Politik

Gegen Rechts­extre­mis­mus und Hasskriminalität

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Der furcht­ba­re Anschlag in Hal­le ist Teil einer Rei­he von besorg­nis­er­re­gen­den Vor­fäl­len in der jün­ge­ren Ver­gan­gen­heit. Die Bun­des­re­gie­rung ist fest ent­schlos­sen, unse­re frei­heit­li­che Demo­kra­tie zu ver­tei­di­gen. Sie wird des­halb sämt­li­che rechts­staat­li­chen Mit­tel gegen Hass, Rechts­extre­mis­mus und Anti­se­mi­tis­mus einsetzen.

Daher hat das Bun­des­ka­bi­nett heu­te das von dem Bun­des­mi­nis­ter des Innern, für Bau und Hei­mat und der Bun­des­mi­nis­te­rin der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz vor­ge­leg­te Maß­nah­men­pa­ket zur Bekämp­fung des Rechts­extre­mis­mus und der Hass­kri­mi­na­li­tät beschlossen.

Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Horst See­ho­fer betont: “Nach dem rechts­ter­ro­ris­ti­schen Anschlag in Hal­le reagiert die Bun­des­re­gie­rung mit kon­kre­ten Maß­nah­men. Das Paket umfasst unter ande­rem eine ver­bes­ser­te Bekämp­fung von Hass­kri­mi­na­li­tät im Netz. Das BKA wird hier Zen­tral­stel­le sein. Zudem wer­den punk­tu­el­le Ver­schär­fun­gen im Waf­fen­recht vor­ge­nom­men, denn Waf­fen gehö­ren nicht in die Hän­de von Extre­mis­ten. Außer­dem sol­len Kom­mu­nal­po­li­ti­ker bes­ser geschützt sein und prä­ven­ti­ve Maß­nah­men zur För­de­rung der Demo­kra­tie ver­ste­tigt wer­den. Das Signal ist klar: Wir han­deln und las­sen unse­ren Wor­ten Taten folgen.”

Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Chris­ti­ne Lam­brecht unter­streicht: „Wozu die Ent­hem­mung und Ent­fes­se­lung des Has­ses im Netz füh­ren kann, hat das schreck­li­che Atten­tat auf die jüdi­sche Gemein­de in Hal­le erneut gezeigt. Rechts­extre­mis­mus und Anti­se­mi­tis­mus tre­ten wir mit allen Mit­teln des Rechts­staats ent­ge­gen. Wir erhö­hen den Ver­fol­gungs­druck wei­ter: Wer im Netz hetzt und droht, wird künf­tig här­ter und effek­ti­ver ver­folgt. Die Mel­de­pflicht der Platt­for­men, die wir im Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz schaf­fen, leis­tet hier­zu einen wesent­li­chen Bei­trag. Von Hass und Dro­hun­gen Betrof­fe­ne wer­den künf­tig bes­ser geschützt, auch durch Ände­run­gen im Mel­de­recht. Wir müs­sen zudem unter allen Umstän­den ver­hin­dern, dass Waf­fen legal in die Hän­de von Extre­mis­ten gelan­gen. Des­halb füh­ren wir im Waf­fen­recht die Regel­ab­fra­ge bei den Ver­fas­sungs­schutz­be­hör­den ein. Das ist ein ganz wich­ti­ger Punkt, für den ich mich schon lan­ge ein­ge­setzt habe.“

Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin Fran­zis­ka Gif­fey sagt: „Was vie­le Enga­gier­te tag­täg­lich vor Ort für Demo­kra­tie, gegen Hass und Gewalt leis­ten, braucht noch mehr struk­tu­rel­le und finan­zi­el­le Absi­che­rung. Demo­kra­tie­för­de­rung  und Extre­mis­mus­prä­ven­ti­on ist nichts, was man mal macht und dann wie­der lässt, son­dern sie ist eine Dau­er­auf­ga­be. Und sie gelingt dann noch bes­ser, wenn klar ist, dass Pro­jek­te kon­ti­nu­ier­lich und ver­läss­lich aus­ge­stat­tet und unter­stützt wer­den kön­nen. Dass die Stär­kung der Prä­ven­ti­ons­ar­beit Teil des Maß­nah­men­ka­ta­logs der Bun­des­re­gie­rung ist, zeigt ihre Bedeu­tung. Denn Sicher­heit und Prä­ven­ti­on sind zwei Sei­ten einer Medail­le. Das ist ein wich­ti­ges Signal in die Gesell­schaft und an die Enga­gier­ten. Ich set­ze mich dar­über hin­aus wei­ter für eine ver­bes­ser­te För­der­grund­la­ge ein und wer­de gemein­sam mit dem Bun­des­in­nen­mi­nis­ter zusätz­li­che kon­zep­tio­nel­le und recht­li­che Anpas­sun­gen prüfen.“

