt sind …
Sie kundenorientiert sind und Spaß am Umgang mit Menschen haben …
Sie sich für Politik, besonders für kommunale Ereignisse wie Stadtentwicklung interessieren …
… dann sollten Sie sich für unsere Verlagsgemeinschaft entscheiden. In Demokratien erfüllen Medien wichtige Aufgaben: Sie sollen Bürgerinnen und Bürger informieren, durch kritische Berichterstattung und Diskussion zur Meinungsbildung beitragen und damit das Volk in die politischen Prozesse involvieren. Oftmals werden Medien auch als „vierte Gewalt“ bezeichnet. Wenn Sie sich dieser Verantwortung stellen möchten, sollten wir uns kennenlernen und gemeinsam überraschend mehr Möglichkeiten schaffen! Wir freuen uns auf Sie!
— + —
Timeline LeserECHO
Im Jahr 2012 begann alles mit der Facebookseite „Wir Leeraner“. Die Freude an der lokalen Berichterstattung im Ehrenamt war der Grundstein des heutigen Erfolges. 2015 wurde die Leeraner Bürgerzeitung herausgegeben. Es folgten die Auricher Bürgerzeitung. Im Frühjahr 2017 kamen die Emder- und die Emsländer Bürgerzeitung hinzu. Kurze Zeit später wurden aus den vier Bürgerzeitungen das LeserECHO, um die Vorteile eines einheitlichen Marktauftritts zu nutzen. Parallel wurden seit 2015 die Stadt- und Gemeindeportale sowie die Fachportale weiterentwickelt. Im Jahr 2018 konnten weitere Gebiete dazugewonnen werden. In 2019 wurden bis jetzt über 200 Stadtportale vom LeserECHO online geschaltet – weitere Stadt- und Fachportale werden folgen.
— + —
Starterpaket – sofort loslegen
Damit unsere Franchisenehmer sofort loslegen können, gibt es das kostenlose Starterpaket vom Franchisegeber:
Visitenkarten
Onlineportal ( Stadt- oder Landkreis-Portal )
LeserECHO – Presseausweis
1000 VitaCards ( VK-Preis 29.000 Euro )
Flyer
Schulungen / Lehrgänge
Musterexemplare von Druckerzeugnissen ( Zeitungen, Plakate, Jahreskalender)
Franchisenehmer, die innerhalb von drei Monaten ( nach Vertragsunterschrift ), ihre erste Zeitung herausgeben, erhalten 50% der Druckkosten für den ersten und zweiten Druck ( max. 10.000 Zeitungen / 32 Seiten ) vom Franchisegeber erstattet. Dieser Zuschuss hat einen Wert von ca. 1200,00 Euro!
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann schreiben Sie uns an – gerne beantworten wir IHRE Fragen: info@leserECHO.de
SoVD fordert Korrektur der Hartz-IV-Bemessungsgrundlage
SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Die geringfügige Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze ist blanker Hohn. Durch die gestiegenen Preise des täglichen Bedarfs, wird sie de facto zu einer Kürzung für alle Betroffenen führen.“
Berlin. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) kämpft seit Jahren für eine realitätsgerechte Anhebung der Regelsätze für Hartz-IV-Bezieher*innen und hat für die Dauer der aktuellen Pandemie einen pauschalen Zuschlag von 100 Euro mehr pro Monat gefordert. Nach den nun bekannt gewordenen Daten sollen ab 2022 Kinder unter 14 Jahren zwei Euro und Jugendliche und Erwachsene drei Euro mehr erhalten. Diese Anpassung kritisiert SoVD-Präsident Adolf Bauer scharf: “Diese geringfügige Erhöhung ist blanker Hohn. Durch die gestiegenen Preise des täglichen Bedarfs, wird sie de facto zu einer Kürzung für alle Betroffenen führen.”
Bereits im März 2020 hatte sich der SoVD, gemeinsam mit anderen Verbänden und Gewerkschaften, unter der Überschrift „Spaltungen verhindern, Zusammenhalt stärken – kein ‚Weiter so‘ bei den Regelsätzen” an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gewandt. Die vorgebrachte Kritik an der Verfahrensweise zur Bemessung der Regelsätze wurde jedoch nicht aufgegriffen.
