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LK Leer:Zwei Krankheitsfälle möglicherweise durch nicht abgekochte Rohmilch
Möglicherweise durch den Verzehr von Rohmilch auf einem Bauernhof im Landkreis Leer sind zwei Kinder erkrankt. Ermittlungen lassen vermuten, dass die Erkrankungen eines Jungen an einer EHEC- und EPEC-Infektion sowie eines weiteren Kindes an einer Campylobacter-Infektion in Zusammenhang mit einem gemeinsamen Urlaubsaufenthalt der Familien auf dem Bauernhof stehen könnten. Die Behörden haben dem Betrieb die Abgabe von Rohmilch an den Endverbraucher untersagt und lassen entsprechende Milchproben analysieren. Von einer Gesundheitsgefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher ist derzeit nicht auszugehen.
Der Landkreis Leer und das Verbraucherschutzministerium des Landes Niedersachsen weisen aus Anlass der Erkrankungen gemeinsam noch einmal darauf hin, dass in Rohmilch Krankheitserreger vorkommen können und sie daher vor dem Verzehr immer abgekocht werden sollte. Nur so können möglicherweise vorhandene Erreger abgetötet werden. Landwirtschaftliche Betriebe, die eigene Rohmilch ab Hof abgeben, müssen dies bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt) vorher anzeigen und einen Abkochhinweis an ihren Milchtankstellen oder Abgabestellen gut sicht- und lesbar anbringen, Wortlaut: “Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen.” Die Rohmilch darf dabei nicht älter sein als zwei Tage.
Der aktuelle Fall war dem Landkreis Leer am 14. November gemeldet worden. Noch am selben Tag wurde dem landwirtschaftlichen Betrieb die Abgabe von Rohmilch an Endverbraucher untersagt. Außer an Urlaubsgäste war nach Aussage des Landwirts in der letzten Zeit keine Rohmilch an Endverbraucher abgegeben worden, auch nicht an Nachbarn.
Hintergrund: Bei den bei einem Kind gefundenen Keimen EHEC (Enterohämorrhagische Escherichia coli) und EPEC (Enteropathogene Escherichia coli) handelt es sich jeweils um eine seltene, krank machende Form des Darmbakteriums Escherichia coli. In aller Regel verlaufen Infektionen symptomarm mit Durchfall, Bauchschmerzen und Übelkeit. In seltenen Fällen, insbesondere bei immungeschwächten Personen und Kleinkindern, kann die Erkrankung mit EHEC allerdings einen schweren bis hin zu einem lebensbedrohlichen Verlauf nehmen. EHEC- und EPEC-Bakterien kommen natürlicherweise in den Därmen von Nutztieren wie Rindern, Schafen und Ziegen vor. Das Bakterium kann somit beim Verzehr von Rohmilch und Rohmilchkäse oder durch den Kontakt mit infizierten Tieren bei unzureichender Handhygiene übertragen werden, aber auch die Infektion über rohes Fleisch oder Rohkost sind möglich.
Auch beim dem Erreger Campylobacter handelt es sich um klassische Zoonosenerreger, also um eine wechselseitig von Tier zu Mensch übertragbare Krankheit. Derzeit ist Campylobacter die häufigste Ursache für mit Lebensmitteln in Verbindung gebrachten Durchfallerkrankungen. Treten Krankheitszeichen auf, äußern sich diese meiste als akute Durchfallerkrankung, die mit Bauchschmerzen, Müdigkeit und Fieber einhergehen kann.
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.