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NABU ruft zur bundesweiten Vogelzählung auf
Foto: NABU/Sebastian Hennigs — Pressemitteilung NABU
Mitmach-Aktion wird zeigen, wie es um die Vogelbestände steht
Wer fliegt und piept in Gärten und Parks? Das soll die 15. „Stunde der Gartenvögel“ zeigen, Deutschlands größte wissenschaftliche Mitmach-Aktion. Der NABU Niedersachsen ruft gemeinsam mit der NAJU Niedersachsen vom 10. bis zum 12. Mai dazu auf, eine Stunde lang Vögel zu beobachten, zu zählen und zu melden.
„Sorgen machen uns seit einigen Jahre Gebäudebrüter und Insekten fressende Vögel, beispielsweise Rauch- und Mehlschwalben“, so Philip Foth, Pressesprecher des NABU Niedersachsen. „Diese finden durch das Insektensterben immer weniger Nahrung und durch Gebäudesanierungen auch immer weniger Wohnraum.“ Bereits zwischen 2017 und 2018 sind die Bestände der beiden Vogelarten in Niedersachsen um 14 Prozent (Rauchschwalbe) und 10 Prozent (Mehlschwalbe) zurückgegangen. „Es wird spannend zu beobachten sein, wie sich das Vorkommen in diesem Jahr entwickelt.“ Seit der ersten Vogelzählung 2005 sind beide Arten um etwa die Hälfte zurückgegangen. Das zeigt die Auswertung aus 15 Jahren Stunde der Gartenvögel
„Betroffen sind allerdings auch alle anderen Gartenvögel, die für Ihre Jungaufzucht auf Insekten angewiesen sind“, erklärt Philip Foth weiter. „Dazu gehören gerne gesehene Vögel wie Kohl- und Blaumeise sowie Rotkehlchen, die allesamt seltener anzutreffen sind. Wir warten gespannt auf die diesjährigen Ergebnisse, um zu sehen, welche Entwicklung festgestellt werden können.“ Von den 15 häufigsten Gartenvögeln in Niedersachsen wiesen 2018 nur der Haussperling und die Ringeltaube eine Zunahme auf.
Fast 7.000 Menschen haben im vergangenen Jahr allein in Niedersachsen bei der „Stunde der Gartenvögel“ ehrenamtlich Daten erhoben und dadurch wichtige Informationen darüber geliefert, wie es den verschiedenen Vogelarten geht. Insgesamt erfolgten aus über 4.300 Gärten Meldungen zu Vogelvorkommen. Der häufigste niedersächsische Gartenvogel 2018 war der Haussperling, gefolgt von Amsel, Kohlmeise, Blaumeise und Star. Deutschlandweit beteiligten sich fast 57.000 Vogelfreunde an der Aktion.
So funktioniert die „Stunde der Gartenvögel“
Von einem ruhigen Plätzchen im Garten oder vom Zimmerfenster aus wird von jeder Vogelart die höchste Anzahl notiert, die im Laufe einer Stunde entdeckt wird. Die Beobachtungen können online unter www.stundedergartenvoegel.de und mit der kostenlosen NABU Vogelführer App gemeldet werden. Meldeschluss ist der 20. Mai. Die kostenlose Rufnummer zum Melden ist am 11. und 12. Mai, jeweils von 10 bis 18 Uhr geschaltet: 0800 1157115.
Aktuelle Zwischenstände und erste Ergebnisse sind ab dem ersten Zähltag auf www.stundedergartenvoegel.de abrufbar und können mit vergangenen Jahren verglichen werden.
Wer schon vor der „Stunde der Gartenvögel“ spielerisch das Erkennen von Arten üben will, kann dies mit dem neuen Online-Learning-Tool NABU Vogeltrainer unter www.vogeltrainer.de machen. Hier werden 15 häufige Gartenvögel vorgestellt.
„Schulstunde der Gartenvögel“
Für kleine Vogelexperten hat die NAJU die „Schulstunde der Gartenvögel“ (6. bis 10. Mai) ins Leben gerufen. Ein NAJU-Aktionspaket versorgt teilnehmende Gruppen und Klassen mit Zählkarten, einem „Vogelbüchlein für die Hosentasche“ für jedes Kind, einem NAJU-Poster, auf dem Kinder die häufigsten Vogelarten in Deutschlands Gärten und ihre Besonderheiten kennenlernen, sowie einem Begleitheft. Weitere Informationen unterwww.NAJU.de/sdg.
Das Aktionspaket „Schulstunde der Gartenvögel“ kann gegen Einsendung eines Fünf-Euro-Scheins an NABU Niedersachsen, Stichwort ‚Schulstunde‘, Alleestr. 36, 30167 Hannover bestellt werden.
Ein Infopaket zur „Stunde der Gartenvögel“ mit weiteren Informationen samt Zählhilfe und Gartenvogelporträts ist ebenfalls erhältlich gegen einen Fünf-Euro-Schein an: NABU Niedersachsen, Stichwort ‚Stunde der Gartenvögel‘, Alleestr. 36, 30167 Hannover.
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News
Verbraucherschutzbericht 2023 — Vorsicht bei Eiswürfeln: Jede dritte Probe zeigt Mängel
Verbraucherhinweis: Vorsicht bei Eiswürfeln in der Gastronomie – Ein unliebsames Risiko
Niedersachsen schützt Verbraucher: Neuer Verbraucherschutzbericht 2023 vorgestellt
Hannover – Die Sommerhitze bringt uns oft zur Suche nach einer erfrischenden Abkühlung, und Eiswürfel gehören dabei häufig dazu. Doch Vorsicht ist geboten: Die neuesten Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigen, dass Eiswürfel in der Gastronomie nicht immer den hygienischen Standards entsprechen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verbraucherschutzbericht
Im aktuellen Verbraucherschutzbericht 2023 erfahren wir, dass 47 Proben von Eiswürfeln und Crushed Ice aus Gastronomiebetrieben untersucht wurden. Das Ergebnis: In 16 dieser Proben wurden auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen festgestellt, und 6 Proben wiesen zusätzlich sensorische Auffälligkeiten auf, darunter gefährliche coliforme Keime und Enterokokken. Diese hohen Werte deuten auf potenzielle Schwachstellen in der Reinigung und Hygienepraxis der Eiswürfelmaschinen hin.
Der Rat des LAVES
„Erhöhte Gehalte an Mikroorganismen in Eiswürfeln können auf unzureichende Reinigung der Maschinen und mangelnde Hygiene hinweisen“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Verbraucher nicht nur auf die Qualität der Lebensmittel, sondern auch auf die Hygiene der Eiswürfel achten sollten.
Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie in der Gastronomie einfach ein Getränk ohne Eiswürfel bestellen. Dies schützt nicht nur Ihre Gesundheit, sondern minimiert auch das Risiko, durch eventuell verunreinigte Eiswürfel infiziert zu werden.
Weitere Details
Der Verbraucherschutzbericht 2023 und der Tätigkeitsbericht des LAVES bieten umfassende Einblicke in die Arbeit und die Ergebnisse der Überwachung in Niedersachsen. Sie zeigen, wie vielfältig und anspruchsvoll der Verbraucherschutz ist und betonen die Bedeutung der laufenden Kontrollen und wissenschaftlichen Analysen.