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Mehr Tierschutz in der Manege
Bundesministerin Julia Klöckner legt Verordnung zum Verbot zahlreicher Wildtiere in reisenden Zirkussen vor
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, sorgt für mehr Tierschutz in Zirkussen. Die Ministerin hat heute einen Verordnungsentwurf vorgestellt, der die Zurschaustellung zahlreicher Wildtierarten dort verbietet.
Die Haltung im Zirkusbetrieb ist für die Tiere eine große Belastung: Sie sind an bis zu 50 wechselnden Orten im Jahr, Gehege und Ausläufe sind beengt. Dabei haben Wildtiere – im Vergleich zu domestizierten Tieren – höhere Ansprüche, wenn es um eine artgerechte Haltung geht. Der Umgang mit dem Menschen und mangelhafte Haltungsbedingungen verursachen bei Wildtieren deutlich mehr Stress als bei Haustieren.
Deshalb verbietet Bundesministerin Julia Klöckner folgende Tiere in Wanderzirkussen: Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Primaten und Großbären. Diese Tiere dürfen nicht neu angeschafft werden. Andere Wildtierarten – etwa Großkatzen – sind nach Expertenmeinungen nicht rechtssicher zu verbieten. Dafür würden derzeit juristisch verwertbare wissenschaftliche Erkenntnisse nicht ausreichen.
Julia Klöckner: „Wildtiere gehören nicht in die Manege. Gerade in Wanderzirkussen leiden sie unter dem ständigen Reisen, den oft nicht artgerechten Bedingungen vor Ort. Klar ist deshalb: Hier geht der Tierschutz vor! Mit der Verordnung kommen wir einen großen Schritt voran. Verbunden mit dem klaren Ziel, das jetzt vorgelegte Verbot auf andere Wildtierarten auszuweiten. Voraussetzung dafür ist die wissenschaftliche Grundlage – damit ein Verbot auch rechtssicher ist und bei Klage Bestand hat.“
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Zudem legt die Verordnung erstmals spezifische Anforderungen an die Haltung aller Tiere in Zirkussen fest. Das umfasst etwa:
• die Unterbringung in geeigneten Haltungseinrichtungen,
• die Versorgung der Tiere durch fachkundige Personen,
• Maßnahmen für die Behandlung kranker oder verletzter Tiere,
• die Beförderung in geeigneten Transportmitteln,
• die Beschränkung der Beförderungsdauer auf das erforderliche Maß sowie
• die Trainingsbedingungen nach Alter, Veranlagung, Leistungsbereitschaft, körperliche Belastbarkeit und Ausbildungsstand.
Hintergrund:
• Das BMEL hat bereits in den vergangenen Jahren verschiedene Initiativen ergriffen, um den Tierschutz bei Zirkustieren zu verbessern. Hierzu gehören:
+ die Erarbeitung und Veröffentlichung der Zirkusleitlinien,
+ der Erlass der Zirkusregisterverordnung und
+ die Überarbeitung des Gutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren.
• Sowohl die Zirkusleitlinien als auch das Säugetiergutachten dienen den Tierhaltern und den Überwachungsbehörden als Orientierung bei der Entscheidung, ob eine Tierhaltung den Anforderungen des § 2 des Tierschutzgesetzes entspricht.
Fotos: Ingo Tonsor @Leser-ECHO.de ( Papenburg )
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Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.