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Hiesige Geschäfte öffnen im Netz
„Viele Menschen denken, sie müssten in der Corona-Krise bei Internethändlern bestellen. Das muss nicht sein. Es gibt fast alles im Landkreis Leer”, sagt Landrat Matthias Groote. Das soll durch eine neue Plattform deutlich werden.
Viele Unternehmen, Einzelhändler und Gastronomen stemmen sich gegen den absoluten Stillstand und liefern ihre Produkte zu den Kunden nach Hause. Für sie hat der Landkreis Leer nun einen kostenlosen digitalen Markplatz geschaffen. Dank der Plattform sollen die Betriebe ihre Ware nun verkaufen, obwohl die Geschäfte geschlossen haben.
Unter www.marktplatz-lkleer.de erhalten die Kunden einen Überblick, wer was im Landkreis Leer liefern kann. Von Babybekleidung übers Fischhaus bis zum Radhändler: Zurzeit sind 138 Firmen eingetragen. Die Plattform wird ständig aktualisiert.
Betriebe können ihr Firmenprofil anlegen und ihr Warenangebot für den Onlineverkauf, inklusive Bezahlsystem, einpflegen beziehungsweise auf ihr eigene Webseite oder Onlineshop verlinken.
Auch Angebote über Social-Media Kanäle können über den virtuellen Marktplatz eingebunden werden.
Das Amt für Digitalisierung und Wirtschaft sowie die IT-Abteilung des Landkreises Leer haben unter Volldampf den virtuellen Marktplatz für das Kreisgebiet aus dem Boden gestampft.
„Wir möchten den in Not und unter Druck geratenen Betrieben durch die Plattform eine kostenlose Möglichkeit anbieten, ihre Waren und Dienstleistungen auch weiterhin bewerben, verkaufen und ausliefern zu können“, sagt Landrat Groote.
Die Idee zu dem virtuellen Marktplatz stammt von einer Betriebsbesichtigung des Digitalrats des Landkreises Leer mit weiteren Unternehmensvertretern bei der Tobit Software AG aus Ahaus vor einem Dreivierteljahr.
Bei Fragen zum Marktplatz steht für die Interessierten auf der Webseite www.marktplatz-lkleer.de ein Kontaktformular zur Verfügung.
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News
Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.