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Gericht stoppt Rindertransport nach Marokko
Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen begrüßen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zu einem geplanten Rindertransport nach Marokko. Das Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren am 18. November durch Beschluss bestätigt, dass das Veterinäramt zu Recht die Genehmigung für den am gleichen Tag geplanten Transport mit 132 trächtigen Rindern verweigerte. Die zuständigen Amtstierärzte des Rhein-Sieg-Kreises hatten den Transport aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht genehmigt. Die beiden Transportunternehmen hatten sich deshalb mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht gewandt.
„Der Beschluss ist ein Erfolg für den Tierschutz und das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises. Dies muss jetzt anderen Veterinärämtern als Vorlage dienen, Transporte nicht abzufertigen, wenn Tierschutz-Vorgaben ganz offensichtlich nicht eingehalten werden können“, kommentiert Frigga Wirths, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. In dem Beschluss verweist das Gericht darauf, dass nicht auszuschließen sei, dass die Kühe unmittelbar nach Ankunft im Zielland mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einer tierschutzwidrigen Behandlung ausgesetzt wären. „Ganz zu schweigen von den Qualen, die die Tiere bereits auf den tagelangen Transporten erleiden, stehen insbesondere die Schlachtpraktiken in Drittstaaten wie Marokko im größtmöglichen Widerspruch zu den Mindeststandards der EU“, erklärt Wirths. „Die Schlachtung findet ohne Betäubung statt, die Blutgefäße am Hals werden mit mehreren sägenden Schnitten durchtrennt. Der Todeskampf der Tiere dauert bis zu 20 Minuten.“ Die Amtsveterinäre hätten richtig gehandelt, diesen Transport zu untersagen.
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Auch Zuchtrinder landen schnell am Schlachthof
„Vermeintliche Zuchttiere enden in Drittstaaten ziemlich schnell am Schlachthof: Sie bekommen ihr Kalb, geben vielleicht ein Jahr Milch, dann werden sie geschlachtet“, sagt Wirths. Sie verweist darauf, dass die Nachfrage nach Rindfleisch in Ländern wie Marokko, aber auch in der Türkei, im Libanon, Algerien und Ägypten steige. Um den Bedarf zu decken, müssen hunderttausende Rinder aus der EU und aus Südamerika importiert werden. Währenddessen stagniert die Milchproduktion in diesen Ländern aufgrund der ungünstigen Standortbedingungen, wie der Deutsche Tierschutzbund in seiner Analyse „Eignen sich deutsche Zuchtrinder zur Milcherzeugung in Drittstaaten?“ darlegt, auf die auch das Verwaltungsgericht Köln Bezug nimmt. Dennoch erklären Milchindustrie und Zuchtverbände seit Jahren unbeirrt, Zuchtrinder-Exporte dienten dem Aufbau einer Milchproduktion in Exportländern.
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.