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Landkreis Leer: KfZ-Zulassung jetzt online möglich
“iKFZ Stufe 3” erreicht: Zulassung jetzt online möglich
V. l. n. r.: Christian Krämer, Marco Böhmann und Maren Behrends aus der IT-Abteilung der Kreisverwaltung präsentieren gemeinsam mit Landrat Matthias Groote sowie Gerrit de Wall und Herbert Buscher aus dem Straßenverkehrsamt des Landkreises Leer das neue Online-Portal.
Neue Online-Dienste in der Zulassungsstelle ersparen Wege zum Amt
Es ist geschafft: “Als erste Behörde in Niedersachsen bietet das Straßenverkehrsamt des Landkreises Leer ab sofort die Zulassung, Abmeldung, Außerbetriebssetzung, Adressänderung und Wunschkennzeichenreservierung auch online an”, freut sich Landrat Matthias Groote. “Unser Team hat die sogenannte i‑Kfz Stufe 3 voll funktionsfähig umgesetzt.” Der Zulassungsbereich ist eines der bundesweit meist genutzten Verwaltungsdienste. So auch im Landkreis Leer: Im Jahr werden durchschnittlich allein rund 4000 Autos neu zugelassen, knapp 22000 abgemeldet und 23500 umgeschrieben. Diese Verfahren können Bürger nun von zu Hause aus anstoßen und sich den Weg zur KfZ-Zulassungsstelle nach Leer sparen. Weitere Informationen und der Link zum Portal unter www.lkleer.de/zulassung. Zur Nutzung der Online-Dienste auf dem Portal ist eine einmalige Registrierung und Anmeldung erforderlich. Dazu braucht man einen neuen Personalausweises mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser “AusweisApp2”.
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.