Wesent­li­che Inhal­te des Maßnahmenpakets:

  • Zur effek­ti­ve­ren Bekämp­fung der Hass­kri­mi­na­li­tät im Inter­net soll eine Mel­de­pflicht für Pro­vi­der nach dem Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz an eine neu zu errich­ten­de Zen­tral­stel­le im BKA ein­ge­führt wer­den. Zudem soll eine Aus­kunfts­be­fug­nis gegen­über Tele­me­di­en­diens­te­an­bie­tern im BKA-Gesetz und der Straf­pro­zess­ord­nung geschaf­fen werden.
  • Gegen­wär­ti­ge Rege­lun­gen des Straf­ge­setz­bu­ches mit Bezug zu Gewalt und Hass­kri­mi­na­li­tät sol­len ergänzt und erwei­tert werden.
  • Das Waf­fen­recht soll ver­schärft wer­den. Ins­be­son­de­re soll bereits die blo­ße Mit­glied­schaft in einer ver­fas­sungs­feind­li­chen Ver­ei­ni­gung zur waf­fen­recht­li­chen Unzu­ver­läs­sig­keit füh­ren sowie eine Regel­ab­fra­ge der Waf­fen­be­hör­den bei den Ver­fas­sungs­schutz­be­hör­den ein­ge­führt wer­den. Außer­dem sol­len Ver­schär­fun­gen des Spreng­stoff­rechts geprüft werden.
  • Die Bear­bei­tung im Bereich des Rechts­extre­mis­mus soll im Ver­fas­sungs­schutz wei­ter inten­si­viert werden.
  • Das Mel­de­re­gis­ter soll durch gesetz­li­che Ände­run­gen ange­passt wer­den, um den Schutz von Per­so­nen, die durch Gewalt gefähr­det wer­den, zu gewährleisten.
  • Fer­ner sol­len vor­han­de­ne Prä­ven­ti­ons­pro­gram­me unter Berück­sich­ti­gung von Rechts­extre­mis­mus, Anti­se­mi­tis­mus, Ras­sis­mus und grup­pen­be­zo­ge­ner Men­schen­feind­lich­keit aus­ge­baut und deren finan­zi­el­le För­de­rung auf hohem Niveau ver­ste­tigt wer­den. Für das Pro­gramm „Demo­kra­tie leben!“ bedeu­tet das, dass die Mit­tel in der Finanz­pla­nung bis 2023 fort­ge­schrie­ben wer­den. Das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um und das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Fami­lie, Senio­ren, Frau­en und Jugend wer­den zusätz­li­che recht­li­che und kon­zep­tio­nel­le Struk­tu­ren prüfen.

Anzei­ge:

Medi­en­pro­jekt: 

Betrei­ben Sie ein Bür­ger­por­tal für Ihre Stadt und oder ver­le­gen Sie Ihre eige­ne Monats­zei­tung — das LeserECHO !

Vor­tei­le einer Ver­lags­ge­mein­schaft im Franchise

Das Lese­r­ECHO erscheint monat­lich zum Monats­en­de im hal­ben Ber­li­ner For­mat. Mit Ver­an­stal­tungs­tipps, Koch­re­zep­ten, Kin­der­sei­ten, Kreuz­wort­rät­seln, Bil­der­such­spie­len, Horo­sko­pen und einer regio­na­len- und über­re­gio­na­len Bericht­erstat­tung  berei­chert das Lese­r­ECHO die Medi­en­land­schaft. Tages­ak­tu­el­le Mel­dun­gen erschei­nen in unse­ren Stadt- und Gemeindeportalen.

In einem Fran­chise­pro­jekt arbei­ten unse­re Ver­le­ger / Fran­chise­neh­mer  eng zusam­men. Kos­ten­ein­spa­run­gen, Opti­mie­run­gen bei Arbeits­ab­läu­fen und die Stär­kung der redak­tio­nel­len Bericht­erstat­tung sind nur eini­ge Vor­tei­le die­ser star­ken Gemein­schaft. Unse­re Fran­chise­part­ner zah­len kei­ne Ein­stiegs- oder lau­fen­den Wer­be­ge­büh­ren. Büro­räu­me oder Laden­ge­schäf­te sind nicht not­wen­dig. Damit ent­fal­len Laden­öff­nungs­zei­ten und Per­so­nal­kos­ten. Unse­re Fran­chise­part­ner müs­sen kei­ne Umsatz­vor­ga­ben erfül­len oder Umsatz­zah­len vorlegen.