Der SoVD fordert die kommende Bundesregierung dazu auf, die gravierenden Schwächen der derzeitigen Berechnungsmethode zu beseitigen und die Regelsätze endlich mittels eines transparenteren Statistikmodells zu ermitteln. „Die Bemessung der Regelsätze muss sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Auf willkürliche, sachlich nicht begründbare Abschläge und normative Streichungen muss verzichtet werden“, so Bauer.
V.i.S.d.P.: Christian Draheim
Anzeige
Selbstständig machen als Blogger: haupt- & nebenberuflicher Einstieg möglich.
Für angehende Unternehmer bietet das Internet viele Möglichkeiten und finanzielle Sicherheit. Oft sind die Fixkosten sehr gering, da keine Laden- oder Büroräume angemietet werden müssen. Erst wenn das Unternehmen wächst kann später ohne Risiko investiert werden.
Für Solo-Selbstständige ist der Anfang meist schwerer als gedacht. Wie komme ich an meine Kunden? Wie formuliere ich meine Anschreiben und wie präsentiere ich meine Geschäftsidee. Dabei stehen viele Unternehmer vor dem Henne-Ei-Problem . Ohne Kunden, keine Referenzen und ohne Referenzen keine Kunden.
Der LeserECHO-Verlag bietet dazu seinen Agentur-Partnern viele Möglichkeiten, einen schnellen und erfolgreichen Start hinzulegen. Erprobte Geschäftsidee, vorhandenen Kunden sowie schon getätigte Investitionen in Hard- und Software ermöglichen den Agentur-Partnern vom LeserECHO einen optimalen Einstieg.
DIE INFORMATIONSPLATTFORM FÜR IHRE REGION — Veröffentlichen Sie IHR eigenes Stadtportal vom LeserECHO
Jeder Agentur-Partner bekommt für sein Gebiet ein regionales Stadt- oder Landkreisportal. Das Stadtportal wird vom Franchise-Geber kostenlos zur Verfügung gestellt. Innerhalb von 24 Stunden kann jeder neue Agentur-Partner die ersten Inhalte veröffentlichen.
Die Zentralredaktion stellt überregionale Beiträge kostenlos über Schnittstellen zur Verfügung. Damit ist sicher gestellt, dass jedes Portal aktuell geführt ist.
Unter jeden Artikel können Online-Anzeigen platziert werden. Darüber hinaus stehen Flächen für Werbebanner zur Vermietung bereit. Diese Einnahmen gehen zu 100% an unsere Agentur-Partner.
Die Gebühren für die Zentralredaktion sowie die Kosten für Server, Webspace usw. sind mit der monatlichen Kostenpauschale abgegolten.
Einnahmen Stadtportal:
Werbebanner
Online-Anzeigen
Sonderveröffentlichungen
Gewinnspiele
Mit einem gut geführten Stadtportal können Agentur-Partner solide Gewinne im vierstelligen Bereich erwirtschaften. Dazu stellt der Franchisegeber aussagekräftiges Zahlenmaterial zur Verfügung. Zu den Stadtportalen werden kostenlose Schulungen angeboten.
Das Stadtportal wird in Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber eingerichtet. Impressum, Datenschutz, Menüführung sowie die ersten Artikel werden zusammen angelegt. Ebenso die Einrichtung einer regionalen Facebookseite.
Jeder Agentur-Partner hat die Möglichkeit in seinem Vertragsgebiet weitere Stadt- Stadtteil- oder Gemeindeportale zu betreiben.
Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2021 monatlich 10.012,89 Euro brutto.
Amtsausstattung
Um ihr Mandat ausüben zu können, erhalten die Abgeordneten die sogenannte Amtsausstattung mit Sach- und Geldleistungen für Büros, Mitarbeiter und Reisekosten. Teil dieser Amtsausstattung ist eine steuerfreie Aufwandspauschale, die seit dem 1. Januar 2021 bei monatlich 4.560,59 € liegt.
Hiermit sollen die in Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abgegolten werden, wie zum Beispiel die Einrichtung und Unterhaltung eines Wahlkreisbüros, Kosten für die Wahlkreisbetreuung und ähnliches. Neben der Kostenpauschale haben sie Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmeter für sich und ihre Mitarbeiter einschließlich Kommunikationsgeräten und Möblierung. Die Abgeordneten können Dienstfahrzeuge im Stadtgebiet von Berlin mitbenutzen.
Außerdem haben sie eine Freifahrkarte der Bahn und bekommen Inlandsflugkosten ersetzt, soweit sie in Ausübung des Mandates anfallen. (Stand: Januar 2020)
Kranken- und Pflegeversicherung; Beihilfe
Die Abgeordneten können wählen zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, deren hälftigen Beitrag der Bundestag trägt. Etwas mehr als die Hälfte der Abgeordneten hat sich für den Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entschieden.
Mehrere Versorgungen
Die Tätigkeit als Abgeordneter oder als Mitglied der Regierung ist stets zeitlich begrenzt und daher bezogen auf das Arbeitsleben insgesamt oft nur von kurzer Dauer. Die Übernahme hoher politischer Ämter bedeutet nicht selten ein Ausscheiden aus dem bisherigen Beruf. Daher haben Inhaber öffentlicher Ämter Anspruch auf eine Versorgungsanwartschaft bereits nach einer kürzeren Zeit, als dies bei länger angelegten Beschäftigungsverhältnissen der Fall ist. Wenn im Einzelfall mehrere Versorgungsansprüche aus verschiedenen öffentlichen Ämtern zusammentreffen, werden diese immer nach bestimmten Vorschriften angerechnet, so zum Beispiel die voll zu versteuernde Altersentschädigung der Abgeordneten auf andere Bezüge aus öffentlichen Kassen, etwa aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Ruhegehalt als früheres Regierungsmitglied.
Büroausstattung/Konto für Sachleistungen
Zur Ausübung ihres Mandats erhalten Abgeordnete Geld- und Sachleistungen, die dazu bestimmt und geeignet sind, sie bei ihrer parlamentarischen Arbeit zu unterstützen. Hierzu gehören die Bereitstellung eines eingerichteten Büros am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin sowie die Bereitstellung und Nutzung des gemeinsamen Informations- und Kommunikationssystems des Bundestages (Telefon, Internet, E‑Mail, Software).
Zusätzlich steht den Abgeordneten jährlich ein Betrag von höchstens12.000 Euro zur Verfügung. Diese Summe wird nicht in bar ausgezahlt, sondern hieraus können die Mandatsträger ihren Büro- und Geschäftsbedarf sowie Kommunikationsgeräte selbst beschaffen. Dazu gehören vor allem Büromaterial, Geräte wie Laptops mit Zubehör, Diktier- und Faxgeräte, mandatsbezogene Fachbücher, Schreibgeräte, Briefpapier, die IT-Ausstattung ihrer Wahlkreisbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge.
Auch die Telefonkosten, die im Wahlkreis entstehen, können aus diesen Mitteln bestritten werden.
Hinzu kommen 255,65 Euro für neu gewählte Abgeordnete im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft im Bundestag.
Jeder Abgeordnete kann selbst über die Anschaffungen entscheiden. Endet die Wahlperiode vor Ablauf des Jahres oder scheidet der Abgeordnete während des Jahres aus dem Bundestag aus, so kann er über den Jahresbetrag auch nur anteilig verfügen.
Kostenpauschale
Die steuerfreie Kostenpauschale für die Abgeordneten soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Hierzu zählen Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, für Fahrten im Wahlkreis und für die Wahlkreisbetreuung. Aus der Kostenpauschale bestreitet der Abgeordnete auch die Ausgaben für die Zweitwohnung am Sitz des Parlaments.
Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt derzeit bei 4.560,59 Euro monatlich (Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates). Kosten, die darüber hinausgehen, können nicht steuerlich abgesetzt werden, denn es gibt für den Abgeordneten keine „Werbungskosten“. Der Gesetzgeber hat sich für die Kostenpauschale entschieden, da diese dem in der Verfassung verankerten Grundsatz des freien Mandats am ehesten gerecht wird. Zudem ist eine Pauschale, die sich am Durchschnittsaufwand orientiert, im Verhältnis aller Abgeordneten untereinander am gerechtesten und stellt die kostengünstigste Lösung dar: Im Falle von Einzelnachweisen würde sich der Verwaltungsaufwand für den Deutschen Bundestag enorm erhöhen. Ferner können durch die Gewährung einer Pauschale die Kosten im Haushalt von Anfang an — anhand der Zahl der Abgeordneten — genau berechnet werden. (Stand: Januar 2021)
Mitarbeiter
Abgeordnete können ihre Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen. Deshalb stehen ihnen derzeit (Stand: 1. April 2021) für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sie bei der Erledigung ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen, monatlich 22.795,- Euro zur Verfügung. Diese Summe erhalten die Abgeordneten nicht selbst, sondern die Abrechnung der Gehälter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt durch die Bundestagsverwaltung. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Empfänger. Personen, die mit den Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind wie auch derzeitige oder frühere Lebenspartner dürfen nicht zulasten des Bundeshaushalts beschäftigt werden. Ihr Gehalt müssten die Abgeordneten selbst zahlen.
Reisekosten
Wenn ein Abgeordneter eine Dienstreise unternimmt, trägt der Bundestag die Kosten, genau wie ein Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter auf Geschäftsreise schickt. Fahrten in Ausübung seines Mandats — zum Beispiel im Wahlkreis — muss der Abgeordnete hingegen selbst aus der Kostenpauschale bezahlen. Eine Ausnahme gilt für Fahrten mit der Deutschen Bahn AG. Hier stellt der Bundestag eine Netzkarte zur Verfügung. Benutzt ein Abgeordneter im Inland für Mandatszwecke ein Flugzeug, den Schlafwagen oder sonstige schienengebundene Beförderungsmittel außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs, so werden ihm solche Kosten nur gegen Nachweis im Einzelfall erstattet.
Altersentschädigung
Ein Abgeordneter erwirbt bereits nach einem Jahr im Bundestag einen Pensionsanspruch von rund 250 Euro im Monat. Die Ansprüche steigen schrittweise. Nach 27 Mitgliedsjahren erreichen sie den Höchstbetrag von 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung
Die Altersentschädigung ist Bestandteil der Entschädigung, die den Abgeordneten nach dem Grundgesetz zusteht. Sie soll die Unabhängigkeit der Parlamentarier sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat dies schon in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1971 (2 BvR 367/69) festgestellt und im so genannten „Diäten-Urteil“ vom 5. November 1975 (2 BvR 193/74) bestätigt.
Die Altersentschädigung schließt die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gilt auch nicht als Dienstzeit im Sinne des Versorgungsrechts der Beamten.
Um ihrem Charakter als lückenfüllende Versorgung gerecht zu werden, wird die Altersentschädigung nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der Höchstbetrag liegt bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Diesen Höchstanspruch erwerben jedoch nur die wenigsten Abgeordneten, da die meisten von ihnen dem Deutschen Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden angehören. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist zum 1. Januar 2008 — wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung — stufenweise vom 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr erhöht worden.
Übergangsgeld
Das Übergangsgeld für Abgeordnete soll den beruflichen Wiedereinstieg absichern. Sein Zweck ist es, den Abgeordneten nach dem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag eine Rückkehr in den vorherigen Beruf oder die Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit zu ermöglichen. Damit trägt das Übergangsgeld dazu bei, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu sichern.
Wer ein Bundestagsmandat annimmt, gibt regelmäßig für eine ungewisse Zeit seinen bis dahin ausgeübten Beruf auf. Die Tätigkeit als Abgeordneter fällt oft in einen Lebensabschnitt, der bei anderen der Förderung der eigenen beruflichen Karriere dient. Ein Abgeordneter verzichtet darauf, ohne zu wissen, ob er in der nächsten Wahlperiode überhaupt wieder gewählt wird. Scheitert seine Wiederwahl, kann er nur in seine vorherige Position zurückkehren. Existiert sein Betrieb aber nicht mehr, hat er nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Auch wer vorher selbständig oder freiberuflich tätig war, muss häufig wieder ganz von vorne anfangen.
Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer Wahlperiode also für vier Monate, insgesamt längstens für achtzehn Monate. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Erwerbseinkünfte — auch solche aus privaten Quellen — auf das Übergangsgeld angerechnet.
Überbrückungsgeld (‘Sterbegeld’)
Hinterbliebene von Abgeordneten haben Anspruch auf Überbrückungsgeld, das die Umstellung auf die neuen Lebensverhältnisse finanziell erleichtern soll. Das Überbrückungsgeld entspricht der Höhe einer monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Bei einer Dauer der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag von mehr als acht Jahren oder von mehr als zwei Wahlperioden entspricht es dem Eineinhalbfachen der Abgeordnetenentschädigung.
Früher diente das Überbrückungsgeld auch zur Abdeckung von Bestattungskosten („Sterbegeld“). Weil dieses so genannte Sterbegeld bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten aber gänzlich entfallen ist, ist auch das Überbrückungsgeld für die Abgeordneten entsprechend um 1.050 € gekürzt worden.
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.