Das Lese­r­ECHO sowie die Stadt- und Gemein­de­por­ta­le vom Lese­r­ECHO sind für unse­re Leser­schaft kos­ten­los und wer­den zu 100% über regio­na­le und über­re­gio­na­le Wer­be­ein­nah­men finan­ziert.  Ver­schie­de­ne Social-Media-Platt­for­men, wie zum Bei­spiel Face­book, such­ma­schi­nen­op­ti­mier­te Bei­trä­ge in unse­ren Fach- und Stadt­por­ta­len run­den das Kon­zept: „Medi­en für Jung und Alt“ ab. Das Lese­r­ECHO hat einen ein­heit­li­chen Satz­spie­gel, somit genie­ßen unse­re Ver­le­ger enor­me Nut­zen bei den Satz- und Druck­kos­ten. Der Zei­tungs­ver­trieb konn­te eben­falls stark opti­miert werden.

Genie­ßen Sie in unse­rem Fran­chise­sys­tem die Vor­tei­le eines Groß­un­ter­neh­mens, und die Kos­ten­struk­tur eines Klein­un­ter­neh­mens. Je mehr Fran­chise­neh­mer sich unse­rem Ver­bund anschlie­ßen, des­to grö­ßer wer­den die Vor­tei­le für jeden Ver­le­ger die­ser Gemeinschaft!

 

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Fran­chise­neh­mer pro­fi­tie­ren von der monat­li­chen Werbeumlage

Der Lese­r­ECHO Ver­lag betreibt bun­des­weit über 200 Stadt- und Gemein­de­por­ta­le, wel­che wie­der­um mit zahl­rei­chen sozia­len Medi­en ver­netzt sind. Auf die­sen Platt­for­men schal­tet der Lese­r­ECHO Ver­lag für über­re­gio­na­le Anzei­ge­kun­den Wer­be­an­zei­gen. Somit erhal­ten FN für ihre regio­na­len Stadt­por­ta­le eine monat­li­che fixe Wer­be­pau­scha­le. Die Anzei­gen wer­den über Schnitt­stel­len vom FG ver­öf­fent­licht und mit dem Auf­trag­ge­ber abgerechnet.

Somit bie­tet die Ver­lags­ge­mein­schaft vom Lese­r­ECHO nicht nur Vor­tei­le beim Ein­kauf von Druckerzeug­nis­sen, son­dern erwirt­schaf­tet für jeden ein­zel­nen Ver­le­ger ( FN ) Werbeeinnahmen. 

FN die in der über­re­gio­na­len Anzei­gen­ak­qui­se tätig sein möch­ten, kön­nen das bun­des­wei­te Online-Netz­werk vom Lese­r­ECHO nut­zen. Spe­zi­el­le Schu­lun­gen und Ein­ar­bei­tung wer­den vom FG gestellt. 

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Der Fran­chise-Ver­trag

Der Fran­chise-Ver­trag wur­de zusam­men mit unse­ren Fran­chise­neh­mern erar­bei­tet. Hier eini­ge Auszüge:

Unse­re Fran­chise­neh­mer vom LeserECHO …

  • erhal­ten Gebietsschutz
  • brau­chen kei­ne Umsatz­zah­len offen zu legen
  • gerin­ge Ein­stiegs­ge­bühr – je nach Gebiet /Einwohner/Umfang
  • För­der­mit­tel ( müs­sen nicht zurück­ge­zahlt wer­den ) vom ( FG ) für Einsteiger
  • zah­len kei­ne Werbeumlage
  • erhal­ten eine monat­li­che Werbeumlage
  • haben kei­ne Absatzverpflichtungen
  • wer­den kos­ten­los geschult und eingearbeitet
  • kön­nen jeder­zeit bei einer Frist von drei Mona­ten kündigen
  • erhal­ten 100% vom Ver­kaufs­er­lös beim Firmenverkauf

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Back­of­fice und Schulungen

Bei der Grün­dungs­vor­be­rei­tung wer­den Sie je nach Kennt­nis­stand indi­vi­du­ell geför­dert und gefor­dert. Sie kön­nen über ein Prak­ti­kum bei einem unse­rer Ver­le­ger Erfah­run­gen sam­meln, oder direkt durch­star­ten. Fra­gen und Anlie­gen kön­nen jeder­zeit mit dem Fran­chise­ge­ber bespro­chen wer­den. Monat­lich fin­den Ver­le­ger-Tref­fen statt. Dabei steht der  Erfah­rungs­aus­tausch und die Pla­nung von Mar­ke­ting­kon­zep­ten im Vordergrund.

Lehr­gän­ge & Ser­vice für Franchisenehmer

  • Grün­dungs­vor­be­rei­tung – Stand­ort- und Mitbewerberanalyse
  • Satz- und Druckvorbereitung
  • Word­Press – Ver­wal­tung der Stadt- und Gemeindeportale
  • Recht­li­che Grund­la­gen / Abmahnungen
  • Ver­kaufs- und Marketingschulungen
  • Face­book-Schu­lun­gen
  • Mar­ke­ting­kon­zep­te für Ihre Kunden
  • Ver­kaufs­schu­lun­gen Vita-Card.de

Soll­ten Sie Anzei­gen- oder Medi­en­be­ra­ter in Ihrem Team haben, kön­nen die­se eben­falls kos­ten­los an die­sen Schu­lun­gen teilnehmen.

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Der idea­le Franchisenehmer

Ob Ver­le­ger, Ver­lags­kauf­mann oder Quer­ein­stei­ger, wenn

  • Sie ger­ne in einem Team arbei­tenkauf­män­nisch erfah­ren, ver­käu­fe­risch stark und regio­nal gut ver­netzt sind …
  • Sie kun­den­ori­en­tiert sind und Spaß am Umgang mit Men­schen haben …
  • Sie sich für Poli­tik, beson­ders für kom­mu­na­le Ereig­nis­se wie Stadt­ent­wick­lung interessieren …

… dann soll­ten Sie sich für unse­re Ver­lags­ge­mein­schaft ent­schei­den. In Demo­kra­tien erfül­len Medi­en wich­ti­ge Auf­ga­ben: Sie sol­len Bür­ge­rin­nen und Bür­ger infor­mie­ren, durch kri­ti­sche Bericht­erstat­tung und Dis­kus­si­on zur Mei­nungs­bil­dung bei­tra­gen und damit das Volk in die poli­ti­schen Pro­zes­se invol­vie­ren. Oft­mals wer­den Medi­en auch als „vier­te Gewalt“ bezeich­net. Wenn Sie sich die­ser Ver­ant­wor­tung stel­len möch­ten, soll­ten wir uns ken­nen­ler­nen und gemein­sam über­ra­schend mehr Mög­lich­kei­ten schaf­fen! Wir freu­en uns auf Sie!

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Time­line LeserECHO

Im Jahr 2012 begann alles mit der Face­book­sei­te „Wir Leera­ner“. Die Freu­de an der loka­len Bericht­erstat­tung im Ehren­amt war der Grund­stein des heu­ti­gen Erfol­ges. 2015 wur­de die Leera­ner Bür­ger­zei­tung her­aus­ge­ge­ben. Es folg­ten die Auricher Bür­ger­zei­tung. Im Früh­jahr 2017 kamen die Emder- und die Ems­län­der Bür­ger­zei­tung hin­zu. Kur­ze Zeit spä­ter wur­den aus den vier Bür­ger­zei­tun­gen das Lese­r­ECHO, um die Vor­tei­le eines ein­heit­li­chen Markt­auf­tritts zu nut­zen. Par­al­lel wur­den seit 2015 die Stadt- und Gemein­de­por­ta­le sowie die Fach­por­ta­le wei­ter­ent­wi­ckelt. Im Jahr 2018 konn­ten wei­te­re Gebie­te dazu­ge­won­nen wer­den. In 2019 wur­den bis jetzt über 200 Stadt­por­ta­le vom Lese­r­ECHO online geschal­tet – wei­te­re Stadt- und Fach­por­ta­le wer­den folgen.

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Star­ter­pa­ket – sofort loslegen

Damit unse­re Fran­chise­neh­mer sofort los­le­gen kön­nen, gibt es das kos­ten­lo­se Star­ter­pa­ket vom Fran­chise­ge­ber:

  • Visi­ten­kar­ten
  • Online­por­tal ( Stadt- oder Landkreis-Portal )
  • Lese­r­ECHO – Presseausweis 
  • 1000 Vita­Cards ( VK-Preis 29.000 Euro ) 
  • Fly­er
  • Schu­lun­gen / Lehrgänge
  • Mus­ter­ex­em­pla­re von Druckerzeug­nis­sen ( Zei­tun­gen, Pla­ka­te, Jahreskalender)
  • Fran­chise­neh­mer, die inner­halb von drei Mona­ten ( nach Ver­trags­un­ter­schrift ),  ihre ers­te Zei­tung her­aus­ge­ben, erhal­ten 50% der Druck­kos­ten für den ers­ten und zwei­ten Druck ( max. 10.000 Zei­tun­gen / 32 Sei­ten ) vom Fran­chise­ge­ber erstat­tet. Die­ser Zuschuss hat einen Wert von ca. 1200,00 Euro!

 

Wir haben Ihr Inter­es­se geweckt? Dann schrei­ben Sie uns an – ger­ne beant­wor­ten wir IHRE Fra­gen: info@leserECHO.de

Politik

Hartz-IV: Kin­der erhal­ten ab 2022 zwei Euro mehr Jugend­li­che drei Euro.

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Bild von Annie Spratt auf Pix­a­bay

SoVD for­dert Kor­rek­tur der Hartz-IV-Bemessungsgrundlage

SoVD-Prä­si­dent Adolf Bau­er: „Die gering­fü­gi­ge Erhö­hung der Hartz-IV-Regel­sät­ze ist blan­ker Hohn. Durch die gestie­ge­nen Prei­se des täg­li­chen Bedarfs, wird sie de fac­to zu einer Kür­zung für alle Betrof­fe­nen führen.“

Ber­lin. Der Sozi­al­ver­band Deutsch­land (SoVD) kämpft seit Jah­ren für eine rea­li­täts­ge­rech­te Anhe­bung der Regel­sät­ze für Hartz-IV-Bezieher*innen und hat für die Dau­er der aktu­el­len Pan­de­mie einen pau­scha­len Zuschlag von 100 Euro mehr pro Monat gefor­dert. Nach den nun bekannt gewor­de­nen Daten sol­len ab 2022 Kin­der unter 14 Jah­ren zwei Euro und Jugend­li­che und Erwach­se­ne drei Euro mehr erhal­ten. Die­se Anpas­sung kri­ti­siert SoVD-Prä­si­dent Adolf Bau­er scharf: “Die­se gering­fü­gi­ge Erhö­hung ist blan­ker Hohn. Durch die gestie­ge­nen Prei­se des täg­li­chen Bedarfs, wird sie de fac­to zu einer Kür­zung für alle Betrof­fe­nen führen.”

 

Bereits im März 2020 hat­te sich der SoVD, gemein­sam mit ande­ren Ver­bän­den und Gewerk­schaf­ten, unter der Über­schrift „Spal­tun­gen ver­hin­dern, Zusam­men­halt stär­ken – kein ‚Wei­ter so‘ bei den Regel­sät­zen” an Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil gewandt. Die vor­ge­brach­te Kri­tik an der Ver­fah­rens­wei­se zur Bemes­sung der Regel­sät­ze wur­de jedoch nicht aufgegriffen.

Der SoVD for­dert die kom­men­de Bun­des­re­gie­rung dazu auf, die gra­vie­ren­den Schwä­chen der der­zei­ti­gen Berech­nungs­me­tho­de zu besei­ti­gen und die Regel­sät­ze end­lich mit­tels eines trans­pa­ren­te­ren Sta­tis­tik­mo­dells zu ermit­teln. „Die Bemes­sung der Regel­sät­ze muss sich am tat­säch­li­chen Bedarf ori­en­tie­ren. Auf will­kür­li­che, sach­lich nicht begründ­ba­re Abschlä­ge und nor­ma­ti­ve Strei­chun­gen muss ver­zich­tet wer­den“, so Bauer.

V.i.S.d.P.: Chris­ti­an Draheim


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Politik

Was ver­die­nen Bundestagsabgeordnete?

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Foto: Deut­scher Bun­des­tag — Mar­co Urban

Die Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung beträgt seit dem 1. Juli 2021 monat­lich 10.012,89 Euro brutto. 

 

Amts­aus­stat­tung

Um ihr Man­dat aus­üben zu kön­nen, erhal­ten die Abge­ord­ne­ten die soge­nann­te Amts­aus­stat­tung mit Sach- und Geld­leis­tun­gen für Büros, Mit­ar­bei­ter und Rei­se­kos­ten. Teil die­ser Amts­aus­stat­tung ist eine steu­er­freie Auf­wands­pau­scha­le, die seit dem 1. Janu­ar 2021 bei monat­lich 4.560,59 € liegt.

Hier­mit sol­len die in Aus­übung des Man­dats ent­ste­hen­den Auf­wen­dun­gen abge­gol­ten wer­den, wie zum Bei­spiel die Ein­rich­tung und Unter­hal­tung eines Wahl­kreis­bü­ros, Kos­ten für die Wahl­kreis­be­treu­ung und ähn­li­ches. Neben der Kos­ten­pau­scha­le haben sie Anspruch auf ein ein­ge­rich­te­tes Büro am Sitz des Bun­des­ta­ges in einer Grö­ße von der­zeit 54 Qua­drat­me­ter für sich und ihre Mit­ar­bei­ter ein­schließ­lich Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­rä­ten und Möblie­rung. Die Abge­ord­ne­ten kön­nen Dienst­fahr­zeu­ge im Stadt­ge­biet von Ber­lin mitbenutzen.

Außer­dem haben sie eine Frei­fahr­kar­te der Bahn und bekom­men Inlands­flug­kos­ten ersetzt, soweit sie in Aus­übung des Man­da­tes anfal­len. (Stand: Janu­ar 2020)

 

Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung; Beihilfe

Die Abge­ord­ne­ten kön­nen wäh­len zwi­schen Bei­hil­fe nach beam­ten­recht­li­chen Maß­stä­ben und einem Zuschuss zu den Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen, deren hälf­ti­gen Bei­trag der Bun­des­tag trägt. Etwas mehr als die Hälf­te der Abge­ord­ne­ten hat sich für den Zuschuss zur gesetz­li­chen oder pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung entschieden. 

Meh­re­re Versorgungen

Die Tätig­keit als Abge­ord­ne­ter oder als Mit­glied der Regie­rung ist stets zeit­lich begrenzt und daher bezo­gen auf das Arbeits­le­ben ins­ge­samt oft nur von kur­zer Dau­er. Die Über­nah­me hoher poli­ti­scher Ämter bedeu­tet nicht sel­ten ein Aus­schei­den aus dem bis­he­ri­gen Beruf. Daher haben Inha­ber öffent­li­cher Ämter Anspruch auf eine Ver­sor­gungs­an­wart­schaft bereits nach einer kür­ze­ren Zeit, als dies bei län­ger ange­leg­ten Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen der Fall ist. Wenn im Ein­zel­fall meh­re­re Ver­sor­gungs­an­sprü­che aus ver­schie­de­nen öffent­li­chen Ämtern zusam­men­tref­fen, wer­den die­se immer nach bestimm­ten Vor­schrif­ten ange­rech­net, so zum Bei­spiel die voll zu ver­steu­ern­de Alters­ent­schä­di­gung der Abge­ord­ne­ten auf ande­re Bezü­ge aus öffent­li­chen Kas­sen, etwa aus der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung oder ein Ruhe­ge­halt als frü­he­res Regierungsmitglied.

 

Büroausstattung/Konto für Sachleistungen

Zur Aus­übung ihres Man­dats erhal­ten Abge­ord­ne­te Geld- und Sach­leis­tun­gen, die dazu bestimmt und geeig­net sind, sie bei ihrer par­la­men­ta­ri­schen Arbeit zu unter­stüt­zen. Hier­zu gehö­ren die Bereit­stel­lung eines ein­ge­rich­te­ten Büros am Sitz des Deut­schen Bun­des­ta­ges in Ber­lin sowie die Bereit­stel­lung und Nut­zung des gemein­sa­men Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­sys­tems des Bun­des­ta­ges (Tele­fon, Inter­net, E‑Mail, Software).

Zusätz­lich steht den Abge­ord­ne­ten jähr­lich ein Betrag von höchs­tens 12.000 Euro zur Ver­fü­gung. Die­se Sum­me wird nicht in bar aus­ge­zahlt, son­dern hier­aus kön­nen die Man­dats­trä­ger ihren Büro- und Geschäfts­be­darf sowie Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­rä­te selbst beschaf­fen. Dazu gehö­ren vor allem Büro­ma­te­ri­al, Gerä­te wie Lap­tops mit Zube­hör, Dik­tier- und Fax­ge­rä­te, man­dats­be­zo­ge­ne Fach­bü­cher, Schreib­ge­rä­te, Brief­pa­pier, die IT-Aus­stat­tung ihrer Wahl­kreis­bü­ros, Mobil­te­le­fo­ne sowie Mobil­funk- und Festnetzverträge.

Auch die Tele­fon­kos­ten, die im Wahl­kreis ent­ste­hen, kön­nen aus die­sen Mit­teln bestrit­ten werden.

Hin­zu kom­men 255,65 Euro für neu gewähl­te Abge­ord­ne­te im ers­ten Jahr ihrer Mit­glied­schaft im Bundestag.

Jeder Abge­ord­ne­te kann selbst über die Anschaf­fun­gen ent­schei­den. Endet die Wahl­pe­ri­ode vor Ablauf des Jah­res oder schei­det der Abge­ord­ne­te wäh­rend des Jah­res aus dem Bun­des­tag aus, so kann er über den Jah­res­be­trag auch nur antei­lig verfügen. 

Kos­ten­pau­scha­le

Die steu­er­freie Kos­ten­pau­scha­le für die Abge­ord­ne­ten soll die durch die Aus­übung des Man­dats ent­ste­hen­den Auf­wen­dun­gen abde­cken. Hier­zu zäh­len Aus­ga­ben für die Ein­rich­tung und Unter­hal­tung eines oder meh­re­rer Wahl­kreis­bü­ros, für Fahr­ten im Wahl­kreis und für die Wahl­kreis­be­treu­ung. Aus der Kos­ten­pau­scha­le bestrei­tet der Abge­ord­ne­te auch die Aus­ga­ben für die Zweit­woh­nung am Sitz des Parlaments.

Die Pau­scha­le wird jähr­lich zum 1. Janu­ar an die Lebens­hal­tungs­kos­ten ange­passt und liegt der­zeit bei 4.560,59 Euro monat­lich (Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen des Ältes­ten­ra­tes). Kos­ten, die dar­über hin­aus­ge­hen, kön­nen nicht steu­er­lich abge­setzt wer­den, denn es gibt für den Abge­ord­ne­ten kei­ne „Wer­bungs­kos­ten“. Der Gesetz­ge­ber hat sich für die Kos­ten­pau­scha­le ent­schie­den, da die­se dem in der Ver­fas­sung ver­an­ker­ten Grund­satz des frei­en Man­dats am ehes­ten gerecht wird. Zudem ist eine Pau­scha­le, die sich am Durch­schnitts­auf­wand ori­en­tiert, im Ver­hält­nis aller Abge­ord­ne­ten unter­ein­an­der am gerech­tes­ten und stellt die kos­ten­güns­tigs­te Lösung dar: Im Fal­le von Ein­zel­nach­wei­sen wür­de sich der Ver­wal­tungs­auf­wand für den Deut­schen Bun­des­tag enorm erhö­hen. Fer­ner kön­nen durch die Gewäh­rung einer Pau­scha­le die Kos­ten im Haus­halt von Anfang an — anhand der Zahl der Abge­ord­ne­ten — genau berech­net wer­den. (Stand: Janu­ar 2021)

Mit­ar­bei­ter

Abge­ord­ne­te kön­nen ihre Man­dats­auf­ga­ben nicht allein bewäl­ti­gen. Des­halb ste­hen ihnen der­zeit (Stand: 1. April 2021) für Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter, die sie bei der Erle­di­gung ihrer par­la­men­ta­ri­schen Arbeit unter­stüt­zen, monat­lich 22.795,- Euro zur Ver­fü­gung. Die­se Sum­me erhal­ten die Abge­ord­ne­ten nicht selbst, son­dern die Abrech­nung der Gehäl­ter für Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter erfolgt durch die Bun­des­tags­ver­wal­tung. Die Aus­zah­lung erfolgt direkt an die Emp­fän­ger. Per­so­nen, die mit den Abge­ord­ne­ten ver­wandt, ver­hei­ra­tet oder ver­schwä­gert sind wie auch der­zei­ti­ge oder frü­he­re Lebens­part­ner dür­fen nicht zulas­ten des Bun­des­haus­halts beschäf­tigt wer­den. Ihr Gehalt müss­ten die Abge­ord­ne­ten selbst zahlen.

Rei­se­kos­ten

Wenn ein Abge­ord­ne­ter eine Dienst­rei­se unter­nimmt, trägt der Bun­des­tag die Kos­ten, genau wie ein Arbeit­ge­ber, der sei­ne Mit­ar­bei­ter auf Geschäfts­rei­se schickt. Fahr­ten in Aus­übung sei­nes Man­dats — zum Bei­spiel im Wahl­kreis — muss der Abge­ord­ne­te hin­ge­gen selbst aus der Kos­ten­pau­scha­le bezah­len. Eine Aus­nah­me gilt für Fahr­ten mit der Deut­schen Bahn AG. Hier stellt der Bun­des­tag eine Netz­kar­te zur Ver­fü­gung. Benutzt ein Abge­ord­ne­ter im Inland für Man­dats­zwe­cke ein Flug­zeug, den Schlaf­wa­gen oder sons­ti­ge schie­nen­ge­bun­de­ne Beför­de­rungs­mit­tel außer­halb des öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs, so wer­den ihm sol­che Kos­ten nur gegen Nach­weis im Ein­zel­fall erstattet.

Alters­ent­schä­di­gung

Ein Abge­ord­ne­ter erwirbt bereits nach einem Jahr im Bun­des­tag einen Pen­si­ons­an­spruch von rund 250 Euro im Monat. Die Ansprü­che stei­gen schritt­wei­se. Nach 27 Mit­glieds­jah­ren errei­chen sie den Höchst­be­trag von 67,5 Pro­zent der Abgeordnetenentschädigung

Die Alters­ent­schä­di­gung ist Bestand­teil der Ent­schä­di­gung, die den Abge­ord­ne­ten nach dem Grund­ge­setz zusteht. Sie soll die Unab­hän­gig­keit der Par­la­men­ta­ri­er sichern. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat dies schon in sei­ner Ent­schei­dung vom 21. Okto­ber 1971 (2 BvR 367/69) fest­ge­stellt und im so genann­ten „Diä­ten-Urteil“ vom 5. Novem­ber 1975 (2 BvR 193/74) bestätigt.

Die Alters­ent­schä­di­gung schließt die Lücke in der Alters­ver­sor­gung, die für Abge­ord­ne­te dadurch ent­steht, dass sie im Par­la­ment tätig sind und dafür auf eine ande­re, eine Alters­ver­sor­gung begrün­den­de Berufs­tä­tig­keit ganz oder teil­wei­se ver­zich­ten müs­sen. Denn für die Abge­ord­ne­ten wer­den wäh­rend der Man­dats­zeit kei­ne Bei­trä­ge an die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung abge­führt. Die Zeit der Mit­glied­schaft im Deut­schen Bun­des­tag gilt auch nicht als Dienst­zeit im Sin­ne des Ver­sor­gungs­rechts der Beamten.

Um ihrem Cha­rak­ter als lücken­fül­len­de Ver­sor­gung gerecht zu wer­den, wird die Alters­ent­schä­di­gung nach einem Jahr der Mit­glied­schaft gewährt. Nach dem ers­ten Jahr beträgt sie 2,5 Pro­zent der Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung und steigt mit jedem wei­te­ren Jahr der Mit­glied­schaft um 2,5 Pro­zent an. Der Höchst­be­trag liegt bei 65 Pro­zent der Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung und wird erst nach 26 Mit­glieds­jah­ren erreicht. Die­sen Höch­st­an­spruch erwer­ben jedoch nur die wenigs­ten Abge­ord­ne­ten, da die meis­ten von ihnen dem Deut­schen Bun­des­tag nur für zwei bis drei Wahl­pe­ri­oden ange­hö­ren. Das Ein­tritts­al­ter für die Alters­ent­schä­di­gung ist zum 1. Janu­ar 2008 — wie auch in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung — stu­fen­wei­se vom 65. auf das voll­ende­te 67. Lebens­jahr erhöht worden.

Über­gangs­geld

Das Über­gangs­geld für Abge­ord­ne­te soll den beruf­li­chen Wie­der­ein­stieg absi­chern. Sein Zweck ist es, den Abge­ord­ne­ten nach dem Aus­schei­den aus dem Deut­schen Bun­des­tag eine Rück­kehr in den vor­he­ri­gen Beruf oder die Auf­nah­me einer neu­en Berufs­tä­tig­keit zu ermög­li­chen. Damit trägt das Über­gangs­geld dazu bei, die Unab­hän­gig­keit der Abge­ord­ne­ten zu sichern.

Wer ein Bun­des­tags­man­dat annimmt, gibt regel­mä­ßig für eine unge­wis­se Zeit sei­nen bis dahin aus­ge­üb­ten Beruf auf. Die Tätig­keit als Abge­ord­ne­ter fällt oft in einen Lebens­ab­schnitt, der bei ande­ren der För­de­rung der eige­nen beruf­li­chen Kar­rie­re dient. Ein Abge­ord­ne­ter ver­zich­tet dar­auf, ohne zu wis­sen, ob er in der nächs­ten Wahl­pe­ri­ode über­haupt wie­der gewählt wird. Schei­tert sei­ne Wie­der­wahl, kann er nur in sei­ne vor­he­ri­ge Posi­ti­on zurück­keh­ren. Exis­tiert sein Betrieb aber nicht mehr, hat er nach dem Aus­schei­den aus dem Bun­des­tag kei­nen Anspruch auf Arbeits­lo­sen­geld I. Auch wer vor­her selb­stän­dig oder frei­be­ruf­lich tätig war, muss häu­fig wie­der ganz von vor­ne anfangen.

Für jedes Jahr der Par­la­ments­zu­ge­hö­rig­keit wird ein Monat Über­gangs­geld in Höhe der jeweils aktu­el­len Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung gezahlt, nach einer Wahl­pe­ri­ode also für vier Mona­te, ins­ge­samt längs­tens für acht­zehn Mona­te. Ab dem zwei­ten Monat nach dem Aus­schei­den wer­den alle sons­ti­gen Erwerbs­ein­künf­te — auch sol­che aus pri­va­ten Quel­len — auf das Über­gangs­geld angerechnet.

Über­brü­ckungs­geld (‘Ster­be­geld’)

Hin­ter­blie­be­ne von Abge­ord­ne­ten haben Anspruch auf Über­brü­ckungs­geld, das die Umstel­lung auf die neu­en Lebens­ver­hält­nis­se finan­zi­ell erleich­tern soll. Das Über­brü­ckungs­geld ent­spricht der Höhe einer monat­li­chen Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung. Bei einer Dau­er der Mit­glied­schaft im Deut­schen Bun­des­tag von mehr als acht Jah­ren oder von mehr als zwei Wahl­pe­ri­oden ent­spricht es dem Ein­ein­halb­fa­chen der Abgeordnetenentschädigung.

Frü­her dien­te das Über­brü­ckungs­geld auch zur Abde­ckung von Bestat­tungs­kos­ten („Ster­be­geld“). Weil die­ses so genann­te Ster­be­geld bei den in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung Ver­si­cher­ten aber gänz­lich ent­fal­len ist, ist auch das Über­brü­ckungs­geld für die Abge­ord­ne­ten ent­spre­chend um 1.050 € gekürzt worden.

Quel­le: Deut­scher Bundestag